Lohnordnung Bäcker, Arbeiter/innen, gültig ab 1.10.2022

Gilt für:
Österreichweit

Lohnvertrag

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Bäcker, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, Johann Böhm Platz 1, 1020 Wien.

I. Geltungsbereich 

(1) Dieser Lohnvertrag gilt: 

a) Räumlich: für das Gebiet der Republik Österreich 

b) Fachlich: für alle Betriebe, die dem Bundesverband der Bäcker (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG) in der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe angehören 

c) Persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. 

(2) Dieser Lohnvertrag gilt nicht für die dem Angestelltengesetz unterliegenden Personen.

II. Mindestlöhne in Euro: gültig ab 1.10.2022

A. MitarbeiterInnen in der Produktion: 

Wöchentliche Abzüge
für Kost und Quartier:
Verwendungsgruppe:Monatslohn:Stundenlohn:
1/167
Kost:Quart.:Zus.;
1. Mischer/in, Ofenarbeiter/in 2.317,33 13,88 141,29 21,07 162,36
2. Vizemischer/in, Tafelarbeiter/in 2.109,68 12,63 131,63 21,07 152,70
3. Qualifizierte Arbeiter/in 1.900,92 11,38 112,03 19,50 131,53
4. Arbeiter/in nach Beendigung der Lehrzeit während der Dauer der gesetzlichen Behaltepflicht 1.657,57   9,93 86,23 18,35 104,58
5. Sonstige Arbeitnehmer/innen in der Produktion

1.662,40

9,95

102,39

18,12

120,51

B. MitarbeiterInnen außerhalb der Produktion:

Wöchentliche Abzüge
für Kost und Quartier:
Verwendungsgruppe:Monatslohn:Stundenlohn:
1/167
Kost: Quart.: Zus.:
6. Ladner/in nach dem 1. Dienstjahr 1.709,10 10,23 103,62 18,29 121,91
7. Ladner/in im 1. Dienstjahr 1.657,65 9,93 101,54 17,52 119,06
8. Sonstige Arbeitnehmer/innen außerhalb der Produktion

 

1.658,50

 

9,93

 

103,65

 

18,01

 

121,66

9. Kraftfahrer/in 2.104,16 12,60 131,63 21,07 152,70
10. Brot- und Gebäckausführer/in 1.900,92 11,38 112,03 19,50 131,53

III. Lehrlingseinkommen in Euro: gültig ab 1.10.2022

  Monat: Stundenlohn: 1/167 Nachtzuschlag
je Stunde:
wöchentl. Abzüge
für Kost und Quartier:
Im 1. Lehrjahr: 562,16 3,37 1,69 36,68
Im 2. Lehrjahr: 713,76 4,27 2,14 47,20
Im 3. Lehrjahr: 1.013,65 6,07 3,04 68,08
Im 4. Lehrjahr
(bei Doppellehre alle 4 Jahre im selben Betrieb Bäcker/Konditor)

1.112,14

6,66

3,33

69,89

IV. Teilungsfaktor:

Der in Punkt 28 des Rahmenkollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe vom 01. Oktober 1996 festgelegte Teiler von 167 ist auf alle stundenabhängigen Zulagen und Zuschläge anzuwenden.

V. Erschwerniszulage:

Arbeitnehmer/innen, die von der/vom Arbeitgeberin/Arbeitgeber mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen bestimmt und hiebei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn diese Beschäftigung innerhalb eines Arbeitstages mehr als 2 ½ Stunden beträgt.
Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt wöchentlich € 27,23 bzw. täglich € 4,72.

VI. Taggeld:

KraftfahrerInnen, die auf Anordnung der/des Arbeitgeberin/Arbeitgebers mindestens 5 Stunden vom Betrieb abwesend sind, erhalten ein Taggeld in der Höhe von € 13,07, wenn die Auslieferung mit Fahrzeugen erfolgt, für die die Führerscheinklasse C erforderlich ist.

VII. Begünstigungsklausel:

Die Veränderung der Lohntafel darf nicht zum Anlass genommen werden, bestehende Lohnvereinbarungen zu verschlechtern.

VIII. Sondervereinbarung zur Erreichung eines Mindestlohnes von € 1.700,00

Die Vertragspartner vereinbaren, in den betroffen Lohnkategorien bei den Lohnverhandlungen 2023 einen Mindestlohn von mindestens € 1.700,00 umzusetzen.

IX. Geltungsbeginn:

Dieser Lohnvertrag tritt in Kraft mit 1. Oktober 2022.


Wien, am 29. August 2022


BUNDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE

Bundesinnungsmeister:

KommR Willibald Mandl

Innungsmeister:

KommR Josef Schrott

Bundesinnungsgeschäftsführerin:

DI Anka Lorencz

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Bundesvorsitzender:

Rainer Wimmer

Bundessekretär:

Peter Schleinbach

Sekretär:

Erwin A. Kinslechner