Information zum KV-Abschluss für Arbeiter/innen im Holzbau-Meistergewerbe 2025

Gilt für:
Österreichweit

Am 25. März 2025 fanden die Kollektivvertragsverhandlungen zwischen der Bundesinnung Holzbau und der Gewerkschaft Bau-Holz für Arbeiter:innen im Holzbau-Meistergewerbe statt. 

Die wesentlichen Punkte des 2-Jahres-Abschlusses im Überblick:

Lohnrechtlicher Teil:

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lenkzeitvergütungen sowie die im Kollektivvertrag angeführten Zulagen werden per 1. Mai 2025 für eine Laufzeit von 12 Monaten um 2,84 % erhöht. Die Lehrlingseinkommen werden wie folgt festgesetzt:

LehrjahrStundenlohn in Euro

1. Lehrjahr

5,96 Euro

2. Lehrjahr

7,96 Euro

3. Lehrjahr

11,27 Euro

4. Lehrjahr

14,99 Euro
  • Ab 1. Mai 2026 werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen, Lenkzeitvergütungen sowie die im Kollektivvertrag angeführten Zulagen für eine Laufzeit von 12 Monaten um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate (Berechnungsbasis Durchschnitt Jänner 2025 bis Dezember 2025) erhöht.
  • Die bestehenden Parallelverschiebungsklauseln bleiben aufrecht.
  • Der Kollektivvertrag beginnt seine Wirksamkeit am 01. Mai 2025 bzw. am 01. Mai 2026. Die Lohnsätze gelten bis 30. April 2026 bzw. 30. April 2027.

Rahmenrechtlicher Teil:

  • Das Taggeld gem. § 9 I Z 4 des Kollektivvertrages erhöht sich ab 01. Mai 2025 auf 11,70 Euro, ab 01. Mai 2026 auf 12,10 Euro.
    Das Taggeld gem. § 9 I Z 5 des Kollektivvertrages wird mit 01. Mai 2025 erhöht und mit 30,00 Euro festgesetzt.
  • Neuregelung der Bestimmungen für Lehrlinge über 18 Jahren:
    Lehrlinge, die während des Lehrverhältnisses das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten ab der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres. Im 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher. Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten bis zum Ende des 3. Lehrjahres das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres. 

Eine Arbeitsgruppe über die Aufnahme des Holzbau-Meistergewerbes in den Geltungsbereich der §§ 13i – 13k BUAG sowie der Entwicklung von 4-Tage-Woche-Modellen im Kollektivvertrag wird eingeführt.

Die neue Lohntabelle folgt in Kürze.


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