Kollektivvertrag Gehaltsabschluss Ledererzeugende Industrie, Angestellte, gültig ab 1.7.2019

Gültigkeit:
1.7.2019 - 30.6.2020
Gilt für:
Österreichweit

     Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen dem 

 
Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh andererseits. 

Artikel I

Der Kollektivvertrag gilt

räumlich: für alle Bundesländer der Republik Österreich 

fachlich: für alle Mitgliedsfirmen der Leder erzeugenden Industrie, innerhalb des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie.   

Für Mitgliedsfirmen, die gleichzeitig auch einem anderen als dem vorgenannten Fachverband angehören, ist in Zweifelsfällen die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den beteiligten Fachverbänden und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, festzustellen. Bei dieser Feststellung   ist davon auszugehen, welcher Produktionszweig überwiegend ausgeübt wird.

persönlich: für alle jene, dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden ist. 

Artikel II

Die vor dem 1. Juli 2019 bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem tatsächlichen Monatsgehalt (Ist-Gehalt) des (der) Angestellten – bei ProvisionsvertreterInnen ein etwa vereinbartes Fixum – und dem Kollektivvertragsgehalt bleibt ab der Geltung der neuen Gehaltsordnung aufrecht. 

Artikel III

Die ab 1. Juli 2019 geltenden Mindestgrundgehälter ergeben sich aus der im Anhang beigefügten Gehaltsordnung. 

Artikel IV

Überstundenpauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, um den sich das Monatsgehalt des/der Angestellten aufgrund der Vorschriften der Art II oder III effektiv erhöht.

Artikel V

Änderung des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Ledererzeugenden Industrie

In § 5 (3) soll ein neuer Absatz (nicht nummeriert) angefügt werden, der wie folgt lautet:

Die 11. und 12. Tagesarbeitsstunde sowie jene Stunden ab der 51. Wochenarbeitsstunde werden mit einem 100-prozentigen Zuschlag vergütet, sofern diese Stunden ausdrücklich als Überstunden angeordnet wurden. Dieser Zuschlag gebührt nicht bei Gleitzeit (vom Arbeitnehmer selbst gewählte Arbeitsstunden im Rahmen gleitender Arbeitszeit) sowie bei einer 4-Tage-Woche. Diese Regelung tritt mit 1.1.2020 in Kraft.

Der § 18 lit a) des Rahmenkollektivvertrages gilt in folgender Fassung:

Die monatliche Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge im Sinne des § 2 Ziffer 1 beträgt ab 1. Juli 2019:

  Tabelle I Tabelle II
1. Lehrjahr     589,00    778,00
2. Lehrjahr    778,00 1.042,00
3. Lehrjahr. 1.042,00 1.297,00
4. Lehrjahr*) 1.402,00 1.506,00

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. 6. 1991 nach Vollendung des 18.Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.    

*) Gilt nur für Lehrlinge im Lehrberuf Technischer Zeichner auf Grund der ab 1. September 1988 geltenden Ausbildungsvorschriften.

Artikel VI

Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Juli 2019 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.


Wien, 30. Juli 2019

FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE

Obmann:

Ing. Manfred Kern

Geschäftsführerin:

Mag. Eva Maria Strasser


FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie

Vorsitzender:

Mag. Ulrich Schmidt

Berufsgruppenleiterin:

Barbara Withalm


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

gf. Vorsitzende:

Barbara Teiber

Geschäftsbereichsleiter:

Karl Dürtscher


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh

Wirtschaftsbereichsvorsitzende:

Perrine Getzner

Wirtschaftsbereichssekretär:

Mag. Albert Steinhauser