Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiterprämie Kinobetriebe Steiermark, Angestellten, gültig ab 1.4.2024
- Gültigkeit:
- 1.4.2024 - 31.12.2024
- Gilt für:
- Steiermark
Zusatzkollektivvertrag
Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Angestellten in Kinobetrieben im Bundesland Steiermark.
§ 2 Mitarbeiter:innenprämie
1) Der Arbeitgeber kann für das Kalenderjahr 2024 eine Mitarbeiter:innenprämie gemäß § 124b Ziffer 447 EStG 1988 in der Höhe von max. € 3.000,00 steuer- und abgabenfrei (§ 49 Abs. 3 Ziffer 30 ASVG) zur Auszahlung bringen.
2) In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung über die Mitarbeiter:innenprämie abzuschließen. Kann mangels Vorhandenseins eines Betriebsrates keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, kann diese durch eine vertragliche Vereinbarung mit allen Arbeitnehmer:innen ersetzt werden. Eine sachliche Differenzierung ist zulässig.
§ 3 Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. April 2024 in Kraft und mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Für den Fachverband
Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Mag. Christian Dörfler
FV-Obmann
Mag. Bernhard Gerstberger
FV-Geschäftsführer
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger
Vorsitzender
Angela Lueger
Vorsitzender-Stellvertreterin
Für die Hauptgruppe VIII
Gerhard Berti
Vorsitzender
Mag. Thomas Dürrer
Leitender Referent
Für die Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben
Helmut Sauer
Vorsitzender
Martin Mayer
Sekretär
Für die Fachgruppe Kino und Veranstaltungsbetriebe
Markus Hölzl
Vorsitzender
Wien, im April 2024