Lohnordnung Kinobetriebe Salzburg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2018
- Gilt für:
- Salzburg
Lohnanhang
zum Kollektivvertrag vom 1. Sept. 1951
abgeschlossen zwischen dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, younion_Die Daseinsgewerkschaft, 1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11, einerseits und der Fachgruppe der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Salzburg, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg andererseits.
Kollektivvertragslohn:
Ab 1.1.2018 werden die Mindestlöhne bei allen Beschäftigungsgruppenum 2,5 % erhöht.
Es gilt die unten abgebildete Lohntabelle 2018.
Geltungsdauer:
Die Lohnordnung tritt mit 1.1.2018 in Kraft und gilt in dieser Fassung bis 31.12.2018.
A) Lohntabelle Salzburg
Die Wochenlöhne werden auf Basis einer 40-Stundenwoche errechnet; die unten stehenden Beträge sind Mindestlöhne.
2018 | Stundensatz | Wochenlohn |
---|---|---|
Filmvorführer | € 7,25 | € 289,87 |
Kassierin | € 6,42 | € 256,74 |
Billeteurln /Bedienerin | € 6,21 | € 248,46 |
B) Bisher günstigere Bedingungen (Einreihungen, Löhne) in den Betrieben bleiben aufrecht und dürfen nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden.