Lohnordnung Gastronomie und Hotellerie Steiermark, Arbeiter/innen, gültig ab 1.11.2024

Gilt für:
Steiermark

Anhang 3

Nomenklatur Steiermark, 
gültig ab 1. November 2024

für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter.

1 Lohnordnung

Lohngruppe 1

Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich:
Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

  • sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten,
  • für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind,
  • umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen, wozu insbesondere das Mitwirken bei der Aufnahme von Mitarbeitern und Beendigung von Dienstverhältnissen sowie die Gestaltung von Dienstplänen gehören.

Beispiele:
Restaurantchefin/ Restaurantchef, Restaurantleiterin/ Restaurantleiter
Küchenchefin/ Küchenchef/, Küchenleiterin/ Küchenleiter

1. November 2024:

Monatslohn bis zum 3. Dj. Monatslohn ab dem 4. Dj Monatslohn ab dem 7. Dj. Monatslohn ab dem 10. Dj. Monatslohn ab dem 13. Dj.
€ 2.405,-- € 2.441,10 € 2.477,20 € 2.513,20 € 2.549,30
Monatslohn ab dem 16. Dj. Monatslohn ab dem 19. Dj. Monatslohn ab dem 22. Dj. Monatslohn ab dem 25. Dj.
€ 2.585,40 € 2.621,50 € 2.657,50 € 2.693,60

Lohngruppe 2

Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit erweitertem Verantwortungsbereich:
Arbeiterinnen und Arbeiter, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

  • berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten,
  • Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten,
  • fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen

sowie Arbeiterinnen und Arbeiter im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen vorübergehend Tätigkeiten der LG 1 ausüben.

Beispiele:
Restaurantchefin/ Restaurantchef, die/der nicht unter Lohngruppe 1 fällt
Restaurantchef-Stellvertreterin/ Restaurantchef-Stellvertreter, Küchenchefin/ Küchenchef, die/der nicht unter Lohngruppe 1 fällt
Küchenchef-Stellvertreterin/ Küchenchef-Stellvertreter, Chef de rang, Chef de partie, Barchefin/ Barchef, Housekeeping – Leiterin und Leiter, die/der nicht dem Angestelltengesetz unterliegt

1. November 2024:

Monatslohn bis zum 3. Dj. Monatslohn ab dem 4. DJ Monatslohn ab dem 7. Dj. Monatslohn ab dem 10. Dj. Monatslohn ab dem 13. Dj.
€ 2.177,00 € 2.209,70 € 2.242,30 € 2.275,00 € 2.307,60

Monatslohn ab dem 16. Dj.

Monatslohn ab dem 19. Dj.

Monatslohn ab dem 22. Dj.

Monatslohn ab dem 25. Dj.

€ 2.340,30 € 2.372,90 € 2.405,60 € 2.438,20

Lohngruppe 3

Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. § 34a BAG ersetzt, die

  • berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
  • Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten.

Beispiele:
Restaurantfachfrau/ Restaurantfachmann mit oder ohne Inkasso, Chef de rang, der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt
Köchin/ Koch, Chef de partie, der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt
Gastronomiefachfrau/ Gastronomiefachmann, Systemgastronomin/ Systemgastronom, Konditorin/ Konditor, Bäckerin/ Bäcker, Elektrikerin/ Elektriker, Haustischlerin/ Haustischler, Gärtnerin/ Gärtner, Masseurin/ Masseur, Kosmetikerin/ Kosmetiker, Fußpflegerin/ Fußpfleger

1. November 2024:

Monatslohn bis zum 3. Dj. Monatslohn ab dem 4. Dj Monatslohn ab dem 7. Dj. Monatslohn ab dem 10. Dj. Monatslohn ab dem 13. Dj.
€ 2.084,00 € 2.115,30 € 2.146,50 € 2.177,80 € 2.209,0
Monatslohn ab dem 16. Dj.Monatslohn ab dem 19. Dj.Monatslohn ab dem 22. Dj.Monatslohn ab dem 25. Dj.
€ 2.240,30 € 2.271,60 € 2.302,80 € 2.334,10

Lohngruppe 4

Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich im 1. und 2. Berufsjahr:
Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. § 34a BAG ersetzt, die

  • berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
  • Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten,

in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses.

Beispiele:
Restaurantfachfrau/ Restaurantfachmann, Köchin/ Koch, Systemgastronomin/ Systemgastronom, Gastronomiefachfrau/ Gastronomiefachmann, Bäckerin/ Bäcker, Konditorin/ Konditor, Kosmetikerin/ Kosmetiker, Fußpflegerin/ Fußpfleger, jeweils in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses

1. November 2024:

erstes und zweites Berufsjahr
€ 2.010,00

Lohngruppe 5

Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:
Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen.

Beispiele:
Hilfskraft im Service, Hilfsköchin/ Hilfskoch, Abwäscherin/ Abwäscher, Hausarbeiterin/ Hausarbeiter, Arbeiterin/ Arbeiter im Housekeeping, sonstige Hilfskraft in Küche oder Service oder Beherbergung

1. November 2024:

Monatslohn bis zum 3. Dj. Monatslohn ab dem 4. DJ Monatslohn ab dem 7. Dj. Monatslohn ab dem 10. Dj. Monatslohn ab dem 13. Dj.
€ 1.950,00 € 1.979,30 € 2.008,50 € 2.037,80 € 2.067,00
Monatslohn ab dem 16. Dj.Monatslohn ab dem 19. Dj.Monatslohn ab dem 22. Dj. Monatslohn ab dem 25. Dj.
€ 2.096,30 € 2.125,50 € 2.154,80 € 2.184,00

2. Lehrlingseinkommen

LehrjahrLehrlingseinkommen
1. Lehrjahr€ 1.000,00
2. Lehrjahr€ 1.120,00
3. Lehrjahr€ 1.320,00
4. Lehrjahr oder Doppellehre€ 1.420,00

3. Zulagen

Nachtarbeitszuschlag € 27,00

Gemäß Abschnitt XV ist der Nachtarbeitszuschlag in folgende Zeitabschnitte gestaffelt:

  • für Arbeitsleistungen zwischen 0:01 und 2:00 Uhr: € 9,00
  • für Arbeitsleistungen zwischen 2:01 und 4:00 Uhr: € 9,00
  • für Arbeitsleistungen zwischen 4:01 und 6:00 Uhr: € 9,00
  • für Arbeitsleistungen die frühestens ab 5 Uhr beginnen: € 4,50

Für Arbeitsleistungen, die frühestens um 5:30 Uhr beginnen entfällt der Nachtarbeitszuschlag.

Fremdsprachenzulage € 38,00

4. Verfall

Entgeltansprüche auf Grund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung verfallen, mangels schriftlicher Geltendmachung nach sechs Monaten. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die dreijährige Verjährungsfrist des § 1486 ABGB aufrecht.