Gehaltsordnung Kinobetriebe Steiermark, Angestellte, gültig ab 1.4.2022
- Gültigkeit:
- 1.4.2022 - 31.3.2023
- Gilt für:
- Steiermark
Zusatzkollektivvertrag
Kinoangestellte
Gehaltsordnungen 2022
Ab 1.4.2022 erhalten die Kinoangestellten unter Zugrundelegung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (das sind 173 Stunden im Monat) folgende Bruttomindestgehälter:
A. Beschäftigungsgruppen / monatlich
Beschäftigungsgruppe I:
KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder ähnlichem betraut sind; Kassenboten; HilfsbuchhalterInnen; selbständige KorrespondentInnen; LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal
Monatsgehalt ab 1.4.2022 | |
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bis zur Vollendung des 3. Berufsjahres | € 1.500,00 |
bis zur Vollendung des 5. Berufsjahres | € 1.525,00 |
bis zur Vollendung des 7. Berufsjahres | € 1.550,00 |
bis zur Vollendung des 10. Berufsjahres | € 1.594,00 |
bis zur Vollendung des 15. Berufsjahres | € 1.666,00 |
bis zur Vollendung des 20. Berufsjahres | € 1.733,00 |
nach Vollendung des 20. Berufsjahres | € 1.866,00 |
Beschäftigungsgruppe II
BetriebsleiterIn; StellvertreterIn des Konzessionärs; selbständige KorrespondenInnen mit Fremdsprachenkenntnissen; LeiterIn besonders qualifiziertes administratives Personal des Personalbüros und sonstiges
Monatsgehalt ab 1.4.2022 | |
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bis zur Vollendung des 3. Berufsjahres | € 1.732,00 |
bis zur Vollendung des 5. Berufsjahres | € 1.897,00 |
bis zur Vollendung des 10. Berufsjahres | € 2.010,00 |
nach Vollendung des 10. Berufsjahres | € 2.123,000 |
Beschäftigungsgruppe III
GeschäftsführerIn; LeiterIn der Personalabteilung in größeren Betrieben; BilanzbuchhalterIn und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis
Monatsgehalt ab 1.4.2022 | ||
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bis zur Vollendung des 3. Berufsjahres | € 1.897,00 | |
bis zur Vollendung des 5. Berufsjahres | € 2.010,00 | |
bis zur Vollendung des 7. Berufsjahres | € 2.123,00 | |
nach Vollendung des 7. Berufsjahres | € 2.238,00 |
B. Überzahlungen
Überzahlungen und Zulagen über den Kollektivvertrag hinaus bleiben in der gleichen Höhe, in der sie vor Wirksamkeit dieses Vertrages bezahlt wurden, aufrecht und sind zu den angeführten Kollektivvertragsgehältern hinzuzurechnen. Dies gilt nicht für die Gehaltsstufen der Beschäftigungsgruppe I bis zur Vollendung des 7. Berufsjahres (Hier sind Überzahlungen nicht aufrecht zu erhalten).
C. Geltungsdauer
Dieser Zusatzkollektivvertrag gilt bis 31. März 2023.
Graz, im April 2022