Lohnordnung für ArbeiterInnen in Kinobetrieben Niederösterreich gültig ab 1.7.2016
- Gilt für:
- Niederösterreich
Lohnanhang
zum Kollektivvertrag vom 1.3.1980
abgeschlossen zwischen dem österreichischen Gewerkschaftsbund, younion _ Die Daseinsgewerkschaft in 1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11, einerseits und der Fachgruppe der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Niederösterreich in 3100 St. Pölten, Landsbergerstraße 1, andererseits.
I. Geltungsbereich
1. räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes NIEDERÖSTERREICH
2. fachlich: für alle Betriebe, die in der Fachgruppe der Kino-, Kultur und Vergnügungsbetriebe der Wirtschaftskammer Niederösterreich den Berufzweigen "Kino-Betriebe, die den Filmbezugsbedingungen unterliegen" sowie "Kino-Betriebe, die nicht den Filmbezugsbedingungen unterliegen" angehören bzw. angehören werden.
3. persönlich: für alle in den unter Punkt 2 genannten Betrieben beschäftigten Dienst nehmer, so ferne sie nicht Angestelltentätigkeit ausüben.
II. Lohnordnung 2016
1. Teilzeitbeschäftigte:
Leisten Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit entfällt ein Mehrarbeitszuschlag wenn innerhalb von 6 Monaten die Mehrarbeit ausgeglichen wird. Bestehende Betriebsvereinbarungen bleiben davon unberührt.
2. Kollektivvertragslohn:
Anhebung der Kollektivvertragslöhne bei allen Beschäftigungsgruppen im Ausmaß von durchschnittlich 1,1 %. Rundungsdifferenzen sind im Lohnanhang gern. Punkt II, 2. a) und b) berücksichtigt, die Werte im Lohnanhang gehen vor.
Ab 1. Juli 2009 sind Bedienerinnen in der Lohngruppe der Arbeiterinnen zu führen. Ab 1. Juli 2012 sind bei Kinobetrieben bis 4 Säle die Kassiererinnen und die Billeteurlnnen in einer gemeinsamen Lohngruppe zu führen.
a) Kinobetriebe bis 4 Säle:
Wochenlohn 40 Std. | Wochenlohn 36 Std. | Vorstellung | Norm. - Std. | |
---|---|---|---|---|
Operateur | 246,40 | 15,41 | 6,16 | |
Arbeiterin | 217,08 | 6,03 | ||
Kassierin/ Billeteurln | 233,60 | 210,24 | 12,84 | 5,84 |
b) Kinobetriebe mit mehr als 4 Sälen:
Wochenlohn 40 Std. | Wochenlohn 36 Std. | Vorstellung | Norm.-Std. | |
---|---|---|---|---|
Operateur | 333,60 | 20,77 | 8,34 | |
Arbeiterin | 291,96 | 8,11 | ||
Kassierin | 292,40 | 263,16 | 18,09 | 7,31 |
Billeteurln | 277,60 | 249,84 | 6,94 |
III. Jubiläumsgelder
"Für langjährige Dienste werden nach einer Beschäftigungsdauer im gleichen Betrieb von 10 Jahren mindestens 2 kollektivvertragliche Wochenlöhne; von 15 Jahren mindestens 3 kollektivvertragliche Wochenlöhne; von 20 Jahren mindestens 4 kollektivvertragliche Wochenlöhne; von 30 Jahren mindestens 8 kollektivvertragliche Wochenlöhne; von 35 Jahren mindestens 12 kollektivvertragliche Wochenlöhne gewährt."
Die Bestimmungen dieses Lohnanhanges treten am 1. Juli 2016 in Kraft .
St. Pölten, am 7. Juli 2016
Wirtschaftskammer Niederösterreich
Fachgruppe der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Mario Hueber
Berufszweigvorsitzender
Mag. Johanna Fangl, LL.M.
Fachgruppengeschäftsführerin
Österreichischer Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger
Vorsitzender
Angela Lueger
Vorsitzender-Stellvertreterin