Lohnordnung Papierkonfektion (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2020

Gilt für:
Österreichweit

Gültig

  • bei wöchentlicher Lohnzahlung ab 2. März 2020
  • bei monatlicher Lohnzahlung ab 1. März 2020 

Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter

Für die Einstufung in die Lohngruppen sind die Sonderbestimmungen "Papierkonfektion" heranzuziehen.

Lohngruppe 1 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 528,10
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 603,47
c) 633,72
Lohngruppe 2 Lohn/Woche in Euro
a) Qualifizierte Arbeiter im 1. Jahr 435,71
b) Vorarbeiter, Sonstige Facharbeiter und Professionisten Qualifizierte Arbeiter nach dem 1. Jahr 561,58
c) Kraftfahrer 446,87
Lohngruppe 3Lohn/Woche in Euro
  437,41
Lohngruppe 4Lohn/Woche in Euro
422,94
Lohngruppe 5  Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 402,25
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 411,41
c) Maschinenarbeiter an Hochleistungs-Großsackmaschinen 424,49
Lohngruppe 6Lohn/Woche in Euro
  402,25

Die in den Lohngruppen genannten Beträge gelten jeweils für die Normalarbeitszeit von  38 Wochenstunden. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Teil.

Nachtschichtzuschlag

Die in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer erhalten pro 10 Stunden einen Zuschlag von € 37,94. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Schmutzzulage

Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen überwiegend unter Umständen erfolgen, die in außerordentlichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, kann durch Betriebsvereinbarung eine Schmutzzulage gemäß § 10 Abs. 5 des Rahmenkollektivvertrages in der Höhe von maximal € 5,93 pro 10 Stunden gewährt werden. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft.


Wien, 5. Februar 2020

FACHVERBAND PROPAK

GEWERKSCHAFT GPA-DJP