Information zum KV-Abschluss 2019 für Arbeiter/innen in Speditionen und Lagereibetrieben
- Gilt für:
- Österreichweit
Gehaltsrechtliches Verhandlungsergebnis
1. Sämtliche kollektivvertraglichen Löhne werden mit Ausnahme der Berufsgruppe 8 und der Lehrlingsentschädigungen, sowie der neuen Berufsgruppe 6 (Möbelpacker), linear um € 51,-- brutto erhöht.
2. Die Berufsgruppe 8, die Lehrlingsentschädigungen, sowie die Zulagen werden um 2,8 % angehoben.
3. In die Lohnordnung neu aufgenommen werden die Ferialarbeiter: Ferialarbeiter haben Anspruch auf ein Entgelt in der Höhe der jeweils geltenden Lehrlingsentschädigung für das dritte Lehrjahr.
4. Punkt C. der Lohnordnung zu den Überzahlungen bleibt bestehen wie folgt:
Die Ist-Löhne der Arbeiter sind am 1. April 2019 um jenen Eurobetrag zu erhöhen, um den der jeweilige kollektivvertragliche Lohnsatz am 1. April 2019 angehoben wird (für Teilzeitbeschäftigte aliquot).
Der lohnrechtliche Teil dieses Kollektivvertrages hat eine Laufzeit bis 31.3.2020.
5. Die Zulagenordnung A für die Dienstnehmer der Speditionsbetriebe gem. Art II lit. b) Z 1 des Kollektivvertrages wurde hinsichtlich veralteter Formulierungen und der nicht mehr zeitgemäßen Systematik umfassend überarbeitet. Da die Zulagenordnung in der bisherigen Form administrativ sehr aufwendig war, wurde diese im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen mit Ausnahme der Kühlraumzulage gestrichen und stattdessen eine neue Berufsgruppe 6 für Möbelarbeiter eingeführt.
Die Kühlraumzulage unter Punkt II. Sonderzulagen c) wird in Punkt I. unter Erschwernis- und Gefahrenzulagen verschoben.
Die verbleibenden Zulagen werden um 2,8 % erhöht.
Die neue Berufsgruppe 6 (Möbelarbeiter) lautet wie folgt:
a.) ..... 1.907,00
b.) ..... 1.920,99
c.) ..... 1.935,79
d.) ..... 1.966,09
e.) ..... 2.012,96
f.) ...... 2.062,55
Weitere Adaptierungen wurden vorgenommen insbesondere wurde die Berufsgruppe der "Kraftfahrer mit Lenkerausbildung, die überwiegend zur Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt werden" von der Berufsgruppe 1 in die Berufsgruppe 7 und die Berufsgruppe der Portiere der Berufsgruppe 6 wurden in die Berufsgruppe 5 verschoben.
Betreffend aller weiteren Details verweisen wir auf das Ergebnisprotokoll.
Rahmenrechtliche Änderungen
- Nachtarbeitszuschlag und Überstundenarbeit
Es ist gelungen den Nachtarbeitszuschlag in Art. VI Arbeitszeit in der Zeit von 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr auf 25 % (von ursprünglich 50 %) zu reduzieren.
Korrespondierend dazu wurde in Art VII Überstundenarbeit der Überstundenzuschlag in der Zeit von 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr und in der Zeit von 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr von 100 % auf 50 % reduziert.
Um diese finanziellen Erleichterungen für die Arbeitgeberseite durchsetzen zu können, wurde die Regelung, dass Überstundenzuschlag und Nachtarbeitszuschlag nicht kumulativ möglich sind (Art VI Ziff 1b) gestrichen!
Achtung: Ab 1.4.2019 muss ein Nachtarbeitszuschlag auch bei gleichzeitigem Anspruch auf Überstundenzuschlag gezahlt werden! - Der Grundstundenlohn für die Überstundenentlohnung beträgt nunmehr 1/164 des Monatslohns (bisher 1/166).
- Anrechnung der Karenzzeiten
Karenzzeiten im laufenden Dienstverhältnis nach MSchG und VKG werden ab 1.4.2019 im Ausmaß von insgesamt höchstens 24 Monaten berücksichtigt.
Neu ist, dass auch Zeiten von Pflegekarenz und Familienhospizkarenz angerechnet werden, und zwar im Ausmaß von 3 bzw. 6 Monaten. - Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration erhöhen sich derart, dass der kollektivvertragliche Monatslohn erhöht um 24 % (bislang 23 %) zur Auszahlung gelangt.
Dafür ist es gelungen, dass im Falle aller Beendigungsarten des Dienstverhältnisses im Falle zu viel ausbezahlter Anteile sowohl bei Urlaubszuschuss, als auch bei Weihnachtsremuneration zurück gezahlt werden müssen. - Vorrückungen werden mit dem folgenden Monatsersten wirksam (Art XV Ziff 3)
Betreffend aller Details verweisen wir Sie auf das ausführliche Ergebnisprotokoll.
Der überarbeitete KV-Text steht online unter www.wko.at/spediteure zur Verfügung. In gedruckter Form ist er über https://webshop.wko.at/ bestellbar.