Information zum Kollektivvertragsabschluss für die Binnenschifffahrt 2021

Gilt für:
Österreichweit

Die Kollektivvertragsverhandlungen für Beschäftigte in der Binnenschifffahrt (gültig für europäische Wasserstraßen/nicht gültig für Fähren, Bootsvermietungen, Wasserschischulen, Baggereibetriebe und Schifffahrtsunternehmen auf österreichischen Binnenseen) mit der Gewerkschaft VIDA wurden am 23. Februar 2021 mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:  

1. Mindestgehälter:

Bei den monatlichen Mindestgehältern wurde eine Abgeltung der Inflationsrate in der Höhe von 1,40 % vereinbart, wobei unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens für die Fracht- und Personenschifffahrt erreicht werden konnten:

  • Ab 1.3.2021 (Frachtschifffahrt):
    • Gehaltstabelle 1 (Schub- und Koppelverbände)
    • Gehaltstabelle 2 (Einzelfahrer)
    • Gehaltstabelle 3 (Hafenbugser und Bunkerboote)
  • Ab 1.1.2021 (für die Personenschifffahrt daher rückwirkend!)
    • Gehaltstabelle 4 (Landdienst)
    • Gehaltstabelle 6/7 (Kabinen- und Ausflugsschifffahrt)

2. Lehrlingseinkommen:

Die Sozialpartner stimmen darin überein, dass die Schifffahrtsbranche vor großen Nachwuchsproblemen steht. Vor diesem Hintergrund wurde vereinbart, die Lehrlingseinkommen in jedem Lehrjahr um einen Betrag von 15,- Euro zu erhöhen.

Der Kollektivvertrag 2021 und die neuen Lohntabellen werden (sobald der KV von der Vida unterschrieben wurde) auf der Website der Berufsgruppe – http://wko.at/schifffahrt – zur Verfügung gestellt.