Gehaltsordnung Güterbeförderungs- / Kleintransportgewerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2020

Gilt für:
Österreichweit

B) Gehaltstafel

Beschäftigungsgruppen
a) bis zu fünf BerufsjahrenErhöhung1a, 2a Vereinbarung 2017 
b) mehr als fünf bis zu zehn BerufsjahrenErhöhungsonstige Plus 2,5 % 
c) bei mehr als zehn Berufsjahren  
      2019 Erhöhung  1.1.2020
EuroEuroEuro
Beschäftigungsgruppe 1:
Angestellte mit einfacher Tätigkeit ohne einschlägige Lehrausbildung
a) 

1.412,75

87,25 1.500,00

b) 

1.503,33

37,58

1.540,91

c) 1.534,05 38,35 1.572,40
Beschäftigungsgruppe 2: 
Angestellte mit einschlägiger Lehr- oder Schulausbildung
a) 

1.463,15

86,00 1.549,15

b) 

1.543,39

38,58

1.581,97

  c) 

1.695,25

42,38

1.737,63

Beschäftigungsgruppe 3:
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien oder Weisungen schwierige Arbeiten selbständig erledigen
a) 

1.534,70

38,37

1.573,07

b) 

1.698,33

42,46

1.740,79

c) 

1.889,10

47,23

 1.936,33

Beschäftigungsgruppe 4: 
Angestellte mit schwieriger, selbständiger Tätigkeit
a) 

1.740,66

43,52

1.784,18

  b) 

1.800,73

45,02

1.845,75

  c) 

2.102,66

52,57

2.155,23

Beschäftigungsgruppe 5:
Angestellte und Verantwortliche in leitender Stellung: freie Vereinbarung
     
     

Lehrlingsentschädigung
BG 2a Gehaltstafel

€ 1.549,15

 
1. Lehrjahr 35 Prozent € 542,20  
2. Lehrjahr 50 Prozent € 774,58  
3. Lehrjahr 70 Prozent € 1.084,41