Gehaltsordnungen Gastronomie und Hotellerie, Angestellte, gültig ab 1.11.2024

Gehaltstabellen für alle Bundesländer

Gilt für:
Österreichweit

Anhang 11
Beschäftigungsgruppen

Beschäftigungsgruppe 0

Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind, wie z.B. Geschäftsführer/in, Hoteldirektor/in, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung.

Beschäftigungsgruppe 1

Angestellte mit großem Verantwortungsbereich:
Abteilungsleiter/innen, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

  • sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und
  • umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.

Beispiele: Abteilungsleiter/in, Leiter/in der Buchhaltung, Empfangschef/in, Hauptkassier/in, Lagerverwalter/in mit Einkaufsberechtigung, kaufmännische Restaurantleiter/in, Sales- und Marketingmanager/in, Personaldirektor/in, Chefsteward/ess, Food- and Beverage-Leiter/in, IT-Manager/in, Leiter/in des Housekeeping-Bereichs.

Beschäftigungsgruppe 2

Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich:
Abteilungsleiter/innen, die aufgrund ihres Verantwortungsbereiches nicht unter die Beschäftigungsgruppe 1 fallen, Stellvertreter/innen von Abteilungsleiter/innen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

  • berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten
    und
  • fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.
    Beispiele: Abteilungsleiter-Stellvertreter/in, Food- and Beverageverantwortliche/r, Housekeeping-Verantwortliche/r, Bilanzbuchhalter/in, Lagerverwalter/in ohne Einkaufsberechtigung.

Beschäftigungsgruppe 3

Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung - im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigeren Ausbildung.

Beispiele: Buchhalter/in, Lohnverrechner/in, Sekretär/in, Kassier/in, Reservierungsangestellte/r, Sales- und Marketingassistent/in, Night-Auditor/in, Konferenz-, Seminar- und Bankettbetreuer/in, Hotelassistent/in, Rezeptionist/in, Animateur/in, Hotel- und Gastgewerbe-Assistent/in, Food- and Beverage-Assistent/in, Supervisor/in, IT-Assistent/in.

Beschäftigungsgruppe 4

Angestellte nach Abschluss der Lehre bzw nach Schulabschluss im 1. und 2. Anstellungsjahr:
Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss.

Beschäftigungsgruppe 5

Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:
Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen.

Beispiele: Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie Hilfsbuchhalter/in, Telefonist/in, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis.

1. Gehaltstabellen für die Angestellten der Hotellerie und Gastronomie ab 1. November 2024

Hotellerie in Wien, gültig ab 1.11.2024

Beschäftigungsgruppe 100 %
0-5 Jahre
102,50 %
6-10 Jahre
105 %
11-15 Jahre
107,50 %
16-20 Jahre
110 %
über 20 Jahre
BG 0 2.854,00 2.925,40 2.996,70 3.068,10 3.139,40
BG 1 2.597,00 2.661,90 2.726,90 2.791,80 2.856,70
BG 2 2.398,00 2.458,00 2.517,90 2.577,90 2.637,80
BG 3 2.178,00 2.232,50 2.286,90 2.341,40 2.395,80
BG 4 2.010,00        
BG 5 1.950,00 1.998,80 2.047,50 2.096,30 2.145,00

Kaffeehäuser und Gastronomie in Wien, gültig ab 1.11.2024

Beschäftigungsgruppe 100 %
0-5 Jahre
102,50 %
6-10 Jahre
105 %
11-15 Jahre
107,50 %
16-20 Jahre
110 %
über 20 Jahre
BG 0 2.732,00 2.800,30 2.868,60 2.936,90 3.005,20
BG 1 2.597,00 2.661,90 2.726,90 2.791,80 2.856,70
BG 2 2.178,00 2.232,50 2.286,90 2.341,40 2.395,80
BG 3 2.084,00 2.136,10 2.188,20 2.240,30 2.292,40
BG 4 2.010,00        
BG 5 1.950,00 1.998,80 2.047,50 2.096,30 2.145,00

Hotellerie, Gastronomie in Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, gültig ab 1.11.2024

Beschäftigungsgruppe100 %
0-5 Jahre
102,50 %
6-10 Jahre
105 %
11-15 Jahre
107,50 %
16-20 Jahre
110 %
über 20 Jahre
BG 02.560,002.624,002.688,002.752,002.816,00
BG 12.450,002.511,302.572,502.633,802.695,00
BG 22.155,002.208,902.262,802.316,602.370,50
BG 32.078,002.130,002.181,902.233,902.285,80
BG 42.010,00    
BG 51.950,001.998,802.047,502.096,302.145,00

Hotellerie, Gastronomie in Salzburg, Tirol, Vorarlberg gültig ab 1.11.2024

Beschäftigungsgruppe100 %
0-5 Jahre
102,50 %
6-10 Jahre
105 %
11-15 Jahre
107,50 %
16-20 Jahre
110 %
über 20 Jahre
BG 02.854,002.925,402.996,703.068,103.139,40
BG 12.477,002.538,902.600,902.662,802.724,70
BG 22.243,002.299,102.355,202.411,202.467,30
BG 32.178,002.232,502.286,902.341,402.395,80
BG 42.010,00    
BG 51.950,001.998,802.047,502.096,302.145,00

2. Lehrlingseinkommen

Lehrjahr1. Mai 2024
1. Lehrjahr:1.000,00 Euro
2. Lehrjahr:1.120,00 Euro
3. Lehrjahr:1.320,00 Euro
4. Lehrjahr:1.420,00 Euro

3. Zulagen

Nachtarbeitszuschlag € 27,00
Gemäß Abschnitt XV ist der Nachtarbeitszuschlag in folgende Zeitabschnitte gestaffelt:
für Arbeitsleistungen zwischen 0:01 und 2:00 Uhr: € 9,00
für Arbeitsleistungen zwischen 2:01 und 4:00 Uhr: € 9,00
für Arbeitsleistungen zwischen 4:01 und 6:00 Uhr: € 9,00
für Arbeitsleistungen die frühestens ab 5 Uhr beginnen: € 4,50

Für Arbeitsleistungen, die frühestens um 5:30 Uhr beginnen entfällt der Nachtarbeitszuschlag.
Fremdsprachenzulage € 38,00
Fehlgeldentschädigung € 39,00