Lohnordnung Buchbinder, Kartonagewaren-, Etuierzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2023

Gilt für:
Österreichweit

Lohntabellen

für die gewerblichen Buchbinder, Buchbindetechniker und Postpresstechnologen, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs

Gültig ab 1. April 2023 bei monatlicher Lohnauszahlung
bzw. ab 3. April bei wöchentlicher Lohnauszahlung

Lohntabelle für Buchbinder, Buchbindetechniker und Postpresstechnologen

Lohngruppe Std.-Lohn ab 1. April 2023 bei monatlicher bzw. ab 3. April 2023 bei wöchentlicher Lohnauszahlung
Lohngruppe 1 
Vorarbeiter mit Lehrabschlussprüfung im 1. Jahr 12,79 €
vom Beginn des 2. Jahres an 15,03 €
Lohngruppe 2  
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung im 1. Jahr nach der Auslehre 11,13 €
vom Beginn des 2. Jahres an 14,46 €
Lohngruppe 3  
Facharbeiter mit oder ohne Lehrabschlussprüfung im 1.Jahr nach der Auslehre 10,55 €
vom Beginn des 2. Jahres an 13,47 €
Lohngruppe 4  
Facharbeiter im 1. Jahr nach der Auslehre 9,92 €
vom Beginn des 2. Jahres an 11,40 €
Kraftfahrer 10,92 €
Lohngruppe 5  
Qualifizierte Arbeiter im 1. Jahr der Berufstätigkeit 9,91 €
vom Beginn des 2. Jahres an 10,30 €
Nachtschichtzuschlag  
Die in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr beschäftigten Dienstnehmer erhalten einen Nachtschichtzuschlag von3,10 € pro Stunde

Lohntabelle für Kartonage-, Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter

Lohngruppe Std.-Lohn ab 1. April 2023 bei monatlicher bzw. ab 3. April 2023 bei wöchentlicher Lohnauszahlung
Lohngruppe 1 
Vorarbeiter, Facharbeiter und Führer von Maschinengr. im 1. Jahr der Berufstätigkeit 12,79 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 14,46 €
Lohngruppe 2  
Facharbeiter im 1. Jahr der Berufstätigkeit 11,65 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 13,37 €
Lohngruppe 3  
Qualifizierte Arbeiter 10,40 €
Kraftfahrer 11,13 €
Lohngruppe 4  
Tisch- und Maschinenarbeiter im 1. Jahr der Berufstätigkeit 9,91 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 9,91 €
Lohngruppe 5  
Sonstige Arbeiter und Anfänger im 1. Jahr der Berufstätigkeit 9,91 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 9,91 €
Nachtschichtzuschlag  
Die in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr beschäftigten Dienstnehmer erhalten einen Nachtschichtzuschlag von 3,10 € pro Stunde

Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter

Lohngruppe Std.-Lohn ab 1. April 2023 bei monatlicher bzw. ab 3. April 2023 bei wöchentlicher Lohnauszahlung
Lohngruppe 1    
Vorarbeiter, Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung im 1. Jahr der Berufstätigkeit 13,15 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 14,46 €
Lohngruppe 2  
Facharbeiter mit oder ohne Lehrabschlussprüfung 13,75 €
Lohngruppe 3  
Qualifizierte Arbeiter im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 10,85 €
nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 13,63 €
Kraftfahrer 10,92 €
Lohngruppe 4  
Tisch-, Maschinen- und Stückarbeiter 10.30 €
Lohngruppe 5  
Sonstige Arbeiter und Anfänger 9,91 €
Nachtschichtzuschlag  
Die in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr beschäftigten Dienstnehmer erhalten einen Nachtschichtzuschlag von 3,10 € pro Stunde

Lehrlingseinkommen gültig ab 1. April 2023

Die Lehrlingseinkommen betragen pro Monat 
Im 1. Lehrjahr 545,41 €
Im 2. Lehrjahr 695,81 €
Im 3. Lehrjahr 1.037,64 €
Im 4. Lehrjahr 1.450,00 €
Urlaubszuschuss für Lehrlinge  
Im 1. Lehrjahr 503,84 €
Im 2. Lehrjahr 642,79 €
Im 3. Lehrjahr 958,55 €
Im 4. Lehrjahr 1.339,49 €

Bei Arbeitnehmern, die während des Kalenderjahres ihre Lehrzeit vollendet haben, setzt sich der Urlaubszuschuss aus dem aliquoten Teil der letzten vier wöchentlichen Lehrlingseinkommen der Lehrzeit und aus dem aliquoten Teil der letzten vier Arbeiterwochenverdienste zusammen (zeitanteilige Mischberechnung).

Weihnachtsremuneration für Lehrlinge  
Im 1. Lehrjahr 503,84 €
Im 2. Lehrjahr 642,79 €
Im 3. Lehrjahr 958,55 €
Im 4. Lehrjahr 1.339,49 €

Bei Arbeitnehmern, die während des Kalenderjahres ihre Lehrzeit vollendet haben, setzt sich die Weihnachtsremuneration aus dem aliquoten Teil der letzten vier wöchentlichen Lehrlingseinkommen der Lehrzeit und aus dem aliquoten Teil der letzten vier Arbeiterwochenverdienste zusammen (zeitanteilige Mischberechnung).