Lohnordnung Buchbinder papier-/kartonverarbeitende Industrie (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2024

Gilt für:
Österreichweit

Gültig

  • bei wöchentlicher Lohnzahlung ab 4. März 2024
  • bei monatlicher Lohnzahlung ab 1. März 2024

Lohntabelle für Buchbinder

Für die Einstufung in die Lohngruppen sind die Sonderbestimmungen "Buchbinderei" heranzuziehen.

Lohngruppe 1 Lohn/Woche in Euro 
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 650,73
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 743,61
c) 780,88
Lohngruppe 2 Lohn/Woche in Euro  
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 558,76
b) 721,91
c) 699,51
Lohngruppe 3 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 531,18
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 578,50
Lohngruppe 4 Lohn/Woche in Euro 
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 531,18
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 542,12
c) Kraftfahrer 556,26
Lohngruppe 5 Lohn/Woche in Euro  
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 531,18
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 531,18
c) 531,18

Die in den Lohngruppen genannten Beträge gelten jeweils für die Normalarbeitszeit von 38 Wochenstunden. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Teil.

Nachtschichtzuschlag

Die in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer erhalten pro 10 Stunden einen Zuschlag von € 46,75. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Schmutzzulage

Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen überwiegend unter Umständen erfolgen, die in außerordentlichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, kann durch Betriebsvereinbarung eine Schmutzzulage gemäß § 10 Abs. 5 des Rahmenkollektivvertrages in der Höhe von maximal € 7,30 pro 10 Stunden gewährt werden. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft.


Wien, 22. Februar 2024

FACHVERBAND PROPAK

GEWERKSCHAFT GPA