Information zum Kollektivvertragsabschluss in der Bekleidungsindustrie 2024

Gilt für:
Österreichweit

Gehalts- und Lohnverhandlungen für die Angestellten und Arbeiter der Bekleidungsindustrie und der industriellen Wäschereien, Chemischputzereien und Färbereien in ganz Österreich, ausgenommen die Arbeiter in der Betten-, Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie

Die Lohn- und Gehaltsverhandlungen für die Bekleidungsindustrie und für die industriellen Wäschereien brachten am am 20.6.2024 ein für beide Seiten vertretbares Ergebnis.

Der Abschluss im Detail lautet wie folgt:

  1. Erhöhung der KV-Löhne / -Gehälter: 5,4 %
  2. Erhöhung der IST-Löhne / -Gehälter:
    5,4 %, max. jedoch um € 280,00. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der Maximalbetrag aliquot entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit.
  3. Erhöhung der Lehrlingseinkommen:
    Diese werden zum 1.7.2024 um 5,4 % erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
  4. Allfällige Zulagen, Zuschläge und Prämien sind um 5,4 % zu erhöhen.
  5. Die Arbeitsgruppe für die industriellen Wäschereien, Chemischputzereien und Färbereien zur Reform der Lohngruppen wird fortgeführt.
  6. Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Stufenplanes zur Erreichung des Mindestlohnes/-Gehalts von € 2000 mit dem Ziel, diesen bis 31.12.2026 umzusetzen.
  7. Der Urlaubszuschuss 2024 wird auf Basis der neuen Werte gerechnet, unabhängig vom Auszahlungstermin.
  8. Für die industriellen Wäschereien, Chemischputzereien und Färbereien:
    Verlängerung gemäß § 12a ARG Feiertagsarbeit in den Wäschereien bis 30.6.2025.
  9. Geltungsbeginn: 1. Juli 2024