Information zum KV-Abschluss für Angestellte in der Informationstechnologie 2024

Gilt für:
Österreichweit

Das Verhandlungsergebnis im Überblick


1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundgehälter und Zulagen

Mindestgrundgehälter:

Die Mindestgrundgehälter werden rückwirkend mit 1.1.2024 wie folgt erhöht:

2024  ZT AT ST1 ST2 LT
Berufseinsteiger
gemäß § 15 I. (11)
0 € 2.276  € 2.923  0 0
Einstiegsstufe € 2.102  € 2.396  € 3.077  € 3.828  € 5.002 
Regelstufe € 2.311  € 2.968  € 3.724  € 4.346  € 5.717 
Erfahrungsstufe € 2.873  € 3.593  € 4.215  € 5.132  € 6.398 

Lehrlingsentschädigungen:

Die Lehrlingsentschädigungen werden rückwirkend mit 1.1.2024 wie folgt erhöht:

Lehrjahr Lehrlingsentschädigung in Euro
im 1. Lehrjahr: € 900,00
im 2. Lehrjahr: € 1.140,00
im 3. Lehrjahr: € 1.330,00
im 4. Lehrjahr: € 1.650,00

Zulagen:

Die kollektivvertraglichen Zulagen werden um 7,8 % erhöht und betragen somit rückwirkend ab 1.1.2024:

  • Schichtzulage pro Stunde (§ 6 Abs. 2): .............................. € 7,13
  • Rufbereitschaft (§ 7 Abs. 1):
    • Pauschale pro Stunde: ............................................... € 5,40
    • Weniger als 5 Stunden am Wochenende: .................. € 27,00
    • Zwischen 22 und 6 Uhr, aber weniger als 2 Stunden: € 10,80

2. Erhöhung der monatlichen IST-Gehälter

Die tatsächliche Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens zum 1.7.2024 um 7,25 % anzuheben, wobei unter Berücksichtigung der bisherigen IST-Ausnahmen der § 15 V. (4) und (5) IT-KV jeweils eine Mindesterhöhung von € 175 vorzunehmen ist.

3. Inkrafttreten

Der Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1.1.2024 in Kraft.

Wien, am 16.2.2024