Kollektivvertragsabschluss für Tischler und Holzgestalter 2025

Gilt für:
Österreichweit

Stand: 31.03.2025

KV-Abschluss 2025 – Übersicht

Kollektivvertrag für das Holz-und Kunststoffverarbeitende Gewerbe Österreichs in der für die Tischler und Holzgestalter geltenden Fassung

gültig ab 1.5.2025 bzw. 1.5.2026

Löhne und Lehrlingseinkommen

2025: Lohnerhöhung bei den Tischlern und Holzgestaltern um 2,85 % ab 1.5.2025

2026: Lohnerhöhung bei den Tischlern und Holzgestaltern um 0,20 % zuzüglich VPI-Durchschnitt (März 25 – Feb. 26) ab 1.5.2026.

Die bestehenden Parallelverschiebungsklauseln bleiben aufrecht.

Holzgestalter 

Die Lohngruppe VI. im Bereich der Holzgestalter wird gestrichen. Die Lohngruppe V. im Bereich der Holzgestalter lautet neu "Hilfsarbeiter". Die Lohngruppe IV im Bereich der Holzgestalter lautet neu "Facharbeiter ohne LAP und angelernte Arbeiter". Die Textierung der Lohngruppe V. alt betreffend die angelernten Arbeiter wird in die Lohngruppe IV. neu überführt.

Lehrlinge

2025: Die Lehrlingseinkommen werden ab. 1.5.2025 wie folgt festgelegt:

Tischler:                                                                                

  1. Lehrjahr: € 890,00
  2. Lehrjahr: € 1.070,00
  3. Lehrjahr: € 1.260,00
  4. Lehrjahr: € 1.410,00

Tischlereitechniker:

  1. Lehrjahr: € 890,00
  2. Lehrjahr: € 1.070,00
  3. Lehrjahr: € 1.610,00
  4. Lehrjahr: € 2.020,00

Holzgestalter:

  1. Lehrjahr: € 850,00
  2. Lehrjahr: € 1.040,00
  3. Lehrjahr: € 1.210,00
  4. Lehrjahr: € 1.320,00

2026:

Tischler und Tischlereitechniker:
Die Lehrlingseinkommen in den Berufszweigen der Tischler werden ab. 1.5.2026 um 0,20 % zuzüglich VPI-Durchschnitt (März 25 – Feb. 26) erhöht und auf die nächste Zehnerstelle aufgerundet.

Holzgestalter:
Die Lehrlingseinkommen in den Berufszweigen der Holzgestalter werden um die betragsmäßige Erhöhung der Lehrlingseinkommen der Tischler Allgemein im jeweiligen Lehrjahr erhöht.

Lehrlinge über 18

Die Bestimmung betreffend Lehrlinge über 18 lautet neu:

Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten ab der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres. Im 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.

Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, sowie Lehrlinge, die das Lehrverhältnis nach der Wehr- oder Zivildienstleistung fortsetzen, erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres bis zum Ende des 3. Lehrjahres.

Kündigungsfristen

In § 16 wird die nicht mehr gültige Regelung gestrichen.

Dienstreisevergütungen

Die Taggelder gem. § 11 Abschnitt I Ziffer 2a und 2b werden in Ziffer 2 neu zusammengefasst und wie folgt festgelegt:

2025: € 2,35 ab 1.5.2025

2026: € 2,50 ab 1.5.2026

Informationen zur Erhöhung Reisekosten ab 2025

Informationen zur Erhöhung Reisekosten ab 2025 im Zusammenspiel mit lohngestaltenden Vorschriften (z.B. Kollektivverträgen)

Weihnachtsremuneration

Die Weihnachtsremuneration gem. § 15 beträgt ab 1.5.2025 auch bereits im 1. Jahr künftig 4,33 statt wie bisher 3,5 Wochenlöhne.

Der Abschluss gilt für 24 Monate.

Die verbindliche Textierung ist der Endfassung des (derzeit in redaktioneller Bearbeitung befindlichen) Kollektivvertrages 2025 zu entnehmen.