Information zum Kollektivvertragsabschluss für Angestellte in Reisebüros 2025
- Gilt für:
- Österreichweit
In der 3. Verhandlungsrunde am 9.1.2025 konnte eine Einigung über den Reisebüro-Kollektivvertrag für die Jahre 2025 und 2026 getroffen werden:
Für den Gehaltsabschluss 2025 wurde folgendes vereinbart:
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter (samt allfälliger Reformbeträge = Grundgehalt), das Gehalt für Ferialangestellte sowie Lehrlingseinkommen werden jeweils mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2025 um 3,7 % erhöht.
Rundungsregelung: Die sich ergebenden Beträge sind auf volle Eurobeträge aufzurunden.
Überzahlungen
Gemäß Abschnitt XVIII, Teil A, Ziffer 13 des Kollektivvertrags kann die kollektivvertragliche Erhöhung bis zu 50 % in bestehende Überzahlungen eingerechnet werden.
Grundlage für die Berechnung ist das Monatsgehalt für Dezember 2024 (ohne Sonderzahlungen). Unter den Begriff Überzahlung fallen nicht: Abgeltung für Mehrleistungsstunden, Überstundenpauschalen, Prämien, Provisionen, Spesen und Ähnliches. Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle EURO zu runden.
Für das Jahr 2025 wird empfohlen, die Überzahlungen in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.
Im Abschnitt VII, Z.6 werden die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste mit Wirksamkeit per 1.1.2025 von € 19,60 auf € 20,33 bzw. von € 40,20 auf € 41,69 erhöht.
Für den Gehaltsabschluss 2026 wird folgendes vereinbart:
Die im KV-Abschluss vom 6.12.2012 vereinbarte Vorgangsweise für die Feststellung der für die Gehaltsverhandlung heranzuziehenden Inflationsrate wird beibehalten: Maßgeblich ist der 12-Monatsschnitt des von der Statistik Austria veröffentlichten VPI-national für den Betrachtungszeitraum November 2024 bis Oktober 2025. Die Inflationsrate wird kaufmännisch auf eine Kommastelle gerundet.
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter (samt allfälliger Reformbeträge = Grundgehalt), das Gehalt für Ferialangestellte sowie Lehrlingseinkommen werden jeweils mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2026 um die rollierende Inflation (siehe oben) zuzüglich 0,4 Prozentpunkte erhöht. Die sich ergebenden Beträge sind auf volle Eurobeträge aufzurunden.
Hingegen werden bei einer maßgeblichen rollierenden Inflationsrate von 3,0 % oder höher im Herbst 2025 Kollektivvertragsverhandlungen für das Jahr 2026 aufgenommen.
Im Abschnitt VII, Z.6 werden die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste mit Wirksamkeit per 1.1.2026 mit demselben Prozentsatz wie die Mindestgehälter erhöht und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Arbeitsgruppe Reform Kollektivvertrag
Die Vertragspartner kommen überein, sich in einer Arbeitsgruppe ergebnisoffen über eine ausgewogene Reform des Kollektivvertrages auszutauschen.
Entsprechende Gespräche werden im April 2025 aufgenommen, um die Rahmenbedingungen und die weitere Vorgehensweise festzulegen.