Information zum KV-Abschluss Werbung und Marktkommunikation Wien 2024

Gilt für:
Wien

Die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien und der Österreichische Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA vereinbaren:

1. Die Mindestgrundgehälter (§ 20) werden erhöht in Verwendungsgruppe
1 bis 4 um 8,7 % + 5 €,
5 und 6 um 8,7%.
Es erfolgt jeweils eine Aufrundung auf den nächsthöheren 10 Cent-Betrag.

2. Die Lehrlingseinkommen werden jeweils um 10% erhöht.

3. Die Tag- und Nächtigungsgelder (§ 4 Zusatz-KV) und die Nachtarbeitszulagen (§ 6) werden um 8,7 % erhöht.

4. Für das Jahr 2024 wird für alle ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge ein Zeitguthaben im Ausmaß von 1/5 ihres wöchentlichen Beschäftigungsausmaßes vereinbart. Dieses Zeitguthaben ist bis 31.12.2024 zu verbrauchen; anderenfalls verfällt dieser Anspruch.

5. Zum Rahmenrecht wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

6. Geltungsbeginn 1.1.2024.

Wien, am 1.12.2023