Information zum Kollektivvertragsabschluss für die Binnenschifffahrt 2021
- Gilt für:
- Österreichweit
Die Kollektivvertragsverhandlungen für Beschäftigte in der Binnenschifffahrt (gültig für europäische Wasserstraßen/nicht gültig für Fähren, Bootsvermietungen, Wasserschischulen, Baggereibetriebe und Schifffahrtsunternehmen auf österreichischen Binnenseen) mit der Gewerkschaft VIDA wurden am 23. Februar 2021 mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
1. Mindestgehälter:
Bei den monatlichen Mindestgehältern wurde eine Abgeltung der Inflationsrate in der Höhe von 1,40 % vereinbart, wobei unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens für die Fracht- und Personenschifffahrt erreicht werden konnten:
- Ab 1.3.2021 (Frachtschifffahrt):
- Gehaltstabelle 1 (Schub- und Koppelverbände)
- Gehaltstabelle 2 (Einzelfahrer)
- Gehaltstabelle 3 (Hafenbugser und Bunkerboote)
- Ab 1.1.2021 (für die Personenschifffahrt daher rückwirkend!)
- Gehaltstabelle 4 (Landdienst)
- Gehaltstabelle 6/7 (Kabinen- und Ausflugsschifffahrt)
2. Lehrlingseinkommen:
Die Sozialpartner stimmen darin überein, dass die Schifffahrtsbranche vor großen Nachwuchsproblemen steht. Vor diesem Hintergrund wurde vereinbart, die Lehrlingseinkommen in jedem Lehrjahr um einen Betrag von 15,- Euro zu erhöhen.
Der Kollektivvertrag 2021 und die neuen Lohntabellen werden (sobald der KV von der Vida unterschrieben wurde) auf der Website der Berufsgruppe – http://wko.at/schifffahrt – zur Verfügung gestellt.