Information zum Kollektivvertragsabschluss für Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen 2025/2026

Gilt für:
Österreichweit

Mitgliederinformation über den KV-Abschluss 2025 und 2026

Der Fachverband der Garagen-,Tankstellen- und Serviceunternehmungen informiert über den zweijährigen Abschluss des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Garagen- Tankstellen- und Serviceunternehmungen Österreichs.

Mit den Sozialpartnern (Gewerkschaften GPA und vida) wurde Folgendes vereinbart:

Kollektivvertragsabschluss für den Zeitraum ab 1.1.2025

I. Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter werden ab 1.1.2025 um einen Prozentsatz in Höhe von 3,7 % erhöht. Die Beträge werden kaufmännisch gerundet.

II. Weiters wurde folgende rahmenrechtliche Änderung des § 4 Ziff 3g vereinbart:
"Teilzeitbeschäftigte, die ausschließlich an Samstagen und/oder Sonntagen beschäftigt werden unterliegen folgender Regelung: Pro Kalenderquartal muss mindestens 1 Sonntag als Ruhetag gewährt werden".

Die Bestimmungen treten mit 1.1.2025 in Kraft.

Kollektivvertragsabschluss für den Zeitraum ab 1.1.2026

Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter werden ab 1.1.2026 um die Inflation der 12 Monate von September 2024 bis August 2025 (veröffentlicht laut Statistik Austria) plus 0,5 % erhöht. Die Beträge werden kaufmännisch gerundet.

Die Bestimmungen treten mit 1.1.2026 in Kraft.

Bei einer Inflation höher als 2,5 % innerhalb des Betrachtungszeitraums von 12 Monaten im Zeitraum von September 2024 bis August 2025 tritt die gegenständliche Regelung über die Erhöhung nicht in Kraft.

Diesfalls werden im Herbst 2025 Kollektivvertragsverhandlungen für das Jahr 2026 aufgenommen.

Sie finden den Kollektivvertragstext, sowie die ab 1.1.2025 gültige Lohn- und Gehaltstabelle in Kürze auf unserer Homepage www.wko.at/gts zum Download