Lohn-/Gehaltsordnung Ambulatorien für Physikalische Therapie, Angestellte / Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2025

Gültigkeit:
1.5.2025 bis 30.4.2026
Gilt für:
Wien

Lohn- und Gehaltstabelle vom 1.5.2025 bis 30.4.2026

Berufsgruppe 1 

Schreibkräfte und Sprechstundenhilfen

 1.5.2025 bis 30.4.2026
im 1. bis 3. Berufsjahr 2.062,00 Euro
im 4. bis 6. Berufsjahr 2.119,00 Euro
im 7. bis 9. Berufsjahr 2.175,00 Euro
ab dem 10. Berufsjahr 2.241,00 Euro

Berufsgruppe 2a

Medizinische Masseure und Heilmasseure im Sinne von § 5 bzw. § 29 MMHmG idF. BGBl. I Nr. 169/2002 sowie Angestellte des medizinisch-technischen Fachdienstes (MTF), die ausschließlich als Medizinische Masseure und Heilmasseure im Sinne von § 5 bzw. § 29 MMHmG idF. BGBl. I Nr. 169/2002 beschäftigt werden

1.5.2025 bis 30.4.2026
im 1.bis 3. Berufsjahr 2.087,00 Euro
im 4. bis 6. Berufsjahr 2.146,00 Euro
im 7. bis 9. Berufsjahr 2.201,00 Euro
ab dem 10. Berufsjahr 2.268,00 Euro

Berufsgruppe 2b

Arbeitnehmer, die nach bzw. außerhalb der gesetzlich vorgesehenen theoretischen Ausbildung, im Rahmen eines maximal dreijährigen befristeten Arbeits- und Ausbildungsvertrages zu medizinischen Masseuren ausgebildet werden, wenn der Arbeitgeber die Kosten der Ausbildung übernimmt 

1.5.2025 bis 30.4.2026
im 1. und 2. Berufsjahr 549,00 Euro
im 3. Berufsjahr 1.926,00 Euro

Berufsgruppe 3

Angestellte des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes gemäß § 1 MTD-G (physiotherapeutischer Dienst, medizinisch-technischer Laboratoriumsdienst, radiologisch-technischer Dienst, Diätdienst und ernährungsmedizinischer Beratungsdienst, ergotherapeutischer Dienst, logopädisch-phoniatrisch-audiologischer Dienst, orthoptischer Dienst), Sportwissenschafter, Trainingstherapeuten.

1.5.2025 bis 30.4.2026
2.759,00 Euro

Hinweis:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die oben angeführten Ergebnisse erst mit Unterschrift aller KV-Partner Gültigkeit haben.