Lohnordnung Konditoren Burgenland, Arbeiter/innen, gültig ab 1.9.2020
- Gültigkeit:
- 1.9.2020 - 30.4.2021
- Gilt für:
- Burgenland
Zusatzkollektivvertrag (Lohnvertrag)
abgeschlossen zwischen der Landesinnung Burgenland der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
I. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
a) räumlich: Für das Bundesland Burgenland.
b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe, deren Inhaber Mitglieder der Landesinnung Burgenland der Lebensmittelgewerbe Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) sind.
c) persönlich: Für alle in diesem Betrieb beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.
II. Wirksamkeit
Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis 30. April 2021. Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt für dessen Geltungsbereich der bisher geltende Lohnvertrag vom 8. Mai 2019 außer Kraft.
III. Lohnsätze
Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Monatslohn dividiert durch 167.
Lohnkategorie | Monatslohn EURO |
---|---|
1. Partieführer(in) | 1.900,00 |
2. Zuckerbäcker(in) | |
a) nach dem 2. Gesellen(innen)jahr | 1.831,00 |
b) im 2. Gesellen(innen)jahr | 1.692,00 |
c) im 1. Gesellen(innen)jahr | 1.505,00 |
d) Gesellen(innen) während der Behaltepflicht | 1.453,00 |
3. Professionist(in), Kraftfahrer(in) und qualifizierte Arbeiter(in) | 1.669,00 |
4. Hilfskraft in der Produktion ausgenommen Reinigungskräfte | 1.467,00 |
5. Sonstige Arbeiter(in) | 1.452,00 |
6. Servierer(in) und Ladner(in) | |
a) im 1. Jahr der Praxis | 1.413,00 |
b) nach dem 1. Jahr der Praxis | 1.444,00 |
c) nach dem 2. Jahr der Praxis | 1.471,00 |
Lehrlingsentschädigung | Monatslohn EURO |
---|---|
im 1. Lehrjahr ...................... | 470,00 |
im 2. Lehrjahr ...................... | 627,00 |
im 3. Lehrjahr ...................... | 790,00 |
IV. Tiefkühlzulage
Arbeiter und Arbeiterinnen, die vom/von der Arbeitgeber/Arbeitgeberin mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen betraut und hierbei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn der Aufenthalt in diesen innerhalb eines Arbeitstages mehr als 1,5 Stunden beträgt. Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt täglich Euro 9,00.
V. Begünstigungsklausel
Es wird empfohlen, bei Überzahlungen die kollektivvertragliche Euroerhöhung an die Arbeiter und Arbeiterinnen weiterzugeben.
VI. Mindestlohn
Die Vertragspartner kommen überein, die Sozialpartnervereinbarung zu Euro 1.500,00 Brutto-Monatslohn in Etappen bis inklusive 1.5.2021 umzusetzen.
Eisenstadt, am 7. Juli 2020
LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE
BERUFSZWEIG KONDITOREN (ZUCKERBÄCKER) FÜR DAS BURGENLAND
Thomas Hatwagner
Landesinnungsmeister der
Lebensmittelgewerbe
Erich Lendl
Innungsmeister
Konditoren
Mag. Claudia Scherz
Innungsgeschäftsführerin
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Rainer Wimmer
Bundesvorsitzender
Peter Schleinbach
Bundessekretär
Gerhard Riess
Sekretär