Information zum KV-Abschluss für Angestellte in Reisebüros 2021

Gilt für:
Österreichweit

Erhöhung der KV-Gehälter

Mit Vereinbarung vom 6. Februar 2019 war festgelegt worden, dass mit Stichtag 1.1.2021 alle Positionen der Gehaltstabelle um jeweils 20 Euro erhöht und von dieser neuen Basis ausgehend die Gehaltsverhandlungen 2021 geführt werden. 

Aufgrund der bekannt schwierigen Situation, in der sich unsere Branche befindet, wurde nun präzisiert, dass sich diese Erhöhung ausschließlich auf die Tabelle bezieht und zu 100 % auf bestehende Überzahlungen eingerechnet werden darf.

Einmalzahlung

Als Abgeltung für das Jahr 2021 erhält jede(r) Angestellte auf Basis Vollzeit eine Einmalzahlung in Höhe von € 280, die bis spätestens zum 31. August 2021 auszubezahlen ist. Teilzeitangestellte erhalten die Einmalzahlung aliquot auf Stundenbasis. Ausgenommen von der Einmalzahlung sind geringfügig und fallweise Beschäftigte sowie Lehrlinge (Einmalzahlung für Lehrlinge siehe unten).

Ebenso erhalten Angestellte, die zum Stichtag 31. August 2021 in Karenz oder Mutterschutz sind, keine Einmalzahlung. Die Einmalzahlung darf auf Überzahlungen nicht angerechnet werden.

Jeder Lehrling erhält als Abgeltung für das Jahr 2021 eine Einmalzahlung in Höhe von € 140, die ebenfalls bis spätestens zum 31.8.2021 auszubezahlen ist. Die Einmalzahlung darf auf allfällige Überzahlungen ebenfalls nicht angerechnet werden.

Kollektivvertrag für Reisebüroangestellt 2021 (folgt in Kürze) à Erhalten Sie in den nächsten Tagen