Lohnordnung für das Fotografengewerbe Niederösterreich gültig ab 1.6.2013

Gilt für:
Niederösterreich

Kollektivvertragsvereinbarung

abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, andererseits.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt:

a) Räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich

b) Fachlich: gilt für alle Mitglieder der Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich

c) Persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten gewerblichen Lehrlinge sowie für die Arbeiterinnen und Arbeiter (im folgenden Arbeitnehmer genannt).

§ 2 Neufassung der kollektivvertraglichen Monatslöhne

1. Die kollektivvertraglichen Monatslöhne vom 1. Juni 2012 werden rückwirkend ab 1. Juni 2013 in allen Positionen um 2,6 Prozent (zweikommasechs) erhöht.

2. Die Kollektivvertragspartner (Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier andererseits) vereinbaren, auf den Brutto-Ist-Monatslohn den entsprechenden Eurobetrag der Kollektivvertragslohnerhöhung der jeweiligen Lohngruppe aufzuschlagen (Parallelverschiebung).

3. Die Lohntabellen mit den neuen Lohnsätzen bilden einen integrierten Bestandteil dieser Vereinbarung. 

Lohntabelle und Lehrlingsentschädigungen zum Kollektivvertrag für das Fotografengewerbe in Niederösterreich

a) Lehrlingsentschädigung: Mindestsätze pro Monat

1. Lehrjahr ............ Euro 358,88
2. Lehrjahr ............ Euro 493,76
3. Lehrjahr ............ Euro 652,45
7. Lehrhalbjahr ..... Euro 832,95

b) Arbeitnehmer/innen ohne Zweckausbildung

Monatslohn .......... Euro 1.040,00

c) Facharbeiter
(mit abgeschlossener Fotografenlehre ohne Lehrabschlussprüfung)

Monatslohn .......... Euro 1.143,55

d) Qualifizierte Facharbeiter
(mit abgeschlossener Fotografenlehre mit Lehrabschlussprüfung)

Monatslohn .......... Euro 1.230,65

e) Qualifizierte Facharbeiter nach dem 1. Berufsjahr

Monatslohn .......... Euro 1.410,11

Gültigkeitsdauer der Lohntabelle 

Diese Lohntabelle gilt als integrierter Bestandteil des Kollektivvertrages für das Fotografengewerbe in Niederösterreich und tritt rückwirkend ab 1. Juni 2013 in Kraft.

Über die Lohntabelle kann mit eingehender Begründung nach vorheriger zweimonatiger Ankündigung zum Monatsende von einem der beiden Kollektivvertragspartner die Aufnahme von Verhandlungen zwischen den Kollektivvertragspartnern verlangt werden.

§ 3 Verbesserte Kündigungsfristen

Im Abschnitt III. "Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses" des Kollektivvertrages für das Fotografengewerbe in Niederösterreich wird der Punkt 3. neu geregelt und lautet fortan:

3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Arbeitswoche unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gelöst werden:

Nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit

von 4 Wochen ......... 1 Woche
von 1 Jahr ............. 2 Wochen
von 5 Jahren ......... 4 Wochen
von 10 Jahren ....... 5 Wochen
von 20 Jahren ....... 7 Wochen

§ 4 Aufnahme einer neuen Lohnposition

Es wird eine neue Lohnposition in die Lohntabellen aufgenommen. Sie trägt fortan die Bezeichnung "Arbeitnehmer/innen ohne Zweckausbildung" 

§ 5 Lehrlingsentschädigungen

Es gilt als vereinbart, dass über eine Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier einerseits und die Bundesinnung der Berufsfotografen andererseits verhandeln.
Sollte die Bundesinnung der Berufsfotografen bis zum 31. Dezember 2013 keine Verhandlungstermine für eine bundesweite Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen anbieten, wird im Jänner 2014 über eine Erhöhung der Lehrlingsentschädigung mit der der Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich für den Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages verhandelt.

§ 6 Begünstigungsklausel

Allfällige, bei Wirksamkeitsbeginn dieser Vereinbarung bestehende günstigere betriebliche Regelungen bleiben unberührt.

§ 7 Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer der Vereinbarung

Die vorliegende Vereinbarung tritt rückwirkend ab 1. Juni 2013 in Kraft. Die Laufzeit der Lohnvereinbarung und der Lohntabellen beträgt 12 Monate.


St. Pölten, am 27. Juni 2013

Für die Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich

Josef Henk

Landesinnungsmeister

Dr. Thomas Sauer

Fachgruppengeschäftsführer


Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Wolfgang Katzian

Vorsitzender

Karl Proyer

Geschäftsbereichsleiter


Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung

Michael Ritzinger

Wirtschaftsbereichsvorsitzender

Christian Schuster

Wirtschaftsbereichssekretär