Lohnordnung Konditoren Oberösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.2.2019

Gilt für:
Oberösterreich

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen der Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe, Hessenplatz 3, 4020 Linz, einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits.

I. Geltungsbereich

a) räumlich: Für das Bundesland Oberösterreich

b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung OÖ. der Lebensmittelgewerbe Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) 

c) persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge

II. Geltungsbeginn

Dieser Lohnvertrag tritt mit 1. Februar 2019 in Kraft. 
Er kann von den Vertragsschließenden unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats, mittels eingeschriebenen Briefes, der an die Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe bzw. an den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, zu richten ist, aufgekündigt werden.

III. Löhne

gültig ab 1. Februar 2019

LohnkategorieStundenlohn in EuroMonatslohn in Euro
1 Backstubenleiter/In in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge)  11,27 1.882,00  
2 Konditoren/Innen mit erfolgreich
abgelegter Lehrabschlussprüfung
   
  a) Gesellen mit mindestens 5 Gesellenjahren 11,26 1.880,00
  b) Gesellen im 4. und 5. Gesellenjahr 10,59 1.769,00
  c) Gesellen im 2. und 3. Gesellenjahr 9,40 1.570,00
  d) Gesellen im 1. Gesellenjahr 8,84 1.477,00
  e) Gesellen während der Behaltepflicht 7,71 1.288,00
3 Kraftfahrer/In 9,50 1.586,00
4 Sonstige Arbeitnehmer/Innen
  a) ab dem vollendeten 6. Monat des     Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 8,38 1.400,00
  b) in den ersten 6 Monaten des     Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 8,08 1.350,00
5 Ladner/Innen und Servierer/Innen
  a) nach 3-jähriger Praxis 9,10 1.520,00
  b) nach einjähriger Praxis 8,26 1.380,00
  c) im 1. Jahr der Praxis (ausgenommen lit. d) 8,14 1.360,00
  d) in den ersten 6 Monaten des  Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 8,08 1.350,00
6 Lehrlingsentschädigung/Monat
  im 1. Lehrjahr 2,78 464,00
  im 2. Lehrjahr 3,54 591,00
  im 3. Lehrjahr 4,81 803,00

IV. Begünstigungsklausel

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten Begünstigungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.

V. Mindestlohn

Die Vertragspartner kommen überein, die Sozialpartnervereinbarung zu € 1.500,- Brutto-Monatslohn in Etappen bis inkl. 2021 umzusetzen.


Linz, 22. Jänner 2019


LANDESINNUNG OBERÖSTERREICH DER LEBENSMITTELGEWERBE

KommR Willibald Mandl

Landesinnungsmeister 

Mag. Heinrich Mayr MBA

Innungsgeschäftsführer


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Gerhard Riess

Branchensekretär