Information zum Kollektivvertragsabschluss Agrarservice 2025
- Gilt für:
- Österreichweit
Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für Arbeiter:innen im Gewerbe Agrarservice 2025
Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe Agrarservice in der Fassung vom 1. März 2024 werden beschlossen:
- Die KV-Mindestlöhne der Lohnordnung (Anhang A) werden um 2,9 % erhöht.
- Die Nachtzulage der Lohnordnung (Anhang A) wird auf € 3,05 erhöht.
- Die Entschädigung der Pflichtpraktikant:innen (Anhang A) wird auf die u.a. Beträge erhöht.
- Die Reiseaufwandsentschädigung gem. § 8 wird wie folgt erhöht:
a. Taggeld von € 26,40 auf € 30,00, bei Kostenübernahme für Mittag-/Abendessen: von € 13,20 auf € 15,00
b. Nächtigungsgeld: von € 15,00 auf € 17,00
1. Lohnordnung gültig ab 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 (Anhang A)
Lohngruppe | Bezeichnung | Monatslohn § 6 Abs. 1 und § 6a | Monatslohn § 6 Abs. 7 und § 6ab | Stundenlohn § 6 Abs. 7 |
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1 | Arbeiter, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie z.B.: Pflanzarbeiten, Unkrautregulierung (händisch oder mit Maschine), Maisentfahnen, händische Ernte, Arbeiten auf Erntemaschinen (Sortieren, Reinigen), händische Mäharbeiten, Abdecken von Siloanlagen, Bedienung von Maschinen im Stationärbetrieb, mechanische Reinigungstätigkeiten | 1.962,84 | 2.058,43 | 11,73 |
2 | Angelernter Arbeiter (Arbeitnehmer /in ohne landwirtschaftliche Lehrabschlussprüfung (LAP) sowie Arbeitnehmer/in mit Zweckausbildung) Facharbeiter mit Fachschulabschluss im 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.025,35 | 2.123,99 | 12,10 |
3 | Facharbeiter mit landwirtschaftlicher LAP Facharbeiter mit Fachschulabschluss nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.150,36 | 2.255,09 | 12,85 |
4 | Maschinenführer (Traktorfahrer/in, Fahrer /in von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw. ohne landwirtschaftlicher LAP mit Zweckausbildung ab dem 5. Dienstjahr | 2.300,40 | 2.412,43 | 13,74 |
5 | Professionisten, sofern sie überwiegend in ihrem erlernten Beruf verwendet werden (Bau- und Landmaschinentechniker/in, Metalltechniker/in, KFZ- Techniker /in) | 2.401,45 | 2.518,40 | 14,35 |
Zur Berechnung von Stundenlöhnen ist der Monatslohn durch 167,4 zu teilen. Die Überstundengrundvergütung und Grundlage für die Berechnung des Überstundenzuschlages beträgt 1/167,4 des Monatslohnes (bei 38,5 Wochenstunden Normalarbeitszeit) ohne Zulagen und Zuschläge.
Nachtzulage laut § 9/4 in der Höhe von € 3,05
Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten im Sinne des § 2 erhalten für die Dauer ihrer praktischen Tätigkeit im Betrieb folgende Entschädigung:
Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen der landwirtschaftlichen Fachschule oder höheren Schule: € 892,68 pro Monat
Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer universitären Ausbildung bzw. FH-Ausbildung: € 1.000,00 pro Monat
2. Wirksamkeit und Geltungsdauer
Diese Änderungen des Kollektivvertrages treten am 1. März 2025 in Kraft und gelten bis zum 28. Februar 2026.
Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister:
Ing. Manfred Humer
Bundesvorsitzender Agrarservice
Mag. Thomas Kirchner
Fachverbandsgeschäftsführer
Dipl.-Kfm. (FH) DI (FH) Helmut Scherzer
Verhandlungsleiter Agrarservice
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft PRO-GE:
Franz Stürmer, diplômé
Branchensekretär
Karl Orthaber
Branchensekretär
Wien, am 14. Februar 2024