Akkordvertrag Hafner, Platten-, Fliesenleger, Keramiker Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2017

Gültigkeit:
1.5.2017 bis 30.4.2018
Gilt für:
Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien

Kollektivvertrag

für das Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker Gewerbe

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau - Holz, andererseits.

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Vertrag gilt:

a) räumlich: für das Bundesgebiet Österreich, ausgenommen Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich.

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Hafner-, Platten- und Fliesenleger und Keramiker mit Ausnahme der Mitgliedsbetriebe der Landesinnungen Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich der Hafner-, Platten- und Fliesenleger und Keramiker.

c) persönlich: für alle Arbeiter mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.

§ 2 Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer

Der Akkordvertrag tritt am 1.5.2017 in Kraft und ist bis 30.4.2018 befristet.
Bestehende, für die Arbeitnehmer günstigere Betriebsvereinbarungen und Bedingungen bleiben unberührt.

§ 3 Vereinbarung zu § 5 Rahmenkollektivvertrag

Während der Geltungsdauer dieses Kollektivvertrages tritt § 5 Absatz 1 des Rahmenkollektivvertrages für die Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe und Keramikergewerbe außer Kraft. Bei Akkord-, Prämien-­ oder sonstigen Leistungsarbeiten wird der jeweilige Stundenlohn garantiert.

§ 4 Leistungszeiteinheiten

Die Zeiteinheiten Erfassung – Tabelle 1 – ist grundlegender Bestandteil dieses Kollektivvertrages. Die Akkordsätze werden jeweils mit Inkrafttreten einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung im Ausmaß der Erhöhung des kollektivvertraglichen Facharbeiterlohnes (FA n.d. 2 VJ) angehoben.


Wien, am 16. März 2017


BUNDESINNUNG DER HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGER UND KERAMIKER

Der Bundesinnungsmeister:

Komm.Rat Wolfgang Ivancsics

Der Bundesinnungsgeschäftsführer:

Mag. Franz Stefan Huemer


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT BAU – HOLZ

Der Bundesvorsitzende:

Abg.z.NR Josef Muchitsch

Der Bundesgeschäftsführer:

Mag. Herbert Aufner

Akkordvertrag für Österreich

Besondere Bestimmungen

1. Grundsätzlicher Bestandteil des Vertrages sind die angeführten Mindestzeiteinheiten für die Leistungserbringung (Tabelle 1, Seite 5, Zeiteinheiten). Diese sind als Grundlage zur Werklohnberechung der einzelnen Positionen heranzuziehen.

2. Die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit von 39 Stunden pro Woche ist einzuhalten. Über durchgeführte Arbeiten sind vom Arbeitnehmer detaillierte Aufzeichnungen zu führen. Anhand dieser Unterlagen wird eine monatliche Abrechnung vereinbart. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß der tatsächlichen geleisteten Arbeit.

3. Die bestehenden Zeiteinheiten der einzelnen Positionen, sowie Zu- und Abschläge in %, sind bei Veränderungen der gegenständlichen Bedingnisse neu zu verhandeln und neu festzulegen.

4. Die festgelegten Akkordsätze gebühren für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und werden auf Basis von Zeiterfassungen (Tabelle 1, Seite 5, Zeiteinheiten) ermittelt.

5. Zur Erfüllung dieses Vertrages gelten folgende Vereinbarungen: sämtlich durchgeführte Arbeiten müssen sach- und fachgerecht, nach den gültigen Ö-NORMEN bzw. EN - DIN erbracht werden. Die Beibringung der Aufmassdaten hat durch den Arbeitnehmer zu erfolgen und ist im Akkordsatz enthalten. Die Prüf- und Warnpflicht lt. gültigen EN - DIN und ÖNORMEN sind auch vom Arbeitnehmer wahrzunehmen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die zu bearbeitenden Flächen im Sinne der ÖNORM zu überprüfen.

a) Bei unsachgemäßen Bedingungen ist umgehend dem Arbeitgeber, der Firmenleitung, dem Auftraggeber oder der Bauleitung Meldung zu erstatten.

b) Notwendige Vorleistungen bei nicht normgerechten Untergründen werden gesondert vergütet. Für alle anfallenden Regieleistungen bedarf es einer schriftlichen Bestätigung der dazu zuständigen Organe wie Auftraggeber oder Bauleitung.

c) Das Vertragen innerhalb des Geschosses, in dem das Material angeliefert wird, ist im Einheitspreis enthalten, wobei das Material nicht mehr als 50 m vom Arbeitsplatz entfernt sein darf. Erweiterte Transportwege sind in Regie mit dem Lohn R1 zu vergüten.

d) Alle die, von der eigenen Arbeit herrührenden Abfälle und Verunreinigungen, sind laufend zu beseitigen, anfallende Abfälle sind gleich wie Pkt. 5.c) zu behandeln. Fertiggestellte Arbeiten sind normgerecht zu übergeben.

e) Für die sorgfältige Erhaltung der beigestellten Werkzeuge, Hilfsmittel und Maschinen ist Sorge zu tragen. Bei Verlust derselben ist vom Arbeitnehmer für Ersatz zu sorgen, und bei Diebstahl ist unverzüglich der Bauleitung und Firmenleitung Meldung zu erstatten. Zur Verwahrung der beigestellten Werkzeuge, Hilfsmittel und Maschinen werden vom Arbeitgeber versperrbare Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.

f) In den Einheitspreisen bei Wand- und Bodenbelägen ist enthalten:

  • Das Anarbeiten an Auslässen jeglicher Art - oberhalb und unterhalb des Putzes.
  • Das Fugenbild ist auftragsgemäß herzustellen.
  • Das ordnungsgemäße Herstellen und Verfugen der Belagsfugen, ohne Unterschied der Fugenbreite jedoch mindestens 1,5 mm (Pressfugen sind unzulässig).
  • Das Ausbilden von Dehnfugen ohne ausfüllen der Fugen.
  • Die Verlegung hat nach formatgerechter Einteilung zu erfolgen, wobei eine Mindestbreite der Schnittfliesen von 2 cm eingehalten werden muss. Ist dies z. B. wegen durchlaufender Fugen nicht möglich, sind kleinere Reststücke an unauffälligen Stellen anzuordnen. Bei vorgegebenen Fixpunkten (z. B.: Sanitärauslässen) dürfen auch kleinere Reststücke angeordnet werden.
  • Gefälleausbildung im Dünn- und Mörtelbett, ohne Mehrmörtel zu vorhandenen Abflüssen.

g) Für unsachgemäß hergestellte Arbeiten, die obigen Bedingungen nicht entsprechen, ist das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz anzuwenden.

6. Wird dem Fliesenleger eine Hilfskraft beigestellt, so verringert sich der Anspruch der Akkordsätze um einen Betrag nach freier Vereinbarung – mit Ausnahme der Regiestunden.

7. Die Leistung „Verfugen" bezogen auf den jeweiligen Einheitspreis des Dünnbettverfahren, wird mit 15 % bewertet, sofern es sich um zementäre Fugenmassen handelt.

8. Bei Bodenbelägen aller Formatgruppen gelten folgende Berechnungsgrundsätze pro Fläche bzw. Raum.

9. Tabelle Flächenbewertung:

BASIS bei Bodenflächen bis 100,00 m²  Akkordsatz lt. Liste
A bei Bodenflächen 100,01 m² bis 600,00 m²  - 15% Abzug
B bei Bodenflächen über 600,01 m²  - 20% Abzug 
Aufzahlung bei Diagonalverlegung oder Fischgräteverlegung pro Fläche bzw. Raum:   
bei Wandflächen: 30 % Aufzahlung
bei Bodenflächen: 15 % Aufzahlung
-------

10. Bordüren:
a) Bordüren bis 5 cm Höhe, werden als Aufzahlung zur Fläche in lfm abgerechnet (A12).
Bordüren ab 5,01 cm werden nicht gesondert vergütet.

b) für alle profilierten Bordüren oder Gesimsfliesen gebührt eine Aufzahlung von 50 % auf A12.

11. Bei sämtlichen Sockelleisten ist die Gehrungsausbildung im Preis inbegriffen, bei geschnittener und abgerundeter Ausführung.
a) Für das Schneiden von Sockelleisten aus Platten gebührt je lfm eine Aufzahlung von 15 % auf A2 (A3).

b) Für das Schneiden von Stufensockelleisten mit Gehrung gebührt je lfm eine Aufzahlung von 10 %  auf die A1.

12. Das Einarbeiten von Dichtmanschetten bei der alternativen Abdichtung W3/W4 ist im m²/Preis Pos. A8 enthalten.

13. Badewannen und Brausetassen: Das Einmauern von Badewannen und Brausetassen unterliegt je nach Erfordernis der freien Vereinbarung.

14. Stufenbeläge – ST 1 / ST 2 / ST 3 werden in Laufmetereinheiten abgerechnet.

  • die Trittstufe wird mit 60 % der jeweiligen Gruppe berechnet.
STUFENAUSBILDUNG
ST1 3,0 Stück bis   50,0 Stk./m²  Stufen mit Formstücken, wie Schenkelplatten, Stufentrittplatten etc., inkl. Aufriss
ST2 50,01 Stk. bis- > > Stk./m²  Stufen mit Formstücken, wie Schenkelplatten, Stufentrittplatten etc., inkl. Aufriss
ST3 Stücklänge bis 125 cm Stufen mit Tritt- und Setzstufen oder Winkelstufen, inkl. Aufriss u. sort ieren ,

15. Bei Ausführung von gewendelten Stufen bei den Gruppen ST 1, ST 2, ST 3 gebührt eine Aufzahlung von 25 % auf die jeweilige Akkordposition.

16. Bei Verlegung von Marmor, Naturstein und Kunststeinplatten auf alle Formatgruppen bei Wand­ und Bodenbelägen, jedoch ohne Stufen der ST 3, - Aufzahlung von 30 %.

17. Rinnen: Das Ausbilden und Versetzen von Rinnen mit keramischen Material unterliegt der freien Vereinbarung. Die Bodenfläche der Rinne wird als Bodenfläche mitgemessen.

18. Gerüstzulage, Wandbeläge ab 2,60 m Raumhöhe: Aufzahlung von 5 % auf die jeweilige Formatgruppe, ab der Höhe 2,60 m.

19. Das Versetzen von Abdeckplatten und Magnettüren ist mit den Akkordpositionen A18 und A19 abgegolten.

20. Floating & Buttering: Für die Ausführung im "Floating & Buttering" Verfahren auf die jeweilige Akkordposition gebührt ein Aufschlag von 15 %.

21. Leistungen, welche in den Akkordsätzen nicht festgelegt sind, werden mit dem KV­ Regiestundensatz vergütet. - R 1.

22. Objektbewertung: Pro Objekt (Ausschreibungsbezogen) ab einer Gesamtfläche von über 600 m²/lfm Belagsfläche wird ein Abschlag von 10 % auf alle Akkordpositionen berechnet. Dieser Abschlag gilt unabhängig von der am Objekt beschäftigten Facharbeiteranzahl.
1 lfm Stufe [Tritt- und Setzstufe] = 1 m² Belagsfläche.

23. Bei Zusammentreffen von Abschlägen von Pkt.8 und Pkt.22, kann der jeweilige höhere Abschlag nur einmal berechnet werden.

24. Platten- und Fliesen mit 1 bis 5 Stück / m2  Wand und Boden, unterliegen der freien Vereinbarung.

25. Die Anpassung der Akkordsätze wird analog mit der Erhöhung des Facharbeiterlohns (Facharbeiter n.d. 2. Verwendungsjahr) automatisch durchgeführt.

26. Erklärung zu den Formatgruppen: Maße sind Nennmaße.

Bz. Gruppe Stück per m²  Größe in cm
- freie Vereinbarung 1.00–5,00 m² 100,0 x 100,0 cm bis 45,00 x 45,00 cm
D1  Formatgruppe I 5,01–12,00 m²  44,90 x 44,90 cm bis 28,86 x 28,86 cm
D2 Formatgruppe II 12,01–50,00 m²  28,87 x 28,87 cm bis 14,40 x 14,40 cm
D3 Formatgruppe III 50,01–>>>> m²  14,41 x 14,41 cm bis 5,00 x 5,00 cm
D4 Formatgruppe IV Mosaik< 5 x 5 m²  - - - - - -
TABELLE 1
Anlage besondere Bestimmungen - Leistungszeiteinheiten
2017
DÜNNBETT
ltd.NrPos.BezeichnungStück/m²Einh.WANDBODEN

1

D1 

Formatgruppe I

>5,00–12,00

63,12 Min

46,71 Min

2D2Formatgruppe II12,01–50,053,92 Min39,90 Min
  3 D3 Formatgruppe III 50,01–>>>> m²  76,34 Min 56,49 Min
4 D4 Formatgruppe IV Mosaik< 5 x 5 m²  86,45 Min 63,98 Min
MÖRTELBETT
lfd.Nr Pos. Bezeichnung Stück/m²  Einh.  WAND
BODEN 
5M1Formatgruppe I>5,00–12,0097,84 Min72,40 Min
6 M2 Formatgruppe II 12,01–50,0 83,57 Min 61,84 Min
7 M3 Formatgruppe III 50,01–>>> m²  118,33 Min 87,56 Min
8 M4 Formatgruppe IV Mosaik< 5 x 5 m²  134,00 Min 99,16 Min
SONSTIGES
lfd.NrPos.BezeichnungEinh.DünnbettMörtel
9 ST1 Stufenausbildung 3 Stk. bis 50 Stk. lfm 46,87 Min 72,64 Min
10 ST2 Stufenausbildung 50,01 Stk.- > Stk. lfm 56,24 Min 87,17 Min
11 ST3 Stufenausbildung 1 Stk. bis 2 Stk. lfm 32,81 Min 50,85 Min
12 A1  Stufensockelleisten lfm 19,12 Min 29,63 Min
13 A2 Sockelleisten lfm 8,63 Min 13,38 Min
14 A3 Sockelleisten aus Platten geschnitten lfm 9,93 Min 15,39 Min
15 A4 Schenkelstücke lfm 12,95 Min 20,07 Min
16 A5  Untergrund ausgleichen
bis 6 mm
m²  8,33 Min
17 A6 Untergrund ausgleichen
von 6 mm bis 15 mm
m²  11,53 Min
18 A7 Grundierung Voranstrich m²  1,23 Min
19 A8 Alternative Abdichtung W3/W4 12,33 Min
20 A9 elastisches Eckdichtband WA/BO lfm 3,08 Min
21 A10 Dichtmanschetten Gully (Klemmflansch) Stk. 17,27 Min
22 A11 Gewebebahnen ganzflächig einspachteln m²  9,62 Min
23 A12 Bordüren bis 5 cm Breite lfm 6,04 Min
24A13Bordüren - profiliertlfm9,07 Min
25A14Silikonfugelfm4,07 Min
26 A15 Dehnfuge, primen hinterfüllen (Poliäthylen) lfm 8,82 Min
27 A16 Fliesenschienen,
Wand und Boden < 30 mm
lfm 6,97 Min
28 A17 Fliesenschienen,
Wand und Boden > 30 mm
lfm 13,75 Min
29 A18 Abdeckplatten Stk. 16,96 Min
30 A19 Magnettür Stk. 34,29 Min
31 A20 Rahmen setzen inkl. Bodenglättung lfm € 33,30 Min
32 A21 Mehrbeton, per cm ab 5cm Betonstärke cm/m²   2,10 Min
33 R1  Regiestunde Facharbeiter KV Std. € 13,06
AKKORDSATZE
ab 1. Mai 2017
  AKKORDSÄTZE-DÜNNBETT
fd.Nr Pos. Bezeichnung Stück/m²  Einh. WAND BODEN
1D1Formatgruppe I>5,00– 12,00€ 13,74€ 10,17
2 D2

Formatgruppe II

12,01–50,0

€ 11,74 € 8,68
3D3Formatgruppe III50,01– >>>>€ 16,62€ 12,30  
4 D4 Formatgruppe IV Mosaik< 5 x 5

€ 18,82 € 13,93
AKKORDSÄTZE - MÖRTELBETT
fd.Nr Pos. Bezeichnung Stück/m²  Einh. WAND BODEN
5 M1  Formatgruppe I >5,00–12,00 € 21,30 € 15,76
6 M2

Formatgruppe II

12,01–50,0

€ 18,19 € 13,46
7 M3

Formatgruppe III 

50,01– >>>> € 25,76 € 19,06
8 M4

Formatgruppe IV

Mosaik< 5 x 5

€ 29,17 € 21,58
AKKORDSÄTZE - SONSTIGES
fd.Nr Pos. Bezeichnung Einh. Dünnbett Mörtel
9 ST1 Stufenausbildung 3 Stk. bis 50 Stk. lfm € 10,20 € 15,81
10 ST2 Stufenausbildung 50,01 Stk.– > Stk. lfm € 12,24 € 18,97
11 ST3 Stufenausbildung 1 Stk. bis 2 Stk. lfm € 7,14 € 11,07
12 A1  Stufensockelleisten lfm € 4,16 € 6,45
13 A2 Sockelleisten lfm € 1,88 € 2,91
14 A3 Sockelleisten aus Platten geschnitten lfm € 2,16 € 3,35
15 A4 Schenkelstücke lfm € 2,82 € 4,37
16 A5 Untergrund ausgleichen bis 6 mm m²  € 1,81
17 A6 Untergrund ausgleichen von 6 mm bis 15 mm m²  € 2,51
18 A7 Grundierung Voranstrich

€ 0 ,27
19 A8 Alternative Abdichtung W3/W4

€ 2,68
20 A9 elastisches Eckdichtband WNBO lfm € 0,67
21 A10 Dichtmanschetten Gully (Klemmflansch) Stk. € 3,76
22 A11 Gewebebahnen ganzflächig einspachteln € 2,09
23 A12 Bordüren bis 5 cm Breite lfm € 1,31
24 A13 Bordüren - profiliert lfm € 1,97
25 A14 Silikonfuge lfm € 0,89
26 A15 Dehnfuge, primen hinterfüllen (Poliäthylen) lfm € 1,92
27 A16 Fliesenschienen,
Wand und Boden < 30 mm
lfm € 1,52
28 A17 Fliesenschienen,
Wand und Boden > 30 mm
lfm € 2,99
29 A18 Abdeckplatten Stk. € 3,69
30 A19 Magnettür Stk. € 7,46
31 A20 Rahmen setzen inkl. Bodenglättung lfm € 7,25
32 A21 Mehrbeton, per cm ab 5cm Betonstärke cm/m² € 0,46
33 Rl Regiestunde Facharbeiter KV Std. 13,06