Kollektivvertragsabschluss für Tischler und Holzgestalter 2025
- Gilt für:
- Österreichweit
Stand: 31.03.2025
KV-Abschluss 2025 – Übersicht
Kollektivvertrag für das Holz-und Kunststoffverarbeitende Gewerbe Österreichs in der für die Tischler und Holzgestalter geltenden Fassung
gültig ab 1.5.2025 bzw. 1.5.2026
Löhne und Lehrlingseinkommen
2025: Lohnerhöhung bei den Tischlern und Holzgestaltern um 2,85 % ab 1.5.2025.
2026: Lohnerhöhung bei den Tischlern und Holzgestaltern um 0,20 % zuzüglich VPI-Durchschnitt (März 25 – Feb. 26) ab 1.5.2026.
Die bestehenden Parallelverschiebungsklauseln bleiben aufrecht.
Holzgestalter
Die Lohngruppe VI. im Bereich der Holzgestalter wird gestrichen. Die Lohngruppe V. im Bereich der Holzgestalter lautet neu "Hilfsarbeiter". Die Lohngruppe IV im Bereich der Holzgestalter lautet neu "Facharbeiter ohne LAP und angelernte Arbeiter". Die Textierung der Lohngruppe V. alt betreffend die angelernten Arbeiter wird in die Lohngruppe IV. neu überführt.
Lehrlinge
2025: Die Lehrlingseinkommen werden ab. 1.5.2025 wie folgt festgelegt:
Tischler:
- Lehrjahr: € 890,00
- Lehrjahr: € 1.070,00
- Lehrjahr: € 1.260,00
- Lehrjahr: € 1.410,00
Tischlereitechniker:
- Lehrjahr: € 890,00
- Lehrjahr: € 1.070,00
- Lehrjahr: € 1.610,00
- Lehrjahr: € 2.020,00
Holzgestalter:
- Lehrjahr: € 850,00
- Lehrjahr: € 1.040,00
- Lehrjahr: € 1.210,00
- Lehrjahr: € 1.320,00
2026:
Tischler und Tischlereitechniker:
Die Lehrlingseinkommen in den Berufszweigen der Tischler werden ab. 1.5.2026 um 0,20 % zuzüglich VPI-Durchschnitt (März 25 – Feb. 26) erhöht und auf die nächste Zehnerstelle aufgerundet.
Holzgestalter:
Die Lehrlingseinkommen in den Berufszweigen der Holzgestalter werden um die betragsmäßige Erhöhung der Lehrlingseinkommen der Tischler Allgemein im jeweiligen Lehrjahr erhöht.
Lehrlinge über 18
Die Bestimmung betreffend Lehrlinge über 18 lautet neu:
Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten ab der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres. Im 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, sowie Lehrlinge, die das Lehrverhältnis nach der Wehr- oder Zivildienstleistung fortsetzen, erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres bis zum Ende des 3. Lehrjahres.
Kündigungsfristen
In § 16 wird die nicht mehr gültige Regelung gestrichen.
Dienstreisevergütungen
Die Taggelder gem. § 11 Abschnitt I Ziffer 2a und 2b werden in Ziffer 2 neu zusammengefasst und wie folgt festgelegt:
2025: € 2,35 ab 1.5.2025
2026: € 2,50 ab 1.5.2026
Informationen zur Erhöhung Reisekosten ab 2025
Da es sich bei dieser Regelung im KV um eine lohngestaltende Vorschrift handelt, ist ab 1.5.2025 nur der Betrag von € 28,20 (€ 2,35 pro Stunde) steuerfrei (außer es besteht eine Betriebsvereinbarung). Ab 1.5.2026 sind € 30,00 (€ 2,50 pro Stunde) steuerfrei. Die Steuerfreiheit besteht ab mehr als 5 Stunden Abwesenheit.
Informationen zur Erhöhung Reisekosten ab 2025 im Zusammenspiel mit lohngestaltenden Vorschriften (z.B. Kollektivverträgen)
Weihnachtsremuneration
Die Weihnachtsremuneration gem. § 15 beträgt ab 1.5.2025 auch bereits im 1. Jahr künftig 4,33 statt wie bisher 3,5 Wochenlöhne.
Der Abschluss gilt für 24 Monate.
Die verbindliche Textierung ist der Endfassung des (derzeit in redaktioneller Bearbeitung befindlichen) Kollektivvertrages 2025 zu entnehmen.