Information zum Kollektivvertragsabschluss für die Binnenschifffahrt 2020

Gilt für:
Österreichweit

Die Kollektivvertragsverhandlungen für Beschäftigte in der Binnenschifffahrt (gültig für europäische Wasserstraßen/nicht gültig für Fähren, Bootsvermietungen, Wasserschischulen, Baggereibetriebe und Schifffahrtsunternehmen auf österreichischen Binnenseen) mit der Gewerkschaft VIDA wurden am 17. Dezember 2019 mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:

1. Mindestgehälter:

Die monatlichen Mindestgehälter werden ab 1.1.2020 (mit Ausnahme der unter Punkt 2 angeführten Gehaltsgruppen) linear um 2,00 % erhöht.

2. Umsetzung 1500,- Mindestlohn:

Per 1.1.2020 kommt es - vor dem Hintergrund der Umsetzung des Mindestlohnes - in folgenden Lohngruppen zu einer Anhebung: 

Betroffene Gehaltsgruppe 1.1.2020
Gehaltstabelle 2 (Decksmann) 1.500,-
Gehaltstabelle 3 (Decksmann) 1.500,-
Gehaltstabelle 3 (Matrose, Bezugsklasse 1) 1.500,-
Gehaltstabelle 6 (Decksmann) 1.500,-
Gehaltstabelle 7 (Decksmann) 1.500,-

3. Lehrlingsentschädigung

Die Sozialpartner stimmen darin überein, dass die Schifffahrtsbranche vor großen Nachwuchsproblemen steht. Vor diesem Hintergrund werden die Lehrlingsentschädigungen wie folgt erhöht:

Lehrlinge Land/Schiffsdienst Frachtschifffahrt
Im 1. Lehrjahr 2 % 2 %
Im 2. Lehrjahr 5 % 2 %
Im 3. Lehrjahr 10 % 2 %
Im 4. Lehrjahr 2 %

4. Rahmenrechtliche/Inhaltliche Punkte: 

  • § 13: Kündigungsfristen - Saisonbranche:
    Es ist gelungen, das Schifffahrtgewerbe als "Saisonbranche" zu definieren. Die Kündigungsfristen bleiben daher auch ab 1.1.2021 unverändert aufrecht. Ohne diese Änderung würden die Kündigungsfristen des Angestelltengesetzes in Kraft treten. Kündigungen wären in diesem Fall nur mehr vierteljährlich zum Ende des jeweiligen Quartals unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich, es sei denn, es wird als Kündigungstermin einzelvertraglich der 15. oder Letzte des Kalendermonats vereinbart.
  • § 16a: Die bestehende Karenzregelung wird an die seit 1.8.2019 gültige gesetzliche Neuregelung angepasst.
    Es wird dazu folgender neuer Punkt 2 ergänzt: „Für Geburten ab dem 01.08.2019 richtet sich die Anrechnung von Karenzzeiten im laufenden Dienstverhältnis nach § 15f Mutterschutzgesetz (MSchG) idF des BGBl 68/2019 (MSchG) in Verbindung mit § 7c Väterkarenzgesetz (VKG).“

5. Die neuen Lohntafeln gelten ab 1.1.2020.

Der Kollektivvertrag 2020 und die neuen Lohntabellen werden (sobald der KV von der Vida unterschrieben wurde) auf der Website der Berufsgruppe - www.wko.at/schifffahrt - zur Verfügung gestellt.


Achtung:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um eine Vorabinformation handelt. Sämtliche Änderungen treten erst mit beidseitiger Unterschrift und entsprechender Hinterlegung des Kollektivvertrages in Kraft.