Informationen zum KV-Abschluss für Angestellte im Bäckerhandwerk 2018
Die Verhandlungsergebnisse im Überblick
- Gilt für:
- Österreichweit
Die diesjährige Gehaltsverhandlung für Angestellte im Bäckergewerbe konnte am 17. Oktober 2018 erfolgreich abgeschlossen werden.
Das Ergebnis im Detail:
- In den einzelnen Verwendungsgruppen wurden die Anfangsgehälter etwas stärker angehoben, während die Gehälter der älteren Arbeitnehmer prozentuell weniger stark erhöht wurden. Alle Werte wurden kaufmännisch gerundet.
- Die Verwendungsgruppen wurden wie folgt erhöht:
- VWG I: überproportionale Erhöhung, um den Mindestgehalt von € 1.500,00 mit Geltungstermin 1.10.2019 zu erreichen;
- VWG II: Erhöhung beginnend mit 2,7 % und abflachend bis 2,4 %;
- VWG III: Erhöhung beginnend mit 2,6 % und abflachend bis 2,38 %;
- VWG IV und V: Erhöhung beginnend mit 2,55 % und abflachend bis 2,35 %;
- VWG VI: Erhöhung beginnend mit 2,5 % und abflachend bis 2,43 %;
- VWG MI I: Erhöhung beginnend mit 2,6 % und abflachend bis 2,34 %;
- VWG MI II: Erhöhung beginnend mit 2,55 % und abflachend bis 2,35 %;
- VWG MI III: Erhöhung beginnend mit 2,6 % und abflachend bis 2,37 %;
- Die Lehrlingsentschädigungen wurden um 3,0 % erhöht.
- Somit ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung von 2,5 % (bei einem durchschnittlichen VPI von 2,025 %).
Rahmenrechtliche Änderungen:
- Anrechnung von Karenzen für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß bis zu 24 Monaten, ab einer Betriebszugehörigkeit von drei Jahren, ab 1.10.2018.
- Kündigungstermine bei Dienstgeberkündigung: 15. oder Monatsletzter.
- Geltungsbeginn: 1.10.2018.
Die mit der Angestelltengewerkschaft GPA akkordierte Gehaltstafel gültig ab 1.10.2018.