Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiterprämie Kinobetriebe Steiermark, Angestellten, gültig ab 1.4.2024

Gültigkeit:
1.4.2024 - 31.12.2024
Gilt für:
Steiermark

Zusatzkollektivvertrag
Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Angestellten in Kinobetrieben im Bundesland Steiermark.

§ 2 Mitarbeiter:innenprämie

1) Der Arbeitgeber kann für das Kalenderjahr 2024 eine Mitarbeiter:innenprämie gemäß § 124b Ziffer 447 EStG 1988 in der Höhe von max. € 3.000,00 steuer- und abgabenfrei (§ 49 Abs. 3 Ziffer 30 ASVG) zur Auszahlung bringen.

2) In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung über die Mitarbeiter:innenprämie abzuschließen. Kann mangels Vorhandenseins eines Betriebsrates keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, kann diese durch eine vertragliche Vereinbarung mit allen Arbeitnehmer:innen ersetzt werden. Eine sachliche Differenzierung ist zulässig.

§ 3 Geltungsdauer

Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. April 2024 in Kraft und mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.


Für den Fachverband
Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien

Mag. Christian Dörfler

FV-Obmann

Mag. Bernhard Gerstberger

FV-Geschäftsführer

Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Geschäftsführung

Ing. Christian Meidlinger

Vorsitzender

Angela Lueger

Vorsitzender-Stellvertreterin

Für die Hauptgruppe VIII

Gerhard Berti

Vorsitzender

Mag. Thomas Dürrer

Leitender Referent

Für die Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben

Helmut Sauer

Vorsitzender

Martin Mayer

Sekretär

Für die Fachgruppe Kino und Veranstaltungsbetriebe

Markus Hölzl

Vorsitzender


Wien, im April 2024