Akkordvertrag Hafner, Platten-, Fliesenleger, Keramiker Kärnten, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2019

Gilt für:
Kärnten

Kollektivvertrag

Abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau­ Holz andererseits

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Vertrag gilt:

a) räumlich: für das  Bundesland Kärnten

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker

c) persönlich: für alle Arbeiter mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.

§ 2 Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer

Der Akkordvertrag tritt am 1. Mai 2019 in Kraft und ist bis 30. April 2020 befristet. Mit Inkrafttreten dieses Vertrages treten sämtliche landesweit abgeschlossene Akkordkollektivverträge außer Kraft.
Bestehende, für die Arbeitnehmer günstigere Betriebsvereinbarungen und Bedingungen bleiben unberührt.

§ 3 Vereinbarung zu § 5 Rahmenkollektivvertrag

Während der Geltungsdauer dieses Kollektivvertrages tritt § 5 des Rahrnenkollektivve 1trages für die Hafner-, Platten- und Fliesenleger Gewerbe und Keramiker Gewerbe außer Kraft. Bei Akkord-, Prämien­ oder sonstigen Leistungsarbeiten wird der jeweilige Stundenlohn gemäß Liste Seite 6 – Rl – garantiert.

§ 4 Leistungszeiteinheiten

Die Zeiteinheiten Erfassung – Tabelle 1 – ist grundlegender Bestandteil dieses Kollektivvertrages. Die Akkordsätze werden im Ausmaß der Erhöhung des kollektivvertraglichen Facharbeiterlohnes (FA n. d. 2 VJ) angehoben.


Wien, am 1. Mai 2019

LANDESINNUNG DER HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGER UND KERAMIKER

Der Landesinnungsmeister:

LIM Gerhard Santer

Der Landesgeschäftsführer:

GF Harald Dörfler


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT BAU – HOLZ

Der Bundesvorsitzende:

Abg.z.NR Josef Muchitsch

Der Bundesgeschäftsführer:

Mag. Herbert Aufner


Akkordvertrag für Kärnten

Besondere Bestimmungen

1. Grundsätzlicher Bestandteil des Vertrages sind die angeführten Mindestzeiteinheiten für die Leistungserbringung (Tabelle 1, Seite 6, Zeiteinheiten). Diese sind als Grundlage zur Werklohnberechnung der einzelnen Positionen bzw. Leistungen heranzuziehen.

2. Die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit von 39 Stunden pro Woche ist einzuhalten. Über durchgeführte Arbeiten sind vom Arbeitnehmer detaillierte Aufzeichnungen (Stundenzettel, Bautagebuch) zu führen. Die durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Hilfsmittel zur Zeiterfassung sind vom Dienstnehmer ordnungsgemäß zu verwenden. Der Nachweis in Bezug auf die Arbeitszeit kann vom Arbeitnehmer auch auf elektronischen Weg erfolgen. Den Bestimmungen des ArbVG idgF ist Folge zu leisten.

3. Anhand der Arbeitsaufzeichnungen wird eine monatliche Abrechnung durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß der tatsächlich geleisteten Arbeit.

4. Die bestehenden Zeiteinheiten der einzelnen Positionen, sowie Zu- und Abschläge in %, sind bei Veränderungen der gegenständlichen Bedingnisseneu zu verhandeln und neu festzulegen.

5. Die festgelegten Akkordsätze gebühren für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und werden auf Basis von Zeiterfassungen (Tabelle 1, Seite 6, Zeiteinheiten) ermittelt.

6. Zur Erfüllung dieses Vertrages gelten folgende Vereinbarungen:

6.1. sämtliche durchgeführte Arbeiten müssen sach- und fachgerecht, nach den gültigen Ö-NORMEN bzw. EN – DIN erbracht werden.

6.2. Die Beibringung der Aufmaße hat durch den Arbeitnehmer zu erfolgen. Diese Leistung ist in den jeweiligen Akkordsätzen enthalten.

6.3. Die Prüf- und Warnpflicht lt. gültigen Ö-NORMEN ist vom Arbeitnehmer auch im Bereich seiner Dienstleistung an der zugewiesenen Arbeitsstätte wahrzunehmen und zu erfüllen.

6.4. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die zu bearbeitenden Flächen im Sinne der ÖNORM zu überprüfen. Bei unsachgemäßen Bedingungen ist umgehend dem Arbeitgeber, der Firmenleitung, dem Auftraggeber oder der Bauleitung Meldung zu erstatten.

7. Notwendige Vorleistungen bei nicht normgerechten Untergründen werden gesondert vergütet.

8. Für alle anfallenden Regieleistungen bedarf es einer schriftlichen Bestätigung der dazu zuständigen Organe wie Auftraggeber oder Bauleitung.

9. Das Vertragen innerhalb des Geschosses, in dem das Material angeliefert wird, ist im Einheitspreis enthalten, wobei das Material nicht mehr als 50 m vom Arbeitsplatz entfernt sein darf. Erweiterte Transportwege sind in Regie mit dem FA-Lohn R1 zu entgelten.

9.1. Das Entladen des Materials mit "Krananlieferung" ins Geschoss ist im Einheitspreis (50 m) enthalten und wird nicht gesondert vergütet.

10. Alle die, von der eigenen Arbeit herrührenden Abfälle und Verunreinigungen, sind laufend zu beseitigen, anfallende Abfälle sind gleich wie Pkt. 9) zu behandeln.

11. Fertiggestellte Arbeiten sind normgerecht und im gereinigten Zustand  zu übergeben.

12. Für die sorgfältige Erhaltung der beigestellten Werkzeuge, Hilfsmittel und Maschinen ist Sorge zu tragen. Bei Verlust derselben ist vom Arbeitnehmer für Ersatz zu sorgen, und bei Diebstahl ist un verzüglich der Bauleitung und Firmenleitung Meldung zu erstatten. Zur Verwahrung der beigestellten Werkzeuge, Hilfsmittel und Maschinen werden vom Arbeitgeber versperrbare Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.

13. In den Einheitspreisen bei Wand- und Bodenbelägen ist enthalten:

13.1. Das Ausschneiden und das Anarbeiten an Auslässen jeglicher Art.

13.2. Das Fugenbild ist auftragsgemäß herzustellen (Schnitt-  und Verbundverlegung) .

13.3. Das ordnungsgemäße Herstellen und Verfugen der Belagsfugen, ohne Unterschied der Fugenbreite jedoch mindestens 1,5 mm (Pressfugen sind  unzulässig).

13.4. Stufensockelleistungen A1 + Sockelleisten A2: das Verfüllen der Oberkante Fugen, Wandfläche­-, Sockelleisten zum Verlegeuntergrund ist im EP enthalten (ohne Festlegung des Materials Kleber oder Acryl) – Ausnahme Deckenanschluss.

13.5. Das Ausbilden von Dehnfugen lt. Norm bzw. Vorgabe des AG,jedoch ohne ausfüllen der Fugen

13.6. Die Verlegung hat nach formatgerechter Einteilung zu erfolgen, wobei eine Mindestbreite der Schnittfliesen von 2 cm eingehalten werden muss. Ist dies z. B. wegen durchlaufender Fugen nicht möglich, sind kleinere Reststücke an unauffälligen Stellen anzuordnen. Bei vorgegebenen Fixpunkten (z. B.: Sanitärauslässen) dürfen auch kleinere Reststücke angeordnet werden.

13.7. Gefälleausbildung im Dünn- und Mörtelbett, ohne Mehrmörtel zu vorhandenen Abflüssen.

14. Für unsachgemäß hergestellte Arbeiten. die obigen Bedingungen nicht entsprechen, ist das Dienst nehmerhaftpflichtgesetz anzuwenden .

15. Wird dem Facharbeiter ein zweiter Arbeitnehmer (K2-K4) beigestellt, so verringert sich der Anspruch der Akkordsätze um einen Betrag nach freier Vereinbarung, mit Ausnahme der Regiestunden.

16. Die Leistung "Verfugen" bezogen auf den jeweiligen Einheitspreis des Dünnbettverfahren, wird mit 15 % bewertet, sofern es sich um zementäre Fugenmassen handelt.

17. Bei Bodenbelägen aller Formatgruppen gelten folgende Berechnungsgrundsätze pro Fläche bzw. Raum.

18. TabeIIe Flächenbewertung:

BASIS bei Bodenflächen bis 100,00 m²  Akkordsatz lt. Liste
A bei Bodenflächen 100,01 m² – 600,00 m² 15 Abzug
B bei Bodenflächen über 600,00 m² - 30 % Abzug

Aufzahlung bei Diagonalverlegung oder Fischgräteverlegung pro Fläche bzw. Raum:
bei Wandflächen: 30 % Aufzahlung
bei Bodenflächen: 15 % Aufzahlung

----------

18.1. Ausgleichsarbeiten bis 3 mm sind im Preis enthalten.

19. Bordüren:

a) Bordüre n bis 5 cm Höhe, werden als Aufzahlung zur Fläche in lfm abgerechnet A 12. Bordüren ab 5,01 cm werden nicht gesondert vergütet.

b) für alle profilierten Bordüren oder Gesimsfliesen gebührt eine Aufzahlung von (50 % auf A 12).

20. Bei sämtlichen Ausführungen der Sockelleisten ist für die Gehrungsausbildung, bei geschnittener und abgerundeter Ausführung eine Aufzahlung von 15 %.

a) Für das Errichten, Schneiden und Verlegen je lfm Hohlkehlen Sockel stehend oder liegend Aufzahlung von 20 % auf die Fläche

b) Das Einarbeiten von Dichtmanschetten und Formteile (Außenecken und Innenecken) bei der alternativen Abdichtung -  (AIV) W3/W4 ist im m² / Preis Pos. A 8 enthalten.

c) Badewannen und Brausetassen: Das Einmauern von  Badewannen  und Brausetassen wird wie folge geregelt

20.1. Standardbadewanne einseitig: 2 Stunden

20.2. Standardbadewanne zweiseitig: 3 Stunden

20.3. Ausmauerung zur Wand ab 15 cm Breite > 1 Regiestunde

21. Aufzahlung: Ausfliesen von Duschrinnen - 20 Minuten

22. Aufzahlung: Durchlaufende Fugen (Wand/Boden) Aufzahlung von + 15 %

23. Stufenbeläge ST 1 / ST 2 werden in Laufmetereinheiten (Tritt- und Setzstufe) abgerechnet.

die Trittstufe wird mit 60 % der jeweiligen Gruppe berechnet (Tritt= 60 % / Setz = 40 %)

Stufenausbildung
ST1 2,0 Stück  und mehr p./m²  ––– Stufen mit Formstücken, wie Schenkelplatten, Stufentrittplatten etc., inkl. Aufriss
ST2 1 Stücklänge bis 150 cm ––– Stufen mit Tritt- und Setzstufen oder Winkelstufen, inkl. Aufriss u. sortieren, ab 20 mm Stärke Aufzahlung 30 % (Erschwerniszulage)

Bei Ausführung von gewendelten Stufen, bei den Gruppen ST 1; und ST 2; gebühren Aufzahlungen von 25 % auf die jeweilige Leistungsposition in der Tabelle 1.

24. Bei Verlegung von Steinzeug, Marmor. Naturstein und Kunststeinplatten auf alle Formatgruppen bei Wand- und Bodenbelägen, ab einer Plattenstärke von 16 mm Stärke, gebührt eine Aufzahlung von 30 %.

25. Rinnen: Das Ausbilden und Versetzen von Rinnen mit keramischen Material unterliegt der freien Vereinbarung. Die Bodenfläche der Rinne wird als Bodenfläche mitgemessen.

26. Gerüstzulage, Wandbeläge ab 2,60 m Raumhöhe: Aufzahlung von 5 % auf die jeweilige Formatgruppe, ab der Höhe 2,60 m.

27. Das Versetzen von Abdeckplatten und Magnettüren ist mit den Akkordpositionen A18 und A19 abgegolten.

28. Buttering & Floating: Für die Ausführung im Außenbereich "Buttering & Floating" Verfahren auf die jeweilige Akkordposition gebührt ein Aufschlag von 15 %. Davon ausgenommen sind die Formatgruppen D1/D2/D3.

29. Bei Verwendung von Fließbandmörtel, entfällt gemäß Herstellerangaben das B & F Verfahren.

30. Leistungen, welche in den Akkordsätzen nicht festgelegt sind, werden mit dem KV-Regiestundensatz vergütet. - R 1

31. Objektbewertung: Pro Objekt (Ausschreibungsbezogen) ab einer Gesamtfläche von über 600 m²/lfm Belagsfläche wird ein Abschlag von -10 % auf alle Akkordpositionen berechnet. Dieser Abschlag gilt unabhängig von der am Objekt beschäftigten Facharbeiteranzahl - Bewertung auf Projekt ohne Facharbeiteranzahl
1 lfm Stufe [Tritt- und Setzstufe] = 1 m² Belagsfläche in der Bewertung

32. Bei Zusammentreffen von Abschlägen von Pkt. 18 und Pkt. 31, kann der jeweilige höhere Abschlag nur einmal berechnet werden.

33. Aufzahlung für das Schneiden von Löchern bis 15 cm Durchmesser (LBH 24-51.36) bei Wand- und Bodenfliesen (Formatgruppen D1 / D2 / D 3) - siehe Pos. A21.

34. Die Anpassung der Akkordsätze, wird analog mit der Erhöhung des Facharbeiterlohns (Facharbeiter n.d. 2. Verwendungsjahr) automatisch durchgeführt.

35. Erklärung  zu den Formatgruppen:
Die Formatgruppen werden nicht mehr in Stück/m², sondern nach der Größe in Fläche/cm² der zutreffenden Fliesen und Platten eingeteilt. Die folgende Tabelle ist nur ein Ausschnitt und soll eine Hilfestellung zur Findung der Formatgruppen  (FG) in der Tabelle 1 sein.

Bz. Gruppe Plattenfläche
in cm² 
Größe
in cm
Größe
in cm
D1  Formatgruppe I  > 14.641 cm²  121 x 121 und größer 100 x 150 // 100x180 // 75x200
D2

Formatgruppe II

> 4.201 - 14.400 cm²  64,8 x 64,8 bis 120 x 120

60x 120 II 100x100 II 90x90 II 90x60 // 60x80 II 70x150 II 120x120 II

D 3 Formatgruppe III > 2.008 - 4.200 cm²  44,8 x 44,8 bis 64,8 x 64,8

60x60 // 45x45 // 50x50 // 40x80 // 90x45 // 50x80 //

D4

Formatgruppe IV

> 1.160 - 2007 cm²

34,0 x 34,0 bis 44,77 x 44,77

30x60 II 40x40 II 25x60 II 25x75 II 15x120 II 20x80 II 15x90 II 28x42 II 25x75 II

D5 Formatgruppe V > 221 - 1.159 cm²  19,7 x 19,7 bis 33,9 x 33,9

30x30 II 20x40 II 25x25 II 25x20 II 20x20 II 25x30 II 15x15 II

D6 Formatgruppe VI > 50 - 220 cm²  7,1 x 7,1 bis 14,8 x 14,8 15x7,5 // 10x10 // 7,5x7,5 // 
D7 Formatgruppe VII Mosaik < 7x7 cm (49 cm²) 7,0 x 7,0 und kleiner Mosaike Netz und Papier geklebt


TABELLE 1
Anlage besondere Bestimmungen - Leistungszeiteinheiten
2019 - 2020
DÜNNBETT- * inkl. B&F  
lfd.Nr Pos. Bezeichnung Plattentläche in m²  Einh. WAND BODEN
1 D1* FORMATGRUPPE I* > 14.640 cm² 

145,00 Min 107,30 Min
2 D2* FORMATGRUPPE II* > 4.201 - 14.639 cm² 

118,00 Min 87,32 Min
3 D3* FORMATGRUPPE  III* > 2.008 - 4.200 cm²  m²  66,65 Min 49,32 Min
4 D4 FORMATGRUPPE IV > 1. 16 0 - 2.007 cm²  61,27 Min 45,34 Min
5 D5  FORMATGRUPPE  V > 221 - 1.159 cm²  52,92 Min 39,16 Min
6 D6 FORMATGRUPPE  VI > 50 - 220 cm² 

76,34 Min 56,49 Min
7 D7 FORMATGRUPPE VII Mosaik < 7 x 7 (49 cm²)

86,45 Min 63,98 Min
MÖRTELBETT    
lfd.Nr Pos. Bezeichnung Plattentläche in cm²  Einh. WAND BODEN
8 M1  FORMATGRUPPE IV > 2.008 - 4.200 cm² 

103,31 Min 76,45 Min
9 M2 FORMATGRUPPE V > 1.160 - 2.007 cm² 

94,97 Min 70,28 Min
10 M3 FORMATGRUPPE  VI > 221 - 1.159 cm²  82,03 Min 60,70 Min
11 M4 FORMATGRUPPE  VII > 50 - 220 cm²  118,33 Min 87,56 Min
12 M5  FORMATGRUPPE  IV Mosaik < 7 x 7 (49 cm²)

134,00 Min 99,16 Min
SONSTIGES
lfd.Nr Pos. Bezeichnung  Einh . Dünnbett Mörtel
13 ST 1 Stufenausbildung 2 Stück und mehr lfm 46,87 Min 72,64 Min
14 ST 2 Stufenausbildung 1 Stk. bis      150 cm Länge lfm 32,81 Min 50,85 Min
15 A l Stufensockelleisten lfm 16,79 Min 26,02 M in
16 A2 Sockelleisten lfm 7,60 Min 11 ,78 Min
17 A3 Sockelleisten aus Platten geschnitten lfm 8,71 Min 13,50 Min
18 A4 Schenkelstücke lfm 12,95 Min 20,07 Min
19 AS Untergrund ausgleichen bis 3 - 6 mm

9,16 Min
20 A6 Untergrund ausgleichen von 6 mm bis 15 mm

12,68 Min
21 A7 Grundierung Voranstrich

1,36 Min
22 A8 Alternative Abdichtung W3/W4 (AIV)

12,95 Min
23 A9 elastisches Eckdichtband WA/BO - inkl. Formteile lfm 3,39 Min
24 A 10 Dichtmanschetten Gully (Klemmflansch) - Duschring Stk. 17,27 Min
25 A 11 Dichtbahnen ganztlächig ( AIV)

10,10 Min
26 A 12 Bordüren bis 5 cm Breite lfm 6,04 Min
27 A 13 Bordüren - profiliert lfm 9,07 Min
28 A 14 Silikonfuge (nur mit Glättmittel) lfm 4 ,07 Min
29 A 15 Dehnfuge, primen hinterfüllen (Poliäthylen) lfm 8,82 Min
30 A 16 Fliesenschienen, Wand und Boden < 30 mm lfm 6,97 Min
31 A 17 Fliesenschienen, Wand und Boden > 30 mm lfm 13,75 Min
32 A 18 Abdeckplatten Stk.16,96 Min
33 A 19 Magnettür1  Stk. 34,29 Min
34 A 20 Rahmen setzen inkl. Bodenglättung lfm 33,30 Min
35 A 21 Schneiden von Auslässen b. 15 cm. FG - D1/D2/D3 lfm 10,00 Min
36 A 22 Mehrbeton, per cm ab 5 cm Betonstärke cm/m²  2,10 Min
37 R 1  Regiestunde Facharbeiter KV Std. € 13,74
AKKORDSÄTZE ab 1. Mai 2019 2019 - 2020
DÜNNBETT- * inkl. B&F  

lfd.Nr

Pos. Bezeichnung Plattenfläche in cm2 Einh. WAND BODEN
1 D1* FORMATGRUPPE I* > 14.640 cm² 

€ 33,21 € 24,57
2

D2*

FORMATGRUPPE II* > 4.201 - 14.639 cm²  m²  € 27,02 € 20,00
3 D3* FORMATGRUPPE III* > 2.008 - 4.200 cm²  m²  € 15,26 € 11,29
4

D4

FORMATGRUPPE IV > 1.160 - 2. 00 7 cm² 

€ 14,03 € 10,38
5 D5 FORMATGRUPPE V > 221 - 1.159 cm² 

€ 12 ,12 € 8,97
6 D6  FORMATGRUPPE VI > 50 - 220 cm² 

m² 

€ 17,48 € 12,9 4
7 D7 FORMATGRUPPE VII Mosaik < 7 x 7 (49 cm²)

€ 19,80 € 14,65
MÖRTELBETT    

lfd.Nr

Pos. Bezeichnung Plattenfläche in cm²  Einh. WAND BODEN
8 M I FORMATGRUPPE  IV > 2.008 - 4.200 cm² 

€ 23,66 € 17,51
9 M2 FORMATGRUPPE V > 1. 160 - 2.007 cm²   m² € 21,75 € 16,09
10 M3 FORMATGRUPPE VI >  22  1  - 1.159 cm² 

€ 18,78 € 13.90
II M4 FORMATGRUPPE VII > 50 - 220 cm²  € 27,10 € 20,05
12 MS FORMATGRUPPE IV Mosaik < 7 x 7 (49 cm²) m²  € 30,69 € 22,71
SONSTIGES    
lfd.Nr Pos. Bezeichnung  Einh. Dünnbett Mörtel
13 ST 1 Stufenausbildung 2 Stück und mehr lfm € 10,73 € 16,63
14 ST 2 Stufenausbildung 1 Stk. bis 150 cm Länge lfm € 7,51 € 11,64
15 A 1  Stufensockelleisten lfm € 3,84 € 5,96
16 A 2 Sockelleisten lfm € 1,74 € 2,70
17 A 3 Sockelleisten aus Platten geschnitten lfm € 1,99 € 3,09
18 A 4 Schenkelstücke lfm €2,97 €4,60
19 A 5 Untergrund ausgleichen bis 3 - 6 mm

€ 2,10
20 A 6 Untergrund ausgleichen von 6 mm bis 15 mm

€ 2,90
21 A 7 Grundierung Voranstrich m²  € 0,31
22 A 8 Alternative Abdichtung W3/ W4 (AIV)

€ 2,97
23 A 9 elastisches Eckdichtband WA/BO - inkl. Formteile lfm € 0,78
24 A 10 Dichtmanschetten Gully (Klemmflansch) - Duschring Stk. € 3,95
25 A 11 Dichtbahnen ganzflächig (AIV)

€ 2,31
26 A 12 Bordüren bis 5 cm Breite lfm € 1,38
27 A 13 Bordüren - profiliert lfm € 2,08
28 A 14 Silikonfuge (nur mit Glättmittel) lfm € 0,93
29 A 15

Dehnfuge, primen hinte rfüllen (Poliäthylen)

lfm € 2,02
30 A 16 Fliese nsc hie ne n, Wand und Boden < 30 mm lfm € 1,60
31 A 17 Fliesensch iene n, Wand und Boden > 30 mm lfm € 3,15
32 A 18 Abdeckp la tten Stk. € 3,88
33 A 19 Magnettür! Stk. € 7,85
34 A 20 Rahmen setzen inkl. Bodenglättung lfm € 7,63
35 A 21 Schneiden von Auslässen b. 15 cm, FG - D10 / D 2/ D 3 lfm € 2,29
36 A 22 Mehrbeton, per cm ab 5cm Betonstärke cm/m²  € 0,48
37 R 1  Regiestunde Facharbeiter KV Std. € 13,74