Vorzugsstimme
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04.02.2025
Bei den Wirtschaftskammerwahlen können die Wähler:innen auf dem Stimmzettel den Namen eines/r bestimmten Bewerber:in der von ihnen gewählten Wählergruppe eintragen. Dies kann auch durch Angabe der Ziffer, die der Bewerber auf dem Wahlvorschlage erhalten hat, erfolgen.
WICHTIG: Es kann nur eine Vorzugsstimme gültig abgegeben werden. Wird die Vorzugsstimme ohne Kennzeichnung einer Wählergruppe abgegeben, so gilt die Stimme für jene Wählergruppe, auf deren Wahlvorschlag der genannte Bewerber steht.
Die Liste der Bewerberinnen und Bewerber ist unter Kandidaten Wirtschaftskammer Steiermark einsehbar.
Zur eindeutigen Unterscheidbarkeit bei der Abgabe der Vorzugsstimme immer Vor- und Nachname des Bewerbers eintragen (allenfalls auch das Geburtsjahr), oder eben die am Wahlvorschlag dem Bewerber zugeordnete Ziffer.