Information zum Kollektivvertragsabschluss im Baunebengewerbe 2025

Gilt für:
Österreichweit

Am 12. Februar 2025 fanden die KV-Verhandlungen der Verhandlungsgemeinschaft Baunebengewerbe (Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler, Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker, Bundesinnung der Maler und Tapezierer und Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe) mit der Gewerkschaft Bau-Holz statt.

Folgendes Verhandlungsergebnis konnte erzielt werden:

Löhne: 

  • 2-Jahres-Abschluss
  • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen, Lenkzeitvergütungen sowie die im KV angeführten Zulagen werden per 1.5.2025 für eine Laufzeit von 12 Monaten um 2,84 % erhöht.
  • Per 1.5.2026 werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen, Lenkzeitvergütungen sowie die im KV angeführten Zulagen für eine Laufzeit von 12 Monaten um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate (Zeitraum Jänner bis Dezember 2025) erhöht.
  • Die Lohngruppe 7 (Hilfspersonal, das zu Aufräumarbeiten der Büro- und Aufenthaltsräume verwendet wird) im Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe sowie die Lohngruppe 5d (Personal, das zu Aufräumarbeiten und Säuberungsarbeiten verwendet wird) im Kollektivvertrag für das Steinarbeitergewerbe (Lohnordnung Bauhilfsgewerbe) werden ersatzlos gestrichen.
  • Die Lehrlingseinkommen im Keramikergewerbe im Kollektivvertrag für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe und Keramikergewerbe werden ab 1.5.2025 um 5,0 % erhöht. Ab 1.5.2026 werden sie um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate (Zeitraum Jänner bis Dezember 2025) erhöht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden auf die nächsten Zehnerstellen aufgerundet.
  • Die bestehenden Parallelverschiebungen bleiben aufrecht.

Rahmenrechtsänderungen:

Weihnachtsremuneration

In den Kollektivverträgen, in denen die Weihnachtsremuneration variable Bestandteile enthält, wird die Auszahlung des Weihnachtsgeldes wie folgt geregelt:

Die Auszahlung der Weihnachtsremuneration hat in Form einer Akontozahlung in der Höhe von mindestens 80,0 % der voraussichtlichen Weihnachtsremuneration mit der Auszahlung des Oktoberlohnes zu erfolgen. Die Endabrechnung erfolgt mit der Auszahlung des Dezemberlohnes.

Nachtarbeitsstunden

Mittels Betriebsvereinbarung können die Nachtarbeitsstunden (Normalarbeitszeit) in den Sommermonaten (Mai – September) auf die Stunden von 20:00 bis 04:00 Uhr beschränkt werden. In Betrieben ohne Betriebsrat sind entsprechende Einzelvereinbarungen zu treffen, welche zu ihrem Wirksamwerden der Gewerkschaft Bau-Holz zur Genehmigung vorzulegen sind.

Teilnahme von Lehrlingen an einem LAP-Vorbereitungskurs

Für die Teilnahme des Lehrlings an einem Vorbereitungskurs für die Lehrabschlussprüfung, welcher auch im Betrieb stattfinden kann, gebührt einmalig bezahlte Freizeit für einen Arbeitstag. 

Taggelder:

  • Erhöhung Taggeld bei täglicher Rückkehr:
    • ab 1.5.2025: 8,00 EUR
    • ab 1.5.2026: Erhöhung um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate (Zeitraum Jänner bis Dezember 2025)
  • In den Kollektivverträgen für das Steinarbeitergewerbe (ausgenommen Steinmetze), für das Brunnenmeistergewerbe und für das Pflasterergewerbe erhöht sich das (kleine) Taggeld bei täglicher Rückkehr auf:
    • ab 1.5.2025: 14,50 EUR
    • ab 1.5.2026: Erhöhung um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate (Zeitraum Jänner bis Dezember 2025)
    Das Taggeld bei täglicher Rückkehr ab der 9. Stunde erhöht sich ab 1.5.2025 auf 19,70 EUR, ab 1.5.2026 wird dieses um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate (Zeitraum Jänner bis Dezember 2025) erhöht.
  • Kollektivvertrag für das Tapezierergewerbe:
    • ab 1.5.2025: 10,15 EUR
    • ab 1.5.2026: Erhöhung um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate (Zeitraum Jänner bis Dezember 2025)

Die Taggelder bei nicht täglicher Rückkehr erhöhen sich in allen Kollektivverträgen auf 30,00 EUR.

Sollte sich die Steuerfreigrenze gem. § 26 Z 4 EStG erhöhen, werden die Taggelder bei nicht täglicher Rückkehr ab 1.5.2026 um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate (Zeitraum Jänner bis Dezember 2025) erhöht.

Die neuen Lohntabellen folgen in Kürze.