Information zum KV-Abschluss für Angestellte der Taxi- und Mietwagenbranche 2018
- Gilt für:
- Österreichweit
Kollektivvertragsverhandlungen (GPA) für Angestellte in der Taxi- und Mietwagenbranche abgeschlossen!
Die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Gewerkschaft GPA wurden am 18.12.2017 abgeschlossen.
Die monatlichen Mindestgehälter werden ab 1.1.2018 linear um 2,5 % erhöht.
Der Kollektivvertrag wird auf der Fachverbandswebsite (http://wko.at/taxi) unter dem Contentpunkt "Kollektivvertrag" publiziert.
B) Gehaltstafel
Gehaltstafel 2018
a) bis zu fünf Berufsjahren
b) mehr als fünf bis zu zehn Berufsjahren
c) bei mehr als zehn Berufsjahren
Beschäftigungsgruppe 1:
Angestellte mit einfacher Tätigkeit ohne Lehrausbildung
a) 1.508,70 Euro
b) 1.571,00 Euro
c) 1.633,30 Euro
Beschäftigungsgruppe 2:
Angestellte mit Lehr- oder Schulausbildung
a) 1.572,00 Euro
b) 1.623,90 Euro
c) 1.686,20 Euro
Beschäftigungsgruppe 3:
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien oder Weisungen schwierige Arbeiten selbständig erledigen
a) 1.698,70 Euro
b) 1.761,10 Euro
c) 1.823,40 Euro
Beschäftigungsgruppe 4:
Angestellte mit schwieriger, selbständiger Tätigkeit
a) 1.955,20 Euro
b) 2.038,20 Euro
c) 2.110,90 Euro
Beschäftigungsgruppe 5:
Angestellte und Verantwortliche in leitender Stellung (wie zB. gewerberechtlicher Geschäftsführer)
a) 2.281,20 Euro
b) 2.385,10 Euro
c) 2.592,70 Euro
C) Lehrlingsentschädigung (gemäß Artikel XV/1)
1. Lehrjahr 528,10 Euro
2. Lehrjahr 754,40 Euro
3. Lehrjahr 1.056,10 Euro