Information zum KV-Abschluss 2020 für Arbeiter/innen in Speditionen und Lagereibetrieben

Gilt für:
Österreichweit

Information über den KV-Abschluss 2020 für Arbeiter der Speditions- und Lagereibetriebe – In-Kraft-Treten erst ab 1.6.2020 


Auf Grund des Ausbruchs von COVID 19 wurde das Ergebnisprotokoll vom 12.3.2020 dahingehend abgeändert, dass die Kollektivvertragspartner ÖGB Gewerkschaft VIDA und FV Spedition und Logistik in der WKÖ übereingekommen sind, den Kollektivvertragsabschluss (insbesondere die lohnrechtlichen Änderungen) vom 12.3.2020 erst mit 1.6.2020 in Kraft treten zu lassen.

Die Erhöhung sämtlicher kollektivvertraglichen Löhne und Lehrlingsentschädigungen, sowie kollektivvertraglichen Zulagen um 2,0% erfolgt erst mit Wirksamkeit ab 1.6.2020.

Als einmalige zusätzliche Abgeltung für die Monate April und Mai 2020 wurde eine Einmalzahung in Höhe von 90,– € brutto vereinbart:

Alle Arbeiter, die am 1.6.2020 zwei Monate oder länger beschäftigt sind, erhalten als einmalige zusätzliche Abgeltung für die Monate April und Mai 2020 eine Einmalzahlung von 90,– € brutto. 
Den am 1.6.2020 im Unternehmen beschäftigten Teilzeitkräften, die zwei Monate oder länger beschäftigt sind, gebührt diese Einmalzahlung im anteiligen, ihrer vereinbarten Normalarbeitszeit entsprechenden Ausmaß (vereinbarte Stunden-Basis Stichtag 1.6.2020). Arbeiter, die sich am 1.6.2020 in Karenz oder im Präsenz- bzw. Zivildienst befinden, sowie Lehrlinge, erhalten keine Einmalzahlung.
Eine betriebliche Besserstellung ist möglich.
Die Auszahlung hat betriebseinheitlich spätestens mit dem Septemberlohn zu erfolgen.

Die errechneten Lohntabellen sowie den neuen Kollektivvertragstext finden Sie in Kürze online unter www.wko.at/spediteure.