Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung 2024

Gilt für:
Österreichweit

Die Verhandlung mit der GPA zum Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung führte zum folgenden Ergebnis:

  • Es wurde ein 2-Jahresabschluss vereinbart, der den Betrieben Planungssicherheit gewährleistet.

A. Gehaltsrechtlicher Teil

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter ab 1.1.2024:

Die monatlichen Mindestgrundgehälter werden in den einzelnen Verwendungsgruppen ab 1.1.2024 wie folgt erhöht:

VerwendungsgruppeErhöhung
Ium 9,0 %,
IIum 9,0 %
(im ersten und zweiten Verwendungsgruppenjahr beträgt das Mindestgrundgehalt EUR 1.930,00)
IIIum 8,9 %,
IVum 8,8 %,
Vum 8,7 %,
VIum 8,7 %,
M Ium 8,9 %,
M II o.F.um 8,8 %,
M II m.F.um 8,8 %,
M IIIum 8,7 %,

2. Erhöhung der Lehrlingseinkommen ab 1.1.2024 auf:

  1. Lehrjahr € 800,00
  2. Lehrjahr € 1.010,00
  3. Lehrjahr € 1.190,00
  4. Lehrjahr € 1.580,00

3. Erhöhung der Sondervergütung für Nachtarbeit gem. § 6 Abs 1 KV ab 1.1.2024 um 8,7 %. Die Höhe beträgt dann € 2,45.

4. Erhöhung der Aufwandsentschädigungen ab 1.1.2024:

Taggeld gem. § 10 2.b: € 9,35

Taggeld gem. § 10 2.c: € 22,17

Taggeld gem. § 10 2.d: € 26,40 bzw. € 22,17

Nächtigungsgeld gem. § 10 2.f: € 15,00

B. Rahmenrechtliche Änderung

Rahmenrechtliche Änderung für die Call – und Servicecenter:

In der Verwendungsgruppe III wird ein Verwendungsgruppenbeispiel neu definiert:

Kaufmännische und administrative Angestellte:
[…]
TelefonistIn und Angestellte in Call- und Servicecentern mit qualifizierter Auskunftserteilung sowie Call Center-Agents, deren Aufgabenbereich regelmäßig (nicht nur in Ausnahmefällen) eine Auskunftserteilung auch in nicht deutscher Sprache umfasst.

Mindestgrundgehaltserhöhung ab 1.1.2025

Die Mindestgrundgehälter und Lehrlingseinkommen sowie die Sondervergütung für Nachtarbeit und die Aufwandsentschädigung (sofern diese nicht die Steuerfreigrenzen erreicht haben) werden um den durchschnittlichen VPI November 2023 bis Oktober 2024 + 0,4 % erhöht. Diese Einigung steht unter dem Vorbehalt, dass der durchschnittliche VPI 6 % nicht überschreitet, anderenfalls Verhandlungen zu führen sind. 

C. Geltungsbeginn: 1.1.2024

Die Gehaltstabellen 2024 sowie textliche Klarstellungen im Rahmenvertrag wurden mit der GPA abgestimmt und sind bereits veröffentlicht.


Hinweis:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesem Überblick zum KV-Abschluss um eine Vorab-Information handelt. Der Kollektivvertrag und seine Ergebnisse haben erst mit Unterschrift der KV-Partner bzw. entsprechender Hinterlegung und Veröffentlichung ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit.