Lohn-/Gehaltsordnung Bäder, Sauna- und Solarienbetriebe Wien, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2025

Gültigkeit:
1.1.2025 - 31.12.2025
Gilt für:
Wien

Kollektivvertrag

gültig ab 1.1.2025

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe sowie der Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft VIDA andererseits.


§ 1 Geltungsbereich

1. räumlich: Für das Gebiet des Bundeslandes Wien.

2. fachlich: Für alle Sauna- und Bäderbetriebe, die der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe angehören, sowie für alle Solarienbetriebe, die der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe angehören, jeweils mit Ausnahme der Saisonbetriebe.

3. persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer /-innen einschließlich der Angestellten, mit Ausnahme der kaufmännischen Angestellten und der kaufmännischen Lehrlinge.

§ 2 Lohnabkommen

Die kollektivvertraglichen Lohnsätze werden mit 1.1.2025 um 4,2 % (Wert der rollierenden Inflation (VPI) des Zeitraumes November 2023 bis Oktober 2024 zuzüglich + 0,7 %), gerundet auf den nächsthöheren Eurobetrag, erhöht.

Sämtliche Lohnsätze gelten für weibliche und männliche Arbeitnehmer.

BeschäftigungsgruppeMonatslöhne 2025
1. Spezialfacharbeiter€ 2.497,00
2. Facharbeiter€ 2.410,00
3. Bademeister mit Kurs/angelernter Facharbeiter€ 2.367,00
4. Badewart (Saunawart, Beckenwart)€ 2.293,00
5. Solarienwart€ 2.285,00
6. Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter € 2.205,00

Definition der Tätigkeiten in den einzelnen Lohngruppen:

Lohngruppe 1: Spezialfacharbeiter

Tätigkeiten im Bereich Wasseraufbereitung, Haustechnik, Regeltechnik, Chlorgasanlage, Betriebselektriker  

Lohngruppe 2: Facharbeiter

Ausgelernter Beruf mit Gesellenbrief bzw. Lehrabschlussprüfung lt. Berufsausbildungsgesetz und zumindest teilweiser Einsatz im erlernten Beruf. 

Lohngruppe 3: Bademeister mit Kurs/Angelernte Facharbeiter

Bademeister mit Kurs: Erforderliche Ausbildung nach dem Bäderhygienegesetz (mindestens Rettungsschwimmer) für Wassertiefe ab 1,60 m und Tätigkeiten der Lohngruppe 4 und 6.

Angelernte Facharbeiter: Aufgabenstellung wie Lohngruppe 2, jedoch keine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes.

Lohngruppe 4: Badewart (Saunawart, Beckenwart)

Saunawart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Saunabereich, Dampfbädern, Niedertemperaturkammern, Whirlpools und Tauchbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6. 

Beckenwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, Bassinaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Bereich Schwimmbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6. 

Lohngruppe 5: Solarienwart

Solarienwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht und Reinigung im Solarienbereich und Tätigkeiten der Lohngruppe 6. 

Lohngruppe 6: Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter

Kabinenwart und Reinigungskräfte: Reinigung im Garderobebereich, Dusch- und WC-Anlagen, Gästebetreuung (Auskünfte etc.). Überwiegend mit Flächenreinigung beschäftigt (keine Aufsicht, keine Gästebetreuung).

Hilfsarbeiter (Hausarbeiter): Einfache Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten sowie Grünflächenbetreuung, winterliche Betreuung etc.

§ 3 Erhöhung der Überbezahlungen

Die zum 30.11.2024 bestehenden Überzahlungen (Differenz zwischen KV-Mindestlohn und tatsächlich ausbezahltem Lohn) bleiben aufrecht.

§ 4 Begünstigungsklausel

Bestehende für Arbeitnehmer günstigere Betriebs- bzw. Einzelvereinbarungen bleiben unberührt.

§ 5 Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und hat eine Gültigkeitsdauer bis 31. Dezember 2025.

§ 6 Schlussbestimmungen

Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, rahmenrechtliche Themen bei Bedarf unterjährig zu besprechen.


Wien, am 2.1.2025


Für die
Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1 

Der Fachgruppenobmann: 

Univ. Prof. Dr. Günther Wiesinger

Die Fachgruppengeschäftsführerin:

Mag. Christina Littek

Für die
Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1
 

Die Fachgruppenobfrau:

KommR Gerti Schmidt

Der Fachgruppengeschäftsführer:

Manuel Preinreich, MA

Für die
Gewerkschaft vida, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien

Vorsitzender:

Roman Hebenstreit

Generalsekretärin:

Mag. Anna Daimler, BA

KV-Ausschuss-Mitglied:

Margit Sklensky 

Fachbereichssekretär:

Mag. Markus Netter