Information zum KV-Abschluss für Arbeitnehmer/innen in Telekom-Unternehmen 2020

Gilt für:
Österreichweit

Die Eckpunkte des Abschlusses für 2020 sind die folgenden: 

1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundgehälter und KV Zulagen:

Die Mindestgrundgehälter sowie die KV Zulagen werden um 2,3 % erhöht. Die Beträge sind kaufmännisch gerundet. 

Die Mindestgrundgehälter lauten somit ab 2020:

Qualifikationsstufen 1 2 3 4 5 6 7
Grundstufe 1.548,82 1.857,91 2.137,57 2.481,76 2.958,39 3.801,88 4.836,68
Fachstufe 1.697,13 2.035,67 2.345,88 2.734,21 3.255,03 4.198,13 5.352,96
Expertenstufe 1.887,35 2.262,11 2.618,75 3.060,30 3.642,23 4.698,57 5.991,52

Die KV Zulagen lauten ab 2020:

  • Zulage Schicht für Sonntag/Feiertag/Nacht: ................... € 3,66
  • Zulage Rufbereitschaftspauschale (Werktage): ............... € 31,88
  • Zulage Rufbereitschaftspauschale (Sa/So/Feiertage): .... € 40,49 

2. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen:

Die Lehrlingsentschädigungen werden auf nachfolgende Beträge angehoben und neu festgesetzt: 

Im 1. Lehrjahr ........ € 700,00
Im 2. Lehrjahr ........ € 850,00
Im 3. Lehrjahr ........ € 1.020,00
Im 4. Lehrjahr ........ € 1.300,00

3. Erhöhung der monatlichen Ist-Gehälter: 

Die IST-Gehälter (bei Provisionsbeziehern das Fixum) werden mit 1.1.2020 um 
2,3 %, maximal jedoch um € 125,00,- angehoben.
Anspruchsberechtigt sind ArbeitnehmerInnen, die am 31.12.2019 in einem aktiven Dienstverhältnis stehen. Für Teilzeitbeschäftigte erfolgt eine entsprechende Aliquotierung.

4. Rahmenrechtlicher Teil: 

a) Klarstellung
In 1. Teil § 3 Abs 2 Telekom-KV (Arbeitszeit) wird der Anwendungsbereich des KJBG betreffend Lehrlinge auf Lehrlinge unter 18 klargestellt. 

b) Klarstellung Anwendungsbereich § 9 Abfertigung
Die Überschrift zu 1. Teil § 9 Telekom-KV im Kollektivvertrag wird auf "Abfertigung Alt" angepasst. Damit soll klargestellt werden, dass die darin enthaltene Regelung sich nur auf jene Mitarbeiter in der Abfertigung Alt bezieht. 

5. Sonstiges 

Die Kollektivvertragspartner haben vereinbart, im ersten Halbjahr 2020 einen KV Text betreffend eine Regelung für eine Freizeitoption im Kollektivvertrag vorzubereiten. Dies bedeutet eine Wahlmöglichkeit zwischen IST Gehaltserhöhung oder Freizeit nach noch festzulegenden Parametern. Die innerbetriebliche Inanspruchnahme bleibt freiwillig. 

6. Inkrafttreten 

Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2020 in Kraft.

Der endgültige Text des Kollektivvertrages ist nach redaktioneller Abstimmung mit der GPA-djp unter http://wko.at/telekom abrufbar. 


Wien, am 5.12.2019