Lohnordnung Holzbau-Meistergewerbe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2022

Gültigkeit:
1.5.2022 - 30.4.2023
Gilt für:
Österreichweit

Beilage

zum Kollektivvertrag für das
Holzbau-Meistergewerbe

Lohnordnung
Gültig ab
1. Mai 2022


Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung Holzbau einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits.

Artikel I – Geltungsbereich

1. Räumlich: Für das Gebiet der Republik Österreich.

2. Fachlich: Für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Holzbau sind.

3. Persönlich: Für alle Arbeitnehmer (einschließlich der Lehrlinge) mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

Artikel II – Lohnerhöhung

a) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingseinkommen werden per 1.5.2022 für eine Laufzeit von 12 Monaten in lit. b) neu festgesetzt.

b) Anhang gemäß § 5 RKV

Lohntafel (Lohnordnung)

Kollektivvertragslöhne:

 Stundenlohn
ab 1. Mai 2022 in Euro
Hilfspolier17,49
Vorarbeiter

16,16

Bundzimmerer

15,55

Zimmereitechniker mit und ohne Lehrabschlussprüfung; Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung nach dem 1. Verwendungsjahr; Facharbeiter, die in ihrem erlernten Beruf verwendet werden, nachdem 1. Verwendungsjahr*)

15,08
Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung im 1. Verwendungsjahr; Zimmerer ohne Lehrabschlussprüfung; Facharbeiter, die in ihrem erlernten Beruf verwendet werden, im 1. Verwendungsjahr; angelernte Arbeiter, die eine dreijährige facheinschlägige Berufspraxis nachweisen**)14,57
Hilfsarbeiter13,15

*) Arbeitnehmer, die vor dem 1. Mai 2018 in der Lohnkategorie "Facharbeiter, die in ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden" oder in der Lohnkategorie "Zimmerer mit und ohne LAP nach dem 1. Verwendungsjahr" eingestuft waren, bleiben weiterhin in dieser Kategorie eingestuft.

**) Die Einstufung in die Lohnkategorie "Facharbeiter, die in ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden im 1. Verwendungsjahr" bzw. "Zimmerer ohne Lehrabschlussprüfung" ist erstmals für Arbeitnehmer möglich, die ihr Arbeitsverhältnis ab dem 1. Mai 2018 begründen.

Lehrlingseinkommen

Lehrjahr Stundenlohn ab 1. Mai 2022 in Euro
im 1. Lehrjahr4,58
im 2. Lehrjahr6,14
im 3. Lehrjahr9,15
Im 4. Lehrjahr12,17

Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.

Artikel III – Lehrlinge

Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.

Artikel IV – Praktikanten

a) Pflichtpraktikanten, das sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit verrichten, erhalten eine Entlohnung in Höhe des Lehrlingseinkommens für das 1. Lehrjahr.

b) Ferialarbeitnehmer, das sind solche, die nicht unter lit a) fallen und in Zeiten von Schulferien vorübergehend beschäftigt werden, erhalten eine Entlohnung in Höhe des Lehrlingseinkommens für das 2. Lehrjahr.

Artikel V – Änderung des Rahmenkollektivvertrages

In § 8 Ziffer 3 beträgt der Wert der Lenkzeitvergütung ab 1. Mai 2022 € 12,17 pro Stunde.

Artikel VI – Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer

Der Kollektivvertrag beginnt seine Wirksamkeit am 1. Mai 2022. Die Lohnsätze gelten bis 30. April 2023.


Wien, am 23. März 2022


Für die
Bundesinnung Holzbau

Komm.Rat Siegfried Erwin Fritz

Bundesinnungsmeister

Mag. Franz Stefan Huemer

Geschäftsführer

Für den
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau-Holz

Abg. z. NR Josef Muchitsch

Bundesvorsitzender

Mag. Herbert Aufner

Bundesgeschäftsführer


Anhang – Aktuelle Werte

§ 8 Ziffer 3

Lenkstunde ab 1. Mai 2022  .................... 12,17 Euro

§ 9 Dienstreisevergütungen

I. Taggeld Ziffer 4 ab 1. Mai 2022 .............. 9,30 Euro

I. Taggeld Ziffer 5 ab 1. Mai 2022 ............ 26,40 Euro

II. Übernachtungsgeld ab 1. Mai 2022 .... 14,04 Euro