Information zum KV-Abschluss für Wachorgane im Bewachungsgewerbe ab 1.1.2025

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertragsabschlussprotokoll Bewachungsgewerbe 2025

Abschnitt I

Kollektivvertrag zum 1. Jänner 2025 (für Wachorgane im Bewachungsgewerbe)

Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Jänner 2024 werden wie folgt abgeändert:

1. § 2 Geltungsbeginn und Geltungsdauer

Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der für diesen Geltungsbe­reich bisher gültige Kollektivvertrag vom 1. Jänner 2024 außer Kraft.

3. Zu § 21 Lohnordnung

Die Grundstundenlöhne betragen:

Verwendungsgruppe A - Wachdienst ........................................ EUR 12,25

Verwendungsgruppe B - Service und Sicherheitsdienst .......... EUR 13,45

Dienstart B 6 - Museumsaufsichtsdienst ................................. EUR 12,25

Verwendungsgruppe C - Sonderdienst ..................................... EUR 15,02

Verwendungsgruppe D - Mobiler Dienst ................................... EUR 13,54 

Verwendungsgruppe E - Veranstaltungssicherheitsdienste .... EUR 12,25

Verwendungsgruppe F - Flughafensicherheitsdienst ............... EUR 16,09

3. § 22 Nachtzulage

Die Nachtzulage erhöht sich im Jahr 2025 auf 1,23 Euro pro Stunde (10 % des Grundstundenlohnes der Verwendungsgruppe A).

4. § 23 Abs. 1 Zulage für berufsfremde Tätigkeiten

Die Höhe der Vergütung erhöht sich auf 24 Cent pro Stunde.

5. § 23 Abs. 3 Außerordentliche Erschwernis im Revierdienst

Die Erschwerniszulage erhöht sich auf 78 Cent pro Stunde.

6. Zu § 28 Abs. 3 Vergütung bei Benützung eines eigenen Fahrrads

Die Höhe der Vergütung erhöht sich auf 61 Cent pro geleistetem Tag- oder Nachtdienst.

7. Zu § 29 Aufwandsersatz für die Beistellung eines Diensthundes

Der Aufwandsersatz erhöht sich auf EUR 18,19 pro Schicht.

Abschnitt II

Sonderkollektivvertrag Veranstaltungssicherheitsdienste 2025

Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Jänner 2024 werden wie folgt abgeändert:

1. § 2 Geltungsbeginn und Geltungsdauer

Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der für diesen Geltungsbe­reich bisher gültige Kollektivvertrag vom 1. Jänner 2024 außer Kraft.

2. § 12 Lohnordnung

Der Grundstundenlohn beträgt:

Veranstaltungssicherheitsdienst: ...... EUR 12,25

3. § 14 Nachtzulage

Die Nachtzulage erhöht sich im Jahr 2025 auf 1,23 Euro pro Stunde (10 % des Grundstunden­lohnes der Verwendungsgruppe A des KV für Wachorgane im Bewachungsgewerbe).

4. Zu § 16 Aufwandsersatz für die Beistellung eines Diensthundes

Der Aufwandsersatz erhöht sich auf EUR 18,19 pro Schicht.


FÜR DEN
FACHVERBAND DER GEWERBLICHEN DIENSTLEISTER

FGO-Stv. Mag. Hans-Georg Chwoyka

Bundesvorsitzender Bewachungsgewerbe

Mag. Thomas Kirchner

Fachverbandsgeschäftsführer

FÜR DEN
ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT VIDA

Gernot Kopp

Verhandlungsleiter

Ursula Woditschka

Fachbereichssekretärin


Wien, am 31. Oktober 2024