Information zum Kollektivvertragsabschluss für Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner 2023
- Gilt für:
- Österreichweit
Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss 2023 für die Karosseriebauer
Die Kollektivvertragsverhandlungen zwischen der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik und der Gewerkschaft Bau-Holz, führten am 28. April 2023 zu einem Abschluss für den Bereich der Arbeiter im Kollektivvertrag für das heiz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe in der für Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner geltenden Fassung.
Folgendes Ergebnis wurde erzielt:
1. Lohnrechtlicher Teil
Die Kollektvvertragslöhne, Akkordlöhne, Prämien und Stücklöhne werden per 1.5.2023 um 9,90 % erhöht.
Die Lehrlingseinkommen werden wie folgt neu festgesetzt:
Lehrjahr | Lehrlingseinkommen monatlich |
---|---|
1. Lehrjahr | 750 Euro |
2. Lehrjahr | 950 Euro |
3. Lehrjahr | 1.150 Euro |
4. Lehrjahr | 1.300 Euro |
Bei der Errechnung der Lohnsätze findet jeweils die kollektivvertragliche Rundungsregelung Anwendung, d.h. es wird auf einen Cent genau kaufmännisch gerundet.
Die bestehenden Parallelverschiebungsklauseln bleiben aufrecht.
Der Kollektivvertrag beginnt seine Wirksamkeit am 1.5.2023. Die Lohnsätze gelten bis 30.4.2024.
2. Rahmenrechtsänderungen
Die Weihnachtsremuneration beträgt 4,33 Wochenlöhne bzw. Lehrlingseinkommen.
Der 24. und 31.12. sind ab 1.5.2024 bezahlt arbeitsfrei.
3. Arbeitsgruppe
Die Sozialpartner einigen sich auf eine Arbeitsgruppe zur Einführung einer neuen Lohnordnung bis 30.4.2024. Es wird vereinbart, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe bis 31.12.2023 den Sozialpartnerspitzen vorzulegen.
In diesem Zusammenhang wird ein kollektivvertraglicher Mindestlohn von jedenfalls 2.200 Euro brutto mit 1.5.2024 vereinbart.
Wien, am 28. April 2023
Muchitsch
Kubik
Aufner
Atzmüller