Informationen zum KV-Abschluss für Angestellte im Bäckerhandwerk 2019

Gilt für:
Österreichweit

Die Verhandlungsergebnisse im Überblick


Die diesjährige Gehaltsverhandlung für Angestellte im Bäckergewerbe konnte am
24. September 2019 erfolgreich abgeschlossen werden.

Das Ergebnis im Detail:

  • In einzelnen Verwendungsgruppen (jüngere Arbeitnehmer) wurden die Anfangsgehälter etwas stärker angehoben, während die Gehälter der älteren Arbeitnehmer prozentuell weniger stark erhöht wurden. Alle Werte wurden kaufmännisch gerundet.
  • Die Verwendungsgruppe I wurde ersatzlos gestrichen. Die MitarbeiterInnen der Verwendungsgruppe I werden in die Verwendungsgruppe II überführt.
  • Die Verwendungsgruppen II bis VI wurden wie folgt erhöht:
    • VWG II: Erhöhung beginnend mit 3,02 % und abflachend bis 2,4 %;
    • VWG III: Erhöhung beginnend mit 2,6 % und abflachend bis 2,4 %;
    • VWG IV und V: Erhöhung beginnend mit 2,55 % und abflachend bis 2,35 %;
    • VWG VI: Erhöhung beginnend mit 2,4 % und abflachend bis 2,33 %;
    • VWG MI I: Erhöhung beginnend mit 2,6 % und abflachend bis 2,38 %;
    • VWG MI II: Erhöhung beginnend mit 2,5 % und abflachend bis 2,31 %;
    • VWG MI III: Erhöhung beginnend mit 2,6 % und abflachend bis 2,32 %;
  • Die Lehrlingsentschädigungen wurden um 3,0 % erhöht.
  • Somit ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhungvon2,5 % (bei einem durchschnittlichen VPI von 1,883 %).

Rahmenrechtliche Änderungen:

  • Zusammenführung der Verwendungsgruppe I mit der Verwendungsgruppe II.
  • Anpassung der Karenzanrechnungsbestimmung an die gesetzlichen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes bzw. des Väterkarenzgesetzes ab 1.10.2019.
  • Geltungsbeginn: 01.10.2019.

Die mit der Angestelltengewerkschaft GPA akkordierte Gehaltstafel gültig ab 1.10.2019.