Lohnordnung Kinobetriebe Burgenland, Arbeiter/innen, gültig ab 1.10.2021

Gültigkeit:
1.10.2021 - 31.3.2022
Gilt für:
Burgenland

Kinoarbeiter/innen
     Lohnordnung

A. Geltungsbereich:

Diese Lohnordnung gilt: 

räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes Burgenland, 

fachlich: für jene Burgenländischen Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören 

persönlich: für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Burgenländischen Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist. 

B. Bruttomindestlöhne ab dem 1. Oktober 2021 

In Anwendung der am 1. April 2019 für Lichtspieltheater im Burgenland in Kraft getretenen Lohnordnung (April 2019 bis März 2024) ergeben sich für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 ("neu") die nachstehenden Bruttomindestlöhne.  

Der ursprünglich für 1. April 2021 vorgesehene Anpassungstermin wurde aufgrund der Covid-19 Krise und der deshalb von den Kinobetrieben weitgehend in Anspruch genommenen Kurzarbeit auf den 1. Oktober 2021 verlegt. 

für Eintritte bis 31.3.2019 neu ab
1.4.2022
ab
1.12.2022
Filmvorführer (mindestens 4 Säle) € 9,61 € 9,73    
Filmvorführer (bis zu 3 Säle) € 8,23 € 8,34    
Kassier(in) € 7,48 € 7,58    
Billeteur(in) / Bediener(in) € 7,33 € 7,43    
für Neueintritte ab dem 1.4.2019  
Lohngruppe II € 8,23 € 8,34    
Lohngruppe I € 7,30 € 7,70 € 8,20 € 8,67

Ansonsten bleiben die Inhalte der der am 1. April 2019 für Lichtspieltheater im Burgenland in Kraft getretenen Lohnordnung (April 2019 bis März 2024) aufrecht.