Corona-Prämien für Beschäftigte im Handel

Gilt für:
Österreichweit

Sozialpartnererklärung zur Corona-Prämien für Beschäftigte im Handel

Der österreichische Handel befindet sich Corona-pandemiebedingt in einer besonders herausfordernden Situation. Der Lockdown im März/April 2020 hat die Wirtschaft international und national extrem negativ getroffen.

Die vielfältigen Branchen des Handels sind auf Grund ihrer Struktur und Ausrichtung in unterschiedlichem Ausmaß betroffen. Regional als auch innerhalb einer Branchen zeigen sich massive Unterschiede in Bezug auf Umsatz- und Geschäftsentwicklung. Zudem sind die Perspektiven durch die aktuellen Infektionszahlen und verschärften Gesundheitsschutzmaßnahmen für die kommenden Monate mit hohen Unsicherheiten behaftet.

Die österreichische Bundesregierung hat dies auch in unterschiedlichen Hilfs- und Unterstützungsinstrumenten (z.B. Fixkostenzuschuss, Kurzarbeit, staatliche Finanzierungsgarantien u.ä.) abgebildet, die von vielen Handelsunternehmen in Anspruch genommen wurden.

Die Sozialpartner im Handel sehen sich daher im Rahmen der heurigen Kollektivvertragsverhandlungen corona-bedingt besonders gefordert, die Ausgewogenheit zwischen Sicherung der Kaufkraft und Konsumlaune sowie nachhaltiger Arbeitsplatz- und Unternehmenssicherung zu gewährleisten.

Mit dem KV-Abschluss für 2021 sichern die Sozialpartner durch die Erhöhung der Gehaltstafeln um die Inflationsrate nachhaltig die Kaufkraft für alle Beschäftigten im Handel.

Die Sozialpartner fordern jene Betriebe auf, die trotz der bekannten Corona-Rahmenbedingungen durch eine gute Umsatzentwicklung einen finanziellen Spielraum sehen, eine einmalige Corona-Prämie gemäß §124 b Z 350 lit. a EStG 1988 in Höhe von mindestens 150 Euro (brutto für netto, für Vollzeit), auszuzahlen, um die Leistungen jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuerkennen, die mit besonderem Einsatz in der Corona-Phase im Unternehmen tätig waren.

Die Auszahlung der Prämie erfolgt auf Grund der Befristung der Abgabenbefreiung mit 31.12.2020 spätestens zum 1.12.2020 und trägt somit auch unmittelbar zur Stärkung der Kaufkraft in der Weihnachtszeit bei.

Martin Müllauer

Vorsitzender WB Handel

Anita Palkovich

Wirtschaftsbereichssekretärin


Dr. Rainer Trefelik

Obmann Bundessparte Handel

Mag. Iris Thalbauer

Geschäftsführerin Bundessparte Handel


Wien, 21. Oktober 2020

Sozialpartnererklärung
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