Kollektivvertragsabschluss für Arbeiter/innen im Baugewerbe und der Bauindustrie 2025
- Gilt für:
- Österreichweit
Wie weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Information zum KV-Abschluss 2025 für Arbeiter im Baugewerbe und der Bauindustrie erst mit Unterschrift der KV-Partner bzw. entsprechender Hinterlegung und Veröffentlichung ab dem angeführten Anwendungspunkt Gültigkeit hat.
Am 28.1.2025 wurde eine Einigung mit der Gewerkschaft Bau-Holz über einen Kollektivvertragsabschluss für zwei Jahre mit folgenden wesentlichen Eckpunkten erzielt:
- Die Erhöhungsprozentsätze betragen
ab 1. Mai 2025 2,7 %,
ab 1. Mai 2026 Erhöhung VPI 2025.
Der Erhöhungsprozentsatz ab 1. Mai 2025 entspricht der "rollierenden Inflation" im zugrunde gelegten Beobachtungszeitraum (VPI-Durchschnittswerte März bis Dezember 2024 ohne Zuschlag). Auch für die Erhöhung ab 1. Mai 2026 wurde eine Inflationsabgeltung gemäß der Steigerung des VPI im Kalenderjahr 2025 ohne Zuschlag vereinbart.
Die oben genannten Prozentsätze betreffen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne; die Ist-Löhne werden mit der traditionellen Parallelverschiebungsklausel erhöht. - Die Taggelder betragen ab 1. Mai 2025 (die Werte in der Klammer gelten ab 1. Mai 2026)
- bei einer Tagesarbeitszeit bis zu 9 Stunden € 12,60 (€ 12,85);
- bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als 9 Stunden € 20,30 (€ 20,70);
- bei einer auswärtigen Nächtigung € 33,60 (€ 34,20).
- Das pauschale Nächtigungsgeld wird (aufgrund einer im KollV dauerhaft verankerten Valorisierungsbestimmung) mit dem Jahres-VPI 2024 angehoben und beträgt daher ab 1. Mai 2025 € 16,90.
- Die pauschalierte Fahrtkostenvergütung gem. § 9 Abschnitt IV Z 7 wird von 10 Cent auf 12 Cent je km erhöht.
- Die Zulage für Asphaltierungsarbeiten in Tiefgaragen (§ 6 Abschnitt I lit d Z 3 sublit cc) gebührt in Zukunft auch in "gleichartigen geschlossenen Räumlichkeiten" (d.h. auch wenn sie oberirdisch liegen).
- Im Zusatz-Kollektivvertrag für Bauhandwerkerschüler wurden die bisherigen Schilling-Beträge (die regelmäßig valorisiert worden waren) mit einem Euro-Betrag festgelegt. Gleichzeitig wurde eine monatliche Aliquotierung im Kollektivvertrag verankert, was der aktuellen Rechtsprechung des OGH geschuldet war. Dazu müssen noch die Mustervereinbarungen angepasst werden.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die Verhandlungen mit der GPA zum Abschluss des Kollektivvertrags für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie noch nicht stattgefunden haben. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen werden wir gesondert informieren.