Information zum KV-Abschluss für Angestellte in der Informationstechnologie 2025

Gültigkeit:
Das Verhandlungsergebnis im Überblick
Gilt für:
Österreichweit

1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundgehälter und Zulagen

Mindestgrundgehälter:

Die Mindestgrundgehälter werden mit 1.1.2025 um 3,20 % erhöht (kaufmännische Rundung auf ganzen Eurobetrag).

Die neue Tabelle ab 1.1.2025 laut:

2025 ZT AT ST1 ST2 LT
Berufseinsteiger
gemäß § 15 I. (11)
0 € 2.349 € 3.016 0 0
Einstiegsstufe € 2.169 € 2.473 € 3.175 € 3.950 € 5.162
Regelstufe € 2.385 € 3.063 € 3.843 € 4.485 € 5.900
Erfahrungsstufe € 2.965 € 3.708 € 4.350 € 5.296 € 6.603

Lehrlingsentschädigungen:

Die Lehrlingsentschädigungen werden mit 1.1.2025 um 3,20 % erhöht (kaufmännische Rundung auf ganzen Eurobetrag):

Lehrjahr Lehrlingsentschädigung in Euro
im 1. Lehrjahr: € 929,00
im 2. Lehrjahr: € 1.176,00
im 3. Lehrjahr: € 1.373,00
im 4. Lehrjahr: € 1.703,00

Zulagen:

Die kollektivvertraglichen Zulagen werden um 3,05 % erhöht und betragen somit ab 1.1.2025:

  • Schichtzulage pro Stunde (§ 6 Abs. 2) ...................................... € 7,35
  • Rufbereitschaft (§ 7 Abs. 1):
    • Pauschale pro Stunde ......................................................... € 5,56
    • Weniger als 5 Stunden am Wochenende: ........................... € 27,80
    • Zwischen 22:00 und 6:00 Uhr, aber weniger als 2 Stunden € 11,12

2. Erhöhung der monatlichen IST-Gehälter

Die tatsächliche Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens zum 1.7.2025 um 3,70 % anzuheben.

Die im IT-KV festgeschriebenen Regelungen und Ausnahmen bzgl. der Erhöhungen der IST-Gehälter in § 15 V. treten mit 1.1.2025 wieder unverändert in Kraft.

3. Inkrafttreten

Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2025 in Kraft.

Wien, 23.10.2024