Lohnordnung gewerbliche Forstunternehmen, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2017

Gültigkeit:
1.3.2017 bis 28.2.2018
Gilt für:
Österreichweit

Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für Arbeiter/innen in den gewerblichen Forstunternehmen 2017

Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für Arbeitnehmer/innen in den gewerblichen Holzschlägerungsunternehmen Österreichs, abgeschlossen am 12. April 2002, gültig ab 1. März 2002, in der Fassung vom 1. März 2016, werden beschlossen:

1. Änderung der Lohntafel (Anlage A):

Kat.  Kat. Zeitlohn Akkordlohn
1. Hilfsarbeiter (Arbeitnehmer  ohne Zweckausbildung, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie zum Beispiel: Beseitigung von Schlagabraum auf Forstwegen, Brennholzerzeugung ohne Motorsäge, Freischneidearbeiten ohne Motorsäge, händische Holzlieferung, händische Schlagräumung, Pflanzarbeiten, Pflanzenschutzarbeiten, Reinigungstätigkeiten)  8,48 10,60
2.Waldarbeiter (Arbeitnehmer mit Zweckausbildung) 8,69 10,86
3. Waldarbeiter mit Forstfacharbeiterprüfung 10,02 12,52
4. Professionisten (Mechaniker, Schlosser, Schmiede) 10,22 12,78
5. Maschinisten für voll- und teilmechanisierte Holzerntesysteme (Harvester, Forwarder, Seilkräne) 12,51 15,64
   
Gerätefahrerzulage (z. B. Schlepper, Traktor, Seilwinde) für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter

1,31

1,64

Partieführerzulage für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter 1,31 1,64
Motorsägenpauschale § 9 Abs. 2 1,52
Motorsägenpauschale für Instandhaltung § 9 Abs. 2 und 5 0,52

2. Wirksamkeit und Geltungsdauer

Diese Änderungen des Kollektivvertrages treten am 1. März 2017 in Kraft und gelten bis zum 28. Februar 2018.


Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister:

Komm.-Rat Ing. Siegfried Frisch

Fachverbandsobmann

Mag. Thomas Kirchner

Fachverbandsgeschäftsführer


Peter Konrad

Bundesvorsitzender
Forstunternehmer


Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft PRO-GE:

Alois Karner

Sekretär

Josef Reisenbichler

Bundesbranchenvorsitzender Agrar


Wien, am 6. April 2017

Lehrberuf Forsttechnik (Anlage B) Auf Basis des im

Bundesberufsausbildungsbeirat (BBAB) am 24. November 2015 beschlossenen Vorschlages für eine Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Forsttechnik (Forsttechnik-Ausbildungsordnung) erzielen die Sozialpartner Einvernehmen über folgende angestrebten lohnrechtlichen Bedingungen für die Beschäftigung von Lehrlingen für den Lehrberuf Forsttechnik:

Lehrling im 1. Lehrjahr ...... Lehrlingsentschädigung: ca. EUR 6,24 pro Stunde
Lehrling im 2. Lehrjahr ...... Lehrlingsentschädigung: ca. EUR 7,61 pro Stunde
Lehrling im 3. Lehrjahr ...... Lehrlingsentschädigung: ca. EUR 8,98 pro Stunde

Forsttechniker .................... Zeitlohn: ca. EUR 10,22 pro Stunde

Aus den oben angeführten Zeitlöhnen pro Stunde ergibt sich im Jahresdurchschnitt folgende(s) monatliche(s) Lehrlingsentschädigung (Entgelt):

Lehrling im 1. Lehrjahr ...... Lehrlingsentschädigung: ca. EUR 1.083,-- pro Monat
Lehrling im 2. Lehrjahr ...... Lehrlingsentschädigung: ca. EUR 1.321,-- pro Monat
Lehrling im 3. Lehrjahr ...... Lehrlingsentschädigung: ca. EUR 1.559,-- pro Monat

Forsttechniker .................... Zeitlohn: ca. EUR 1.774,-- pro Monat


Zusatzprotokoll zum Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für Arbeiter/innen in den gewerblichen Forstunternehmen 2017

Sozialpartnerarbeitsgruppe zu § 5 Weg- und Fahrzeit in die Unterkünft

Es wird vereinbart, eine Sozialpartnerarbeitsgruppe einzurichten, um eine Klärung der offenen Fragen zu den Regelungen des § 5 Weg- und Fahrzeit in die Unterkünfte zu erreichen.

Diese Arbeitsgruppe soll paritätisch mit jeweils 3 Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzt werden und ihre 1. Sitzung im 4. Quartal 2017  abhalten.


Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister:

Komm.-Rat Ing. Siegfried Frisch

Fachverbandsobmann

Mag. Thomas Kirchner

Fachverbandsgeschäftsführer


Peter Konrad

Bundesvorsitzender
Forstunternehmer


Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft PRO-GE:

Alois Karner

Sekretär

Josef Reisenbichler

Bundesbranchenvorsitzender Agrar


Wien, am 6. April 2017