Information zum KV-Abschluss für Wachorgane im Bewachungsgewerbe ab 1.1.2025
- Gilt für:
- Österreichweit
Kollektivvertragsabschlussprotokoll Bewachungsgewerbe 2025
Abschnitt I
Kollektivvertrag zum 1. Jänner 2025 (für Wachorgane im Bewachungsgewerbe)
Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Jänner 2024 werden wie folgt abgeändert:
1. § 2 Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der für diesen Geltungsbereich bisher gültige Kollektivvertrag vom 1. Jänner 2024 außer Kraft.
3. Zu § 21 Lohnordnung
Die Grundstundenlöhne betragen:
Verwendungsgruppe A - Wachdienst ........................................ EUR 12,25
Verwendungsgruppe B - Service und Sicherheitsdienst .......... EUR 13,45
Dienstart B 6 - Museumsaufsichtsdienst ................................. EUR 12,25
Verwendungsgruppe C - Sonderdienst ..................................... EUR 15,02
Verwendungsgruppe D - Mobiler Dienst ................................... EUR 13,54
Verwendungsgruppe E - Veranstaltungssicherheitsdienste .... EUR 12,25
Verwendungsgruppe F - Flughafensicherheitsdienst ............... EUR 16,09
3. § 22 Nachtzulage
Die Nachtzulage erhöht sich im Jahr 2025 auf 1,23 Euro pro Stunde (10 % des Grundstundenlohnes der Verwendungsgruppe A).
4. § 23 Abs. 1 Zulage für berufsfremde Tätigkeiten
Die Höhe der Vergütung erhöht sich auf 24 Cent pro Stunde.
5. § 23 Abs. 3 Außerordentliche Erschwernis im Revierdienst
Die Erschwerniszulage erhöht sich auf 78 Cent pro Stunde.
6. Zu § 28 Abs. 3 Vergütung bei Benützung eines eigenen Fahrrads
Die Höhe der Vergütung erhöht sich auf 61 Cent pro geleistetem Tag- oder Nachtdienst.
7. Zu § 29 Aufwandsersatz für die Beistellung eines Diensthundes
Der Aufwandsersatz erhöht sich auf EUR 18,19 pro Schicht.
Abschnitt II
Sonderkollektivvertrag Veranstaltungssicherheitsdienste 2025
Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Jänner 2024 werden wie folgt abgeändert:
1. § 2 Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der für diesen Geltungsbereich bisher gültige Kollektivvertrag vom 1. Jänner 2024 außer Kraft.
2. § 12 Lohnordnung
Der Grundstundenlohn beträgt:
Veranstaltungssicherheitsdienst: ...... EUR 12,25
3. § 14 Nachtzulage
Die Nachtzulage erhöht sich im Jahr 2025 auf 1,23 Euro pro Stunde (10 % des Grundstundenlohnes der Verwendungsgruppe A des KV für Wachorgane im Bewachungsgewerbe).
4. Zu § 16 Aufwandsersatz für die Beistellung eines Diensthundes
Der Aufwandsersatz erhöht sich auf EUR 18,19 pro Schicht.
FÜR DEN
FACHVERBAND DER GEWERBLICHEN DIENSTLEISTER
FGO-Stv. Mag. Hans-Georg Chwoyka
Bundesvorsitzender Bewachungsgewerbe
Mag. Thomas Kirchner
Fachverbandsgeschäftsführer
FÜR DEN
ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT VIDA
Gernot Kopp
Verhandlungsleiter
Ursula Woditschka
Fachbereichssekretärin
Wien, am 31. Oktober 2024