Information zum KV-Abschluss für Arbeiter/innen im Holzbau-Meistergewerbe 2023

Gilt für:
Österreichweit

Am 24. Februar 2023 fanden die Kollektivvertragsverhandlungen zwischen der Bundesinnung Holzbau und der Gewerkschaft Bau-Holz für Arbeiter:innen im Holzbau-Meistergewerbe statt. 

Hier finden Sie die Pressemitteilung zum KV-Abschluss 2023

Die wesentlichen Punkte des 2-Jahres-Abschlusses im Überblick:

Lohnrechtlicher Teil:

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lenkzeitvergütungen sowie die im Kollektivvertrag angeführten Zulagen werden per 1. Mai 2023 für eine Laufzeit von 12 Monaten um 9,8 % erhöht. Die Lehrlingseinkommen steigen per 1. Mai 2023 für eine Laufzeit von 12 Monaten um bis zu 16 %:

1. Lehrjahr

900,00 Euro

2. Lehrjahr

1.200,00 Euro

3. Lehrjahr

1.700,00 Euro

4. Lehrjahr

2.260,00 Euro

Ab 1. Mai 2024 werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen, Lenkzeitvergütungen sowie die im Kollektivvertrag angeführten Zulagen für eine Laufzeit von 12 Monaten um 0,6 % zuzüglich der prozentuellen Veränderung des VPI zum Vorjahr (Berechnungsbasis Durchschnitt März 2023 bis Februar 2024) erhöht.

Die Lohnordnung wird ab 1. Mai 2023 neu festgesetzt und lautet wie folgt:

LohngruppeEuro
I Vizepolier 19,20 
II Vorarbeiter 17,74 
III Bundzimmerer; Zimmereitechniker mit Lehrabschlussprüfung 17,07 
IV Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung und Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, die in ihrem erlernten Beruf verwendet werden 16,56 
V Zimmerer ohne Lehrabschlussprüfung und Zimmereitechniker ohne Lehrabschlussprüfung, angelernte Arbeiter 15,37 
VI Zimmererhelfer 14,44 

Die bestehenden Parallelverschiebungsklauseln bleiben aufrecht und berechnen sich auf Grund der um 9,8 % erhöhten kollektivvertraglichen Mindestlöhne der Lohnordnung alt (in Geltung bis 30. April 2023).

Das bedeutet, dass die einzelnen Lohngruppen ab 1. Mai 2023 mindestens um die nachfolgend angegebenen Beträge erhöht werden müssen:

LohngruppeEuro
Hilfspolier, Vizepolier 1,71 
Vorarbeiter 1,58 
Bundzimmerer 1,52 

Zimmereitechniker mit und ohne Lehrabschlussprüfung;
Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung nach dem 1. Verwendungsjahr;
Facharbeiter, die in ihrem erlernten Beruf verwendet werden, nach dem 1. Verwendungsjahr

1,48 

Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung im 1. Verwendungsjahr;
Zimmerer ohne Lehrabschlussprüfung;
Facharbeiter, die in ihrem erlernten Beruf verwendet werden, im 1. Verwendungsjahr;
angelernte Arbeiter, die eine dreijährige facheinschlägige Berufspraxis nachweisen

1,43 
Hilfsarbeiter; Zimmererhelfer 1,29 

Gesamtlaufzeit: 2 Jahre bis 30. April 2025.

Rahmenrechtlicher Teil:

  • Das Taggeld bei täglicher Rückkehr erhöht sich ab 1. Mai 2023 auf 10,30 Euro, ab 1. Mai 2024 auf 11,30 Euro.
    Es wird klargestellt, dass das Taggeld bei nicht täglicher Rückkehr kalendertäglich zusteht, also auch am letzten Tag der Dienstreise in voller Höhe.
  • Die Zulagen werden wie folgt geändert bzw. ergänzt:
    § 6 a) wird wie folgt geändert:
    Facharbeiter (Lohnordnungsgruppen III und IV), die eine selbstständige Arbeitspartie von mehr als 3 Arbeitnehmern beaufsichtigen, erhalten für die Dauer dieser Beschäftigung eine Zulage von 10 %.
    Vizepoliere und Vorarbeiter (Lohnordnungsgruppen I und II), die eine selbstständige Arbeitspartie von mehr als 6 Arbeitnehmern beaufsichtigen, erhalten für die Dauer dieser Beschäftigung eine Zulage von 10 %.
    § 6 d) wird wie folgt ergänzt: Für Arbeiten im angeseilten Zustand im Korb gebührt eine Zulage von 5 %.
  • Im Kollektivvertrag wird unter den Punkten Normalarbeitszeit, andere Verteilung der Normalarbeitszeit, Einarbeitung in Verbindung mit Feiertagen, Zulässigkeit der 4-Tage-Woche und flexible Verteilung der Normalarbeitszeit die Zulässigkeit des § 11 KJBG textiert.

Eine Arbeitsgruppe über die Aufnahme des Holzbau-Meistergewerbe in den Geltungsbereich der §§ 13i – 13k BUAG wird eingeführt.

Die neue Lohntabelle folgt in Kürze.


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