Information KV-Abschluss PROPAK/Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton 2020
- Gilt für:
- Österreichweit
Der Fachverband PROPAK hat am 5. Februar 2020 mit der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
- eine Erhöhung der Gehälter der Angestellten der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um
- KV / IST + 2,3 % für die Verwendungsgruppen 1 bis 3 und Meister 1
+ 2,2 % für die Verwendungsgruppen 4 bis 6 und Meister 2, 3
- KV / IST + 2,3 % für die Verwendungsgruppen 1 bis 3 und Meister 1
- sowie eine Erhöhung der Löhne der ArbeiterInnen der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um
- KV / IST + 2,2 % für die Lohngruppe 1 und 2
+ 2,3 % für die Lohngruppen 3 bis 6
- KV / IST + 2,2 % für die Lohngruppe 1 und 2
vereinbart.
Die Abschlüsse werden bei wöchentlicher Lohnzahlung zum Termin 2. März 2020 und bei monatlicher Lohn-bzw. Gehaltszahlung zum Termin 1. März 2020 wirksam.
Lohnabschluss PROPAK Industrie
1. Lohntabellen
In der Beilage übermitteln Ihnen die neuen Lohntabellen. Die Erhöhungsbeträge pro Stunde ergeben sich durch Aliquotierung.
- Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter
- Lohntabelle für Kartonagen- Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter
- Lohntabelle für Wellpappearbeiter
- Lohntabelle für Buchbinder
2. Nachtschichtzuschlag
Der Nachtschichtzuschlag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt € 37,94. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
3. Schmutzzulage
Die Schmutzzulage gemäß § 10 Punkt 5 PROPAK Kollektivvertrag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt € 5,93. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
4. Betriebserfahrungszulage
Die Betriebserfahrungszulage wird um 2,3 % erhöht und beträgt für Facharbeiter € 10,10 und für sonstige Arbeiter € 7,40 pro Woche. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. Bei Auszahlung auf Stundenbasis wird auf ganze Cent aufgerundet.
5. Lehrlingsentschädigungen
Die Lehrlingsentschädigungen für gewerbliche Lehrlinge wurden gestaffelt erhöht: Für die ersten beiden Lehrjahre wurde jeweils ein Fixbetrag festgesetzt, der im Vergleich zur bisherigen Entschädigung eine Erhöhung von rund 6% bedeutet. Die Entschädigungen im 3. und 4. Lehrjahr und der Tabelle II wurden mit 2,3 % erhöht. Die Lehrlingsentschädigungen betragen nunmehr:
ab 1. März 2020 | Tabelle I | Tabelle II |
---|---|---|
1. Lehrjahr | € 700,00 | € 895,45 |
2. Lehrjahr | € 900,00 | € 1.168,86 |
3. Lehrjahr | € 1.168,86 | € 1.453,94 |
4. Lehrjahr (auch bei Doppellehre) | € 1.571,06 | € 1.689,99 |
Vorlehre | € 754,14 |
6. Heimarbeiter-Löhne
Die Heimarbeiter-Löhne werden auf Basis der wöchentlichen Normalarbeitszeit festgesetzt und betragen:
ab 1. März 2020 | |
---|---|
für Kartonagenheimarbeiter | € 303,08 |
für Papierkonfektionsarbeiter | € 277,60 |
für Lampenschirmheimarbeiter | € 318,11 |
für Wellpappeheimarbeiter | € 312,18 |
7. Rahmenrecht
a) Dienstreiseregelung:
Die Reiseaufwandsentschädigung wird um 2,3 % erhöht (Taggeld, Nachtgeld) und steht zu wie folgt:
ArbeitnehmerInnen der Lohngruppen | Taggeld | Nachtgeld | Volle Reiseaufwands- entschädigung (Tag- u. Nachtgeld) 1.3.2020 bzw. 2.3.2020 |
---|---|---|---|
mindestens | |||
LG 3-6 | € 46,72 | € 25,90 | € 72,62 |
LG 1-2 | € 46,72 | € 27,34 | € 74,06 |
b) Jubiläumsgeld:
1.) Das Jubiläumsgeld wird betragsmäßig an den Anspruch laut Angestellten-KV angeglichen. Künftig gebühren somit:
- zum 25-jährigen Dienstjubiläum 1 Monatslohn
- zum 35-jährigen Dienstjubiläum 2 Monatslöhne
- zum 40-jährigen Dienstjubiläum 3 Monatslöhne
Die genaue Definition des Anspruchs befindet sich noch in Ausarbeitung.
2.) Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann das Jubiläumsgeld künftig alternativ zum Geldanspruch auch in Zeitguthaben umgewandelt werden. Die Details werden ebenfalls noch abgestimmt.
8. Geltungsbeginn und Laufzeit
Sowohl die IST-Erhöhung als auch die neuen Kollektivvertragslöhne treten bei wöchentlicher Abrechnung mit 2. März 2020 und bei monatlicher Abrechnung mit 1. März 2020 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden der neue Nachtschichtzuschlag, die Schmutzzulage, die Betriebserfahrungszulage, die Lehrlingsentschädigungen und die Lohnsätze für Heimarbeiter wirksam.
Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten.
9. Erläuterungen
- Alle Bezugnahmen des Rahmenkollektivvertrages auf Stundenlohn, Betriebserfahrungszulage/Stunde und Zulagen/Stunde bleiben weiterhin aufrecht.
- Die in den Lohntabellen genannten Beträge sowie die Betriebserfahrungszulage gelten jeweils für die im Kollektivvertrag genannte wöchentliche Normalarbeitszeit (38 Stunden).
Stundenlohn und Betriebserfahrungszulage/Stunde ergeben sich durch Division der auf wöchentlicher Basis angegebenen Sätze durch die kollektivvertragliche wöchentliche Normalarbeitszeit (Wochenbasis durch 38). - Bei Auszahlung der BEZ auf Stundenbasis wird der Betrag auf volle Cent aufgerundet.
- Nachtschichtzuschlag und Schmutzzulage werden in Zehnstundeneinheiten angegeben. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
- Die Lohnverrechnung erfolgt wie bisher auf Stundenbasis.
Wochen-und Zulagensätze sind als Verrechnungseinheiten zu sehen, eine Rundung auf Cent erfolgt erst nach Errechnung des Gesamtverdienstes im Abrechnungszeitraum.
Gehaltsabschluss PROPAK Industrie
1. Gehaltsordnung
In der Beilage übermitteln wir Ihnen die ab 1. März 2020 für Angestellte der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton geltende Gehaltsordnung.
2. Lehrlingsentschädigung
Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird in den ersten beiden Lehrjahren mit einem Fixbetrag festgesetzt, der im Vergleich zur bisherigen Entschädigung eine Erhöhung von rund 6 % ausmacht. Die Entschädigungen im 3. und 4. Lehrjahr und der Tabelle II wurden mit 2,3 % erhöht.
Tabelle I | Tabelle II | |
---|---|---|
1. Lehrjahr | € 700,00 | € 895,45 |
2. Lehrjahr | € 900,00 | € 1.168,86 |
3. Lehrjahr | € 1.168,86 | € 1.453,94 |
4. Lehrjahr | € 1.571,06 | € 1.689,99 |
Vorlehre | € 754,14 |
3. Rahmenrecht
a) Reiseaufwandsentschädigung:
Die Sätze für die Reiseaufwandsentschädigung (Inland) werden um 2,3 % erhöht und betragen:
Angestellte der Verwendungsgruppe | Taggeld 1.3.2020 | Nachtgeld 1.3.2020 | Volle Reiseaufwands- entschädigung (Tag- u. Nachtgeld) 1.3.2020 |
---|---|---|---|
mindestens | |||
I bis III und MI | € 46,72 | € 25,90 | € 72,62 |
IV, IVa, M II und M III | € 46,72 | € 27,34 | € 74,06 |
V, Va | € 51,00 | € 27,34 | € 78,34 |
VI | € 58,28 | € 27,34 | € 85,62 |
b) Nachtschichtzuschlag:
Angestellte haben nach § 8 Angestellten-KV ab 22 Uhr Anspruch auf einen Zuschlag. Diese Bestimmung wird korrespondierend zum Arbeiter-KV ausgestaltet, wonach dieser Zuschlag bereits ab 19 Uhr gebührt. Der genaue Text wird noch ausgearbeitet.
c) Jubiläumsgeld:
1.) Der Anfall des Jubiläumsgeldes wird an den Anspruch der Arbeiter angeglichen: der letzte Anfall des Jubiläumsgeldes erfolgt nach 40 statt bisher 45 Jahren.
Übergangsregelung: Für Arbeitnehmer, die bis 29.2.2020 bereits das 40-jährige Dienstjubiläum, aber noch nicht das 45-jährige vollendet haben, erfolgt die Auszahlung des 3. Jubiläumsgeldes mit Abrechnung 1. März 2020. Der genaue Text wird noch ausgearbeitet.
2.) Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann das Jubiläumsgeld künftig alternativ zum Geldanspruch auch in Zeitguthaben umgewandelt werden. Die Details werden noch abgestimmt.
4. Geltungsbeginn und Laufzeit
Sowohl die IST-Gehaltserhöhung als auch die neuen Kollektivvertragsgehälter treten mit 1. März 2020 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden die neuen Lehrlings-und Reiseaufwandsentschädigungen wirksam.
Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten.