Information zum Kollektivvertragsabschluss für Arbeiter/innen im Handel 2022
- Gilt für:
- Österreichweit
Abschlussprotokoll zum Kollektivvertrag für die Handelsarbeiter per 1.1.2022
1. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne aller Lohntafeln steigen um 2,55 %. Die sich daraus ergebenden Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.
Abweichend davon werden die Löhne in der Lohntafel A in folgenden Positionen auf nachstehende Beträge angehoben:
Lohngruppe 1)
a) 1.700,--
b) 1.707,--
c) 1.724,--
d) 1.743,--
Lohngruppe 2)
a) 1.734,--
b) 1.740,--
Die Lohngruppe 2b) wird mit 31.12.2022 ersatzlos gestrichen.
2. VI Mehrarbeit
Ersatzloses Streichen der Punkte 3 und 8, die nachfolgenden Punkte rücken um eine Zahl auf.
3. Neu Punkt 7:
In einer Betriebsvereinbarung können Rahmenbedingungen über die Erhöhung der vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit für Teilzeitarbeitnehmer:innen, die regelmäßig Mehrarbeit und/oder Überstunden über einen in der Betriebsvereinbarung definierten Beobachtungszeitraum leisten, festgelegt werden.
4. VII Normalarbeitszeit und Mehrarbeit während der Erweiterten Öffnungszeiten
Neue Formulierung lit 11:
Die Punkte 1. – 9. gelten nicht für Arbeitnehmer:innen, mit denen eine Arbeitsleistung ausschließlich an Samstagen vereinbart ist. Wird mit diesen Arbeitnehmer:innen eine Vereinbarung über eine Abweichung des Ausmaßes und der Lage der Arbeitszeit, die neben dem Samstag auch Arbeitsleistung an anderen Tagen zulässt, abgeschlossen, gelten die Zuschlagsregelungen gemäß dieses Absatzes nur für den festgelegten Zeitraum, auf jeden Fall bis zum jeweiligen Monatsletzten. Weiters wird festgelegt, dass Zeiten, welche von Montag bis Freitag geleistet werden, als Mehrarbeitsstunden zu bewerten sind. Diese Möglichkeit besteht in einem Kalenderjahr für maximal 6 Monate.
5. XVI Verfall von Ansprüchen
Ergänzung des ersten Punktes:
Lohnansprüche auf Grund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung verfallen mangels schriftlicher Geltendmachung mit Ablauf von einem Jahr.
6. XVIII Übergangsbestimmungen
Diese werden ersatzlos gestrichen. Die nachfolgenden beiden Punkte werden vorgereiht.
7. Anhang 1:
B. Zulagen
3. Die Kältezulage wird auf Euro 0,78 je Stunde und Euro 130,-- pro Monat angehoben.
7. Die Nachtzulage wird auf Euro 1,50 pro Stunde angehoben.
F. Lohntafeln
lit b) wird gestrichen und lit c) wird zu b)
G. Neu:
G Vordienstzeiten
Einführung einer Vordienstzeitenregelung für alle Arbeiter:innen, welche dem Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages unterliegen. Die Sozialpartner vereinbaren unter „Anhang 1 F Lohntafel“ nachstehende Regelung:
Vordienstzeiten, die im Rahmen eines Arbeiter:innen-, Angestelltenverhältnisses, als selbstständige Tätigkeit, als freie Dienstnehmerin oder im öffentlichen Dienst erbracht wurden, sind nach entsprechendem Nachweis für die Einstufung in die Lohntafel anzurechnen.
Die Einführung erfolgt über die nächsten drei Jahre in gestufter Form, sodass bei Neueintritten ab 1. Jänner 2022 drei Jahre, ab 1. Jänner 2023 fünf Jahre und ab 1. Jänner 2024 sieben Jahre angerechnet werden.
Zeiten von Präsenz – und Zivildienstes sind im Sinne dieser Vordienstzeitenregelung zu berücksichtigen, mehr als sieben Jahre sind jedoch ab 2024 nicht anrechenbar.
H Neu:
H Aufrechterhaltung der Überzahlungen
Erster Absatz wird zu lit. a, nachstehende Formulierung ist neu lit. b und regelt:
b) Bestimmungen zur am 31.12.2021 auslaufenden Lohntafel B) Warenhäuser:
Die zum 31.12.2021 abgebildeten kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden um 2,55 Prozent erhöht und auf volle Euro aufgerundet. In weiterer Folge wird in jedem Folgejahr dieser errechnete Mindestlohn entsprechend der (prozentuellen) Lohnerhöhung der Lohntafel A) Lohngruppe 5 d) angehoben, bestehende Überzahlungen sind aufrecht zu erhalten.
Lohntafel C) Wein- und Spirituosengroßhandel
Die Lohntafel wird auf Grund des Wegfalles der Tafel B) zur „neuen B) Tafel“. Im Sinne einer weiteren Vereinfachung der Lohnordnung gilt diese Lohngruppe nur noch für Arbeiter:innen, die vor dem 1.1.2022 eingetreten sind.
Wien, am 02. Dezember 2021
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT VIDA
Christine Heitzinger
Verhandlungsleiterin
Andreas Gollner
Fachbereichssekretär
SPARTE HANDEL DER WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
Dr. Rainer Trefelik
Obmann Bundessparte Handel
Mag. Iris Thalbauer
Geschäftsführerin Bundessparte Handel